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Engel & Völkers AG-keine Bilanz die überzeugt

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Engel & Völkers AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

PROTOKOLL

DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

DER ENGEL & VÖLKERS AG, HAMBURG

AM DONNERSTAG, 24. OKTOBER 2019

BEI

ENGEL & VÖLKERS, VANCOUJVERSTRAßF 2A, 20457 HAMBURG

BEGINN 9:30 UHR

Eröffnung der Versammlung

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Thomas Völkers, eröffnete um 9.30 Uhr die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Engel & Völkers AG und übernahm die Versammlungsleitung gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft. Er hieß alle Anwesenden im Namen des Aufsichtsrats und des Vorstands herzlich willkommen.

Begrüßung

Er begrüßte besonders die Aktionäre und ließ Herrn Frederick von Pistohlkors zur Teilnahme an der Hauptversammlung zu.

Protokoll

Die Protokollführung übertrug der Versammlungsleiter Herrn Helge F. Kolaschnik.

Anwesenheit Vorstand und AR

Außerdem stellte der Versammlungsleiter fest, dass alle Mitglieder des Vorstands und alle Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend waren.

Einberufung

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die Einberufung der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief, der am 17. September 2019 an die Aktionäre versendet wurde, form- und fristgerecht erfolgt ist.

Teilnehmerverzeichnis

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass das Grundkapital im Nennwert von EUR 15.234.448,00, eingeteilt in 13.711.004 auf den Namen lautenden Stückaktien, vollständig vertreten war. Die insgesamt 13.711.004 Aktien der Engel & Völkers AG werden von den Aktionären und der Gesellschaft selbst wie folgt gehalten:

Herr Christian Völkers

5.229.276 Stückaktien

Christian Völkers GmbH

767.139 Stückaktien

Herr Thomas Völkers

1.136.413 Stückaktien

Thomas Völkers GmbH & Co. KG

1.340.000 Stückaktien

Nordmark Beteiligungsgesellschaft mbH

117.727 Stückaktien

Herr Alexander Lampert

750.235 Stückaktien

Thilo von Trotha

110.467 Stückaktien

Sven Odia

641.292 Stückaktien

EV LUX S.A.

1.535.820 Stückaktien

BKFM GmbH

46.584 Stückaktien

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R

1.356.988 Stückaktien

Engel & Völkers AG (eigene Aktien)

679.063 Stückaktien

Die Zahl der stimmberechtigten Aktien beträgt:

13.031.941

Der Versammlungsleiter Unterzeichnete das Teilnehmerverzeichnis der erschienenen und vertretenen Aktionäre und legte es vor der ersten Abstimmung bis zur Beendigung der Hauptversammlung zur Einsicht der Teilnehmer aus.

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die im Teilnehmerverzeichnis aufgeführten Aktionäre und Aktionärsvertreter sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ordnungsgemäß gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft angemeldet haben. Ihre Berechtigung hierzu ist nachgewiesen.

Stimmabgabe/Präsenzbereich

Der Versammlungsleiter bestimmte den Versammlungsraum als Präsenzbereich. Alle Aktionäre im Präsenzbereich nehmen an der Hauptversammlung teil.

Der Versammlungsleiter legte gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft fest, per Zuruf abzustimmen, wobei lediglich die Nein-Stimmen und die Stimmenthaltungen in gesonderten Abstimmungen erfragt und gezählt würden, die Ja-Stimmen würden folglich durch Subtraktion der Nein-Stimmen und Enthaltungen von den in dieser Versammlung insgesamt vertretenen Stimmen ermittelt.

Die Abgabe von Stimmen oder Wortmeldungen ist nur in diesem Raum möglich.

Da die Gesellschaft aus aktienrechtlichen Gründen gehalten ist, das Teilnehmerverzeichnis korrekt zu führen, bat der Versammlungsleiter darum, sich bei Verlassen der Versammlung immer abzumelden oder eine Vollmacht zu erteilen.

Verzicht

Der Versammlungsleiter bat die Aktionäre, den Verzicht auf sämtliche Form- und Fristvorschriften zur Einladung und Abhaltung dieser Hauptversammlung mit der Ihnen vorliegenden Tagesordnung (unter Änderung des Tagesordnungspunktes 2 durch einen weiteren Beschlussvorschlag eines Aktionärs und Konkretisierung des Tagesordnungspunktes 7 durch den Punkt A) Wiederwahl der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, und zwar der Herren Thomas Völkers, Michael de Picciotto und Dipl.- Kfm. Carsten Deecke, sowie Wahl von Herrn Ralf Wohltmann als neues, zusätzliches Mitglied des Aufsichtsrats und den Punkt B) Aushändigung von Vollmachten) abzugeben, da eine Vollversammlung abgehalten werden soll. Der Versammlungsleiter erklärt, dass sämtliche bisherigen Aufsichtsratsmitglieder zum Ende dieser Hauptversammlung ihr jeweiliges Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt haben. Der Aufsichtsrat schlägt unter dem Tagesordnungspunkt 7 (Sonstiges) Punkt A) vor, diese bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, und zwar die Herren Thomas Völkers, Michael de Picciotto und Dipl.-Kfm. Carsten Deecke sowie Herrn Ralf Wohltmann für zwei Jahre, mithin bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Der Versammlungsleiter erklärt ferner, dass die unter dem Tagesordnungspunkt 7 (Sonstiges) Punkt B) auszuhändigenden Vollmachten für eine notariell zu beurkundende außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hinsichtlich der Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Anteile vorgesehen seien.

Der Versammlungsleiter forderte die Aktionäre auf, durch Zuruf anzuzeigen, ob sie auf sämtliche Form- und Fristvorschriften zur Einladung und Abhaltung der heutigen Hauptversammlung verzichten und der vorgeschlagenen Änderung der Tagesordnung zustimmen.

Abstimmung

Bekanntgabe des Ergebnisses:

Der Versammlungsleiter stellte fest und verkündete, dass alle Aktionäre einstimmig ohne Enthaltungen und ohne Nein-Stimmen durch Zuruf auf sämtliche Form- und Fristerfordenisse zur Einladung und Abhaltung der heutigen Hauptversammlung verzichtet haben.

Generaldebatte

Die Diskussion über alle Punkte der Tagesordnung wurde im Rahmen einer Generaldebatte im Anschluss an den Bericht des Vorstandes zusammengefasst. In dieser Generaldebatte konnten alle Aktionäre und Aktionärsvertreter, die das Wort wünschten, zu allen Punkten der Tagesordnung zu Wort kommen und ihre Fragen zu allen Tagesordnungspunkten stellen.

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Engel & Völkers AG zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 nebst dem für die Engel & Völkers AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018. Der Bericht des Aufsichtsrats lag in schriftlicher Form in dieser Hauptversammlung aus, weshalb auf die Verlesung verzichtet wurde.

Das Vorstandsmitglied Thilo vor Trotha erläuterte den Jahresabschluss und Konzernabschluss.

Der Versammlungsleiter stellte fest, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 nebst Konzernabschluss und dem für die Engel & Völkers AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrates in dieser Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt ist und jedem Aktionär Abschriften dieser überreicht worden sind.

Er stellte weiter fest, dass der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss nebst dem aufgestellten Konzernabschluss und dem für die Engel & Völkers AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht von dem in der letzten Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer geprüft worden ist, dass die Prüfung zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben hat und demgemäß der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden ist.

Er gab bekannt, dass der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss nebst dem für die Engel & Völkers AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht am 30. April 2019 festgestellt bzw. gebilligt hat. Die genannten Unterlagen sind den Aktionären übergeben worden und liegen in dieser Hauptversammlung aus.

Anschließend stellte der Versammlungsleiter die weiteren Tagesordnungspunkte der heutigen Hauptversammlung vor.

TOP 2

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

A)

Es liegt ein Antrag des Aktionärs Christian Völkers vor, statt einer (teilweisen) Dividendenzahlung den in der Bilanz zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 24.033.966,47 in voller Höhe, mithin in Höhe von EUR 24.033.966,47, auf neue Rechnung vorzutragen.

B)

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 24.033.966,47 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von EUR 6.000.000,00 und Vortrag des Restbetrages in Höhe von EUR 18.033.966,47 auf neue Rechnung. Die Hauptversammlung soll über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Ausschüttung entscheiden.

TOP 3

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen

TOP 4

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 (Jahresabschluss und Konzernabschluss) zu wählen.

TOP 6

BERICHT DES VORSTANDS ÜBER DAS LAUFENDE JAHR

TOP 7

SONSTIGES

A)

WIEDERWAHL DER BISHERIGEN AUFSICHTSRATSMITGLIEDER UND WAHL EINES NEUEN, ZUSÄTZLICHEN MITGLIEDS DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 S. 1 AktG aus drei Mitgliedern. Gemäß § 95 S. 2 AktG kann die Satzung eine höhere Zahl festsetzen. Die Satzung der Gesellschaft setzt in § 9 Abs. 1 eine Mitgliederzahl von vier fest. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nach dem Gesetz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Gemäß § 101 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung gewählt.

Gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 -2 der Satzung der Gesellschaft, § 102 AktG erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die Bestimmung einer kürzeren Amtszeit durch die Hauptversammlung für Mitglieder der Aktionäre ist nach § 9 Abs. 2 S. 3 der Satzung der Gesellschaft grundsätzlich möglich.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Thomas Völkers, geboren am 20.10.1955, wohnhaft in Hamburg, Kaufmann,

Herrn Michael de Picciotto, geboren am 09.05.1962, wohnhaft in London, selbständiger Unternehmensberater,

Herrn Dipl.-Kfm. Carsten Deecke, geboren am 07.11.1962, wohnhaft in Hamburg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, und

Herrn Ralf Wohltmann, geboren am 23.06.1967, wohnhaft in Berlin, Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R.

jeweils mit Wirkung ab Schluss dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Herr Thomas Völkers und Herr Michael de Picciotto haben keine anderen Mandate in Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien.

Herr Dipl.-Kfm. Carsten Deecke hat die folgenden Mandate in Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

1.

Aufsichtsrat (Vorsitz)

Portal Systems AG, Hamburg

Herr Ralf Wohltmann hat die folgenden Mandate in Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

1.

Aufsichtsrat (Vorsitz)

Aves One AG, Hamburg

2.

Aufsichtsrat (Vorsitz)

70rca Asset Management AG, Hamburg

3.

Aufsichtsrat (Vorsitz)

Magna Asset Management AG, Hamburg

4.

Aufsichtsrat (Mitglied)

Engel & Völkers Capital AG, Hamburg

5.

Aufsichtsrat (Mitglied)

Kapilendo AG, Berlin

6.

Aufsichtsrat (Mitglied)

Element Insurance AG, Berlin

Herr Thomas Völkers, Herr Michael de Picciotto, Herr Dipl.-Kfm. Carsten Deecke und Herr Ralf Wohltmann haben sich bereits vorab bereit erklärt, das Amt im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung anzunehmen.

B)

AUSHÄNDIGUNG VON VOLLMACHTEN FÜR EINE NOTARIELL ZU BEURKUNDENDE AUßERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER ESELLSCHAFT HINSICHTLICH DER ERMÄCHTIGUNG DER GESELLSCHAFT ZUM ERWERB EIGENER ANTEILE

GENERAL-DEBATTE

Der Versammlungsleiter eröffnete die Generaldebatte und wies daraufhin, dass die Aktionäre gemäß § 131 AktG die Gelegenheit haben, von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen.

Aussprache (Die Fragen der Aktionäre wurden durch den Vorstand beantwortet.)

Als weitere Wortmeldungen nicht Vorlagen, schloss der Versammlungsleiter die Generaldebatte und stellte zugleich fest, dass Punkt 1 der Tagesordnung betreffend Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses nebst des aufgestellten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts der Engel & Völkers AG für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates erledigt ist.

Ferner stellte er fest, dass die Diskussion zu den Punkten 2 bis 7 der Tagesordnung erledigt ist.

Anschließend ging der Versammlungsleiter zur Abstimmung über die einzelnen Tagesordnungspunkte über und bat die Beteiligten, den Sitzungssaal während des Abstimmungsvorganges nicht zu verlassen. Des Weiteren wies der Versammlungsleiter noch darauf hinweisen, dass sich am Teilnehmerverzeichnis, wie vorhin bereits verlesen, nichts geändert hat.

ABSTIMMUNG ZU PUNKT 2 DER TAGESORDNUNG

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

A)

Es liegt ein Antrag des Aktionärs Christian Völkers vor, statt einer (teilweisen) Dividendenzahlung den in der Bilanz zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 24.033.966,47 in voller Höhe, mithin in Höhe von EUR 24.033.966,47, auf neue Rechnung vorzutragen.

Für diesen Beschluss genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der Versammlungsleiter stellte den Antrag des Aktionärs zu Punkt 2 A) der Tagesordnung zur Abstimmung:

Abstimmung

Bekanntgabe des Ergebnisses:

Die HV hat ohne Stimmenthaltungen und ohne Neinstimmen damit einstimmig dem Vorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes entsprochen.

Der Versammlungsleiterstellte fest und verkündete, dass der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit angenommen worden ist und der in der Bilanz zum 31.12.2018 ausgewiesene Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 24.033.966,47 auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Er stellte ferner fest, dass die Abstimmung über den Beschlussvorschlag gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Einladung damit obsolet ist.

ABSTIMMUNG ZU PUNKT 3 DER TAGESORDNUNG

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDES

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Der Versammlungsleiter wies die Mitglieder des Vorstands auf das Stimmverbot nach § 136 Abs. 1 AktG hin, wonach niemand für sich oder einen anderen das Stimmrecht ausüben darf, wenn darüber Beschluss gefasst wird, ob er zu entlasten ist. Für Aktien, aus denen hiernach das Stimmrecht nicht ausgeübt werden darf, kann das Stimmrecht auch nicht durch einen anderen ausgeübt werden.

Die Mitglieder des Vorstands haben dafür Sorge getragen, dass Stimmrechte aus ihren Aktien beim Beschluss über ihre Entlastung nicht ausgeübt wurden. Die Mitglieder des Vorstandes nahmen nicht an der folgenden Abstimmung teil. Sie ließen das Stimmrecht auch nicht durch andere Aktionäre bzw. Stimmbevollmächtigte ausüben.

Der Versammlungsleiter fragte die Aktionäre, ob sie einen Antrag auf Einzelentlastung stellen. Dies war nicht der Fall, so dass über die Gesamtentlastung des Vorstands abgestimmt wurde.

Für diesen Beschluss genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der Versammlungsleiter stellte den Antrag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu Punkt 3 der Tagesordnung zur Abstimmung:

Abstimmung

Bekanntgabe des Ergebnisses:

Die HV hat ohne Stimmenthaltungen und ohne Neinstimmen und damit einstimmig (unter Berücksichtigung der Stimmverbote) dem Vorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes entsprochen.

Der Versammlungsleiterstellte fest und verkündete, dass der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit angenommen worden ist und den Mitgliedern des Vorstands, die in dem Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung erteilt worden ist.

ABSTIMMUNG ZU PUNKT 4 DER TAGESORDNUNG

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Der Versammlungsleiterwies auch die Mitglieder des Aufsichtsrats nochmals auf das Stimmverbot nach § 136 Abs. 1 AktG hin, wonach die jeweils im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder bei der Beschlussfassung über ihre Entlastung weder für sich noch für einen anderen das Stimmrecht ausüben und auch nicht durch einen Dritten das Stimmrecht für ihre Aktien ausüben lassen dürfen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür Sorge getragen, dass Stimmrechte aus ihren Aktien beim Beschluss über ihre Entlastung nicht ausgeübt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen nicht an der folgenden Abstimmung teil. Sie ließen das Stimmrecht auch nicht durch andere Aktionäre bzw. Stimmbevollmächtigte ausüben.

Der Versammlungsleiter fragte die Aktionäre, ob sie einen Antrag auf Einzelentlastung stellen. Dies war nicht der Fall, so dass über die Gesamtentlastung des Aufsichtsrates abgestimmt wurde.

Für diesen Beschluss genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der Versammlungsleiterstellte den Antrag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu Punkt 5 der Tagesordnung zur Abstimmung:

Abstimmung

Bekanntgabe des Ergebnisses:

Die HV hat ohne Stimmenthaltungen und ohne Neinstimmen und damit einstimmig (unter Berücksichtigung der Stimmverbote) dem Vorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes entsprochen.

Der Versammlungsleiterstellte fest und verkündete, dass der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit angenommen worden ist und den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die in dem Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung erteilt worden ist.

ABSTIMMUNG ZU PUNKT 5 DER TAGESORDNUNG

WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 (Jahresabschluss und Konzernabschluss) zu wählen.

Für diesen Beschluss genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der Versammlungsleiterstellte den Antrag des Aufsichtsrates zu Punkt 5 der Tagesordnung zur Abstimmung:

Abstimmung

Bekanntgabe des Ergebnisses:

Die HV hat ohne Stimmenthaltungen und ohne Neinstimmen und damit einstimmig dem Vorschlag des Aufsichtsrates entsprochen.

Der Versammlungsleiterstellte fest und verkündete, dass der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit angenommen und die Ernst & Young GmbH Wirtschaffsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 (Jahresabschluss und Konzernabschluss) gewählt worden ist.

PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG

BERICHT DES VORSTANDS ÜBER DAS LAUFENDE JAHR

Die Vorstandsmitglieder Sven Odia, Thilo von Trotha und Kai Enders erläuterten umfassend und gaben Auskunft zum bisherigen Geschäftsverlauf in 2019.

Der Versammlungsleiter gestattete Fragen der Aktionäre, wovon umfänglich Gebrauch gemacht wurde.

(ABSTIMMUNG ZU) PUNKT 7 DER TAGESORDNUNG

SONSTIGES

A)

WIEDERWAHL DER BISHERIGEN AUFSICHTSRATSMITGLIEDER UND WAHL EINES NEUEN, ZUSÄTZLICHEN MITGLIEDS DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 S. 1 AktG aus drei Mitgliedern. Gemäß § 95 S. 2 AktG kann die Satzung eine höhere Zahl festsetzen. Die Satzung der Gesellschaft setzt in § 9 Abs. 1 eine Mitgliederzahl von vier fest. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nach dem Gesetz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Gemäß § 101 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung gewählt.

Gemäß § 9 Abs. 2 S. 1-2 der Satzung der Gesellschaft, § 102 AktG erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die Bestimmung einer kürzeren Amtszeit durch die Hauptversammlung für Mitglieder der Aktionäre ist nach § 9 Abs. 2 S. 3 der Satzung der Gesellschaft grundsätzlich möglich.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Thomas Völkers, geboren am 20.10.1955, wohnhaft in Hamburg, Kaufmann,

Herrn Michael de Picciotto, geboren am 09.05.1962, wohnhaft in London, selbständiger Unternehmensberater,

Herrn Dipl.-Kfm. Carsten Deecke, geboren am 07.11.1962, wohnhaft in Hamburg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, und

Herrn Ralf Wohltmann, geboren am 23.06.1967, wohnhaft in Berlin, Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R.

jeweils mit Wirkung ab Schluss dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Herr Thomas Völkers und Herr Michael de Picciotto haben keine anderen Mandate in Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien.

Herr Dipl.-Kfm. Carsten Deecke hat die folgenden Mandate in Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

1.

Aufsichtsrat (Vorsitz)

Portal Systems AG, Hamburg

Herr Ralf Wohltmann hat die folgenden Mandate in Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:

1.

Aufsichtsrat (Vorsitz)

Aves One AG, Hamburg

2.

Aufsichtsrat (Vorsitz)

70rca Asset Management AG, Hamburg

3.

Aufsichtsrat (Vorsitz)

Magna Asset Management AG, Hamburg

4.

Aufsichtsrat (Mitglied)

Engel & Völkers Capital AG, Hamburg

5.

Aufsichtsrat (Mitglied)

Kapilendo AG, Berlin

6.

Aufsichtsrat (Mitglied)

Element Insurance AG, Berlin

Herr Thomas Völkers, Herr Michael de Picciotto, Herr Dipl.-Kfm. Carsten Deecke und Herr Ralf Wohltmann haben sich bereits vorab bereit erklärt, das Amt im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung anzunehmen.

Für diesen Beschluss genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der Versammlungsleiter stellte den Antrag des Aufsichtsrates zu Punkt 7 A) der Tagesordnung zur Abstimmung:

Abstimmung

Bekanntgabe des Ergebnisses:

Die HV hat ohne Stimmenthaltungen und ohne Neinstimmen und damit einstimmig dem Vorschlag des Aufsichtsrates entsprochen.

Der Versammlungsleiter stellte fest und verkündete, dass der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit angenommen und Herr Thomas Völkers, Herr Michael de Picciotto, Herr Dipl.-Kfm. Carsten Deecke sowie Herr Ralf Wohltmann mit Wirkung ab Schluss dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung,

die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt worden sind.

Herr Thomas Völkers, Herr Michael de Picciotto, Herr Dipl.-Kfm. Carsten Deecke sowie Herr Ralf Wohltmann erklärten, die Wahl anzunehmen.

A)

AUSHÄNDIGUNG VON VOLLMACHTEN FÜR EINE NOTARIELL ZU BEURKUNDENDE AUßERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER GESELLSCHAFT HINSICHTLICH DER ERMÄCHTIGUNG DER GESELLSCHAFT ZUM ERWERB EIGENER ANTEILE

Die von der jeweiligen Vollmacht umfassten Maßnahmen zum Erwerb eigener Aktien im Umfang eines Kaufpreisvolumens von insgesamt EUR 6 Mio. wurden von Herrn von Pistohlkors anhand der Entwürfe erläutert.

Der Versammlungsleiter gab, bevor er die Versammlung schloss, die Gelegenheit, Erklärungen bzw. Widersprüche z. B. gegen die Beschlussfassungen in der heutigen Hauptversammlung zu Protokoll abzugeben.

Er stellte fest, dass kein Aktionär oder Aktionärsvertreter Erklärungen bzw. Widersprüche zu Protokoll geben wollte.

Schließen der Versammlung

Nachdem keine Fragen und Anträge der Aktionäre gestellt wurden, schloss der Versammlungsleiter die Versammlung um 13.05 Uhr und dankte allen für ihre Teilnahme.

 

Thomas Völkers, Versammlungsleiter

Helge F. Kolaschnik, Protokollführer

BERICHT

gemäß § 171 AktG des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

der Engel & Völkers AG, Hamburg

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2018 regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage informiert. In welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres geprüft hat wird im Einzelnen nachfolgend erläutert.

1. Anzahl der Sitzungen

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig die weiteren Aufsichtsratsmitglieder telefonisch informiert und sich abgestimmt.

In den gemeinsamen Sitzungen am 25. April 2018,13. Juni 2018,11. September 2018 und 12. Dezember 2018 wurde die strategische und geschäftspolitische Ausrichtung des Unternehmens besprochen und diskutiert. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrates waren die Vorstände vertreten.

2. Monatsberichte

Seit dem letzten Bericht des Aufsichtsrats hat sich der Vorstand regelmäßig schriftlich in seinen Monatsberichten vom 20. April 2018,25. Juni 2018,27. August 2018,25. September 2018,19. November 2018 und 17. Dezember 2018 sowie telefonisch am 5. Juli 2018,30. August 2018,27. September 2018,20. November 2018 und 19. Dezember 2018 über die laufenden Geschäftsvorfälle geäußert. Dabei wurde der Aufsichtsrat ausführlich über

1.

den Gang der Geschäfte und die Geschäftslage

2.

Finanzierungsmaßnahmen und -Vorhaben

3.

den Personal- und Sozialbereich sowie

4.

über die Zahlungsfähigkeit der Engel & Völkers AG sowie ihrer Tochtergesellschaften

informiert.

3. Häufigkeit der Prüfung

Der Vorstandsvorsitzende hat den Vorsitzenden des Aufsichtsrates regelmäßig telefonisch über die laufenden Geschäftsvorfälle informiert.

4. Gegenstand der Prüfung und ihre Methoden

Gegenstand der Prüfung waren die Rechnungslegung, die Geschäftsführung sowie die Ergebnisse der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung.

Die Prüfung konnte anhand der Vorstandsberichte, der gemeinsamen Sitzungen am 25. April 2018,13. Juni 2018,11. September 2018,12. Dezember 2018 und 30 April 2019 der Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer sowie persönlicher Aussagen der Wirtschaftsprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat während der Aufsichtsratssitzung stattfinden.

5. Schlusserklärung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als unabhängiger Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 12. April 2019 versehen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 wurde dem Aufsichtsrat im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung zur Kenntnisnahme übersandt. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Abschlussprüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat haben sich keine Einwendungen ergeben.

Durch Beschluss am 30 April 2019 billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Engel & Völkers AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Konzernabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2018 wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als unabhängiger Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 12. April 2019 versehen. Der Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2018 wurde dem Aufsichtsrat im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung zur Kenntnisnahme übersandt. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Konzernabschlussprüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat haben sich keine Einwendungen ergeben.

Durch Beschluss am 30 April 2019 billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2018.

 

Hamburg, den 28. August 2019

Engel & Völkers AG

Thomas Völkers, Aufsichtsratsvorsitzender

Die Einstandserklärung des Mutterunternehmens nach §§264 ABS. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

Zwischen der Firma Engel & Völkers AG, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg HRB 89284 und folgenden Tochterunternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag:

EV MMC Management GmbH, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 134364

Engel & Völkers Commercial GmbH, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 92790

Engel & Völkers Residential GmbH, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 21227

Grund Genug Verlag und Werbe GmbH, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 44263

Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG, Oststeinbek, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck, HRA 5376 HL

 

Hamburg, den 28.11.2019

Sven Odia als gesamtvertretungsberechtigtes und von den Beschränkungen des §181 BGB befreites Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, Hamburg

Thilo von Trotha als gesamtvertretungsberechtigtes und von den Beschränkungen des §181 BGB befreites Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, Elamburg

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Engel & Völkers AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Engel & Völkers AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Engel & Völkers AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 12. April 2019

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Möbus, Wirtschaftsprüfer

Rinck, Wirtschaftsprüfer

Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 65.488 69.636
Immaterielle Vermögenswerte 13 49.831 50.608
Geschäfts- oder Firmenwert 32.241 32.241
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 17.590 18.367
Sachanlagen 14 7.410 5.379
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 15 7.412 6.192
Anteile an assoziierten Unternehmen 16 105 595
Sonstige langfristige Vermögenswerte 17 647 5.137
Latente Steueransprüche 18 83 1.725
Kurzfristige Vermögenswerte 36.664 28.453
Vorräte 233 328
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19 12.089 11.487
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 20 3.597 4.100
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21 20.745 12.538
102.152 98.089

PASSIVA

Eigenkapital 19.430 49.158
Anteile der Anteilseigner der Engel & Völkers AG 22.951 51.637
Gezeichnetes Kapital 23 14.480 15.234
Kapitalrücklage 24 2.055 2.055
Gewinnrücklagen 25 7.101 34.450
Sonstiges Eigenkapital 26 -685 -102
Anteile ohne beherrschenden Einfluß -3.521 -2.479
Langfristiges Fremdkapital 59.204 29.353
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 27 52.046 28.184
Langfristige Vertragsschulden 28 7.158 0
Latente Steuerschulden 30 0 1.169
Kurzfristiges Fremdkapital 23.518 19.578
Kurzfristige Rückstellungen 29 1.247 592
Ertragsteuerschulden 31 506 636
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 29 5.323 4.096
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29 9.354 8.273
Kurzfristige Vertragsschulden 29 1.501 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 29 5.587 5.981
102.152 98.089

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

2018
TEUR
2017
TEUR
1. Umsatzerlöse 4 130.276 119.103
2. Sonstige Erträge 5 3.385 5.026
3. Bestandsveränderungen -33 -7
4. Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren 6 -35.434 -35.805
5. Personalaufwendungen 7 -37.776 -31.549
6. Marketingaufwendungen 9 -10.351 -8.925
7. Sonstige Aufwendungen 10 -26.883 -21.803
8. Operatives Ergebnis (EBITDA) 23.184 26.040
9. Abschreibungen 8 -5.973 -6.480
10. Zinserträge 11 799 532
11. Zinsaufwendungen 11 -2.837 -7.807
12. Verlustanteil von assoziierten Unternehmen 11 -443 -598
13. Sonstiges Finanzergebnis 11 0 -2
14. Gewinn vor Steuern (EBT) 14.730 11.685
15. Ertragsteuern 12 -9.137 -5.817
16. JAHRESÜBERSCHUSS 5.593 5.868
davon entfällt auf Anteilseigner des Mutterunternehmens 5.926 6.080
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile -333 -212
verwässertes/unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,43 0,40
17. Differenz aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe -94 -390
18. Differenz aus der Bewertung von Sicherungsgeschäften -485 0
In Folgeperioden in den Jahresüberschuss umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern) -579 -390
19. SONSTIGES ERGEBNIS DES JAHRES, nach Steuern -579 -390
20. GESAMTERGEBNIS DES JAHRES 5.014 5.478
davon entfällt auf Anteilseigner des Mutterunternehmens 5.343 5.721
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile -329 -243

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

2018
TEUR
2017
TEUR
Konzernjahresüberschuss/Konzernjahresfehlbetrag 5.593 5.868
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.973 6.480
Zunahme der Rückstellungen 661 -118
sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 637 -2.041
Zunahme/Abnahme der Vorräte, Ford. aus L+L sowie andere Aktiva -1.224 -2.613
Zunahme/Abnahme der Verb. aus L+L sowie anderer Passiva -360 5.302
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 143 26
Zinsaufwendungen 11 2.838 7.807
Verlustanteil von assoziierten Unternehmen 11 443 598
Zinserträge 11 -799 -532
Ertragsteueraufwand 9.137 5.817
Ertragsteuerzahlungen -5.662 -11.279
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 17.380 15.315
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 354 53
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -3.685 -2.685
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen 405 233
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -4.405 -2.083
Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen finanziellen Vermögenswerten 0 236
Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte -2.037 -3.196
Einzahlungen aus der Veräußerung von Tochterunternehmen abzgl. abgegangener liquider Mittel -83 -65
Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. zugegangener liquider Mittel -8 0
Erhaltene Zinsen 799 106
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -8.660 -7.401
Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Anteile an Gesellschafter des Mutterunternehmens 23 -23.609 0
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 27 56.000 5.800
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 27 -23.500 -7.000
Gezahlte Zinsen -7.856 -4.031
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -5.000 0
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -391 -10
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -4.356 -5.241
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes
Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen -65 -166
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 16.396 13.889
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 20.695 16.396
2018
TEUR
2017
TEUR
Verfügungsbeschränkte Guthaben bei Kreditinstituten 17 0 3.882
Kassenbestand 21 3 156
Guthaben bei Kreditinstituten 21 20.742 12.382
Kontokorrentverbindlichkeiten -50 -24
Finanzmittelfonds 20.695 16.396

Entwicklung des Konzerneigenkapitals für 2018

Mutterunternehmen
(Korrigiertes) Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile
Stammaktien
TEUR
Vorzugsaktien
TEUR
Stammaktien
TEUR
Vorzugsaktien
TEUR
01.01.2017 13.711 1.523 0 0
Umgliederungen 25 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 0 0 0 0
0 0 0 0
Jahresüberschuss 0 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis des Jahres, nach Steuern 0 0 0 0
Gesamtergebnis des Jahres 0 0 0 0
31.12.2017 13.711 1.523 0 0
Auswirkung aus der erstmaligen Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards 3q 0 0 0 0
Erwerb eigener Anteile 23 0 0 0 -1.523
Einziehung von Anteilen 23 1.523 -1.523 0 1.523
Erwerb eigener Anteile 23 0 0 -754 0
Ausschüttung 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 0 0 0 0
1.523 -1.523 -754 0
Jahresüberschuss 0 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 0 0
Sicherungsinstrumente 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis des Jahres, nach Steuern 0 0 0 0
Gesamtergebnis des Jahres 0 0 0 0
31.12.2018 15.234 0 -754 0
Mutterunternehmen
Kapitalrücklagel Gewinnrücklagen Sonstiges Eigenkapital Eigenkapital gemäß Konzernbilanz
TEUR TEUR TEUR TEUR
01.01.2017 22.116 8.426 289 46.065
Umgliederungen -20.061 20.061 0 0
Übrige Veränderungen 0 -117 -32 -149
-20.061 19.944 -32 -149
Jahresüberschuss 0 6.080 0 6.080
Währungsumrechnung 0 0 -359 -359
Sonstiges Ergebnis des Jahres, nach Steuern 0 0 -359 -359
Gesamtergebnis des Jahres 0 6.080 -359 5.721
31.12.2017 2.055 34.450 -102 51.637
Auswirkung aus der erstmaligen Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards 0 -5.419 0 -5.419
Erwerb eigener Anteile 0 -11.165 0 -12.688
Einziehung von Anteilen 0 -1.523 0 0
Erwerb eigener Anteile 0 -10.167 0 -10.921
Ausschüttung 0 -5.000 0 -5.000
Übrige Veränderungen 0 -1 0 -1
0 -33.275 0 -34.029
Jahresüberschuss 0 5.926 0 5.926
Währungsumrechnung 0 0 -98 -98
Sicherungsinstrumente 0 0 -485 -485
Sonstiges Ergebnis des Jahres, nach Steuern 0 0 -583 -583
Gesamtergebnis des Jahres 0 5.926 -583 5.343
31.12.2018 2.055 7.101 -685 22.951
Nicht beherrschende Anteile
Minderheitenkapital Sonstiges Eigenkapital Eigenkapital Konzern eigen kapital
TEUR TEUR TEUR TEUR
01.01.2017 -2.301 65 -2.236 43.829
Umgliederungen 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 0 0 0 -149
0 0 0 -149
Jahresüberschuss -188 -24 -212 5.868
Währungsumrechnung 0 -31 -31 -390
Sonstiges Ergebnis des Jahres, nach Steuern 0 -31 -31 -390
Gesamtergebnis des Jahres -188 -55 -243 5.478
31.12.2017 -2.489 10 -2.479 49.158
Auswirkung aus der erstmaligen Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards -339 24 -315 -5.734
Erwerb eigener Anteile 0 0 0 -12.688
Einziehung von Anteilen 0 0 0 0
Erwerb eigener Anteile 0 0 0 -10.921
Ausschüttung -391 0 -391 -5.391
Übrige Veränderungen -7 0 -7 -8
-737 24 -713 -34.742
Jahresüberschuss -333 0 -333 5.593
Währungsumrechnung 0 4 4 -94
Sicherungsinstrumente 0 0 0 -485
Sonstiges Ergebnis des Jahres, nach Steuern 0 4 4 -579
Gesamtergebnis des Jahres -333 4 -329 5.014
31.12.2018 -3.559 38 -3.521 19.430

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

1. Grundlagen und Methoden

a. Informationen zur Gesellschaft und zum Konzern

Die Engel & Völkers AG (die Gesellschaft) hat ihren Sitz in 20457 Hamburg, Vancouverstraße 2a, und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 89284 eingetragen. Die Aktivitäten der Gesellschaft umfassen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 27. Februar 2019 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

b. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der Engel & Völkers AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IFRS (IFRIC) wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend, nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden, deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum 31. Dezember 2018 von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr und der Vorjahresvergleichsperiode einheitlich angewendet.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind Finanzinstrumente der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ sowie derivative Finanzinstrumente, die jeweils zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, sofern diese verlässlich bestimmbar sind.

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

c. Schätzungen und Annahmen

Im Konzernabschluss müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche aktuell verfügbaren Erkenntnisse berücksichtigt. Wesentliche Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere bei den nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:

Wertminderungstest von Geschäfts- oder Firmenwerten hinsichtlich der Planungsannahmen, der verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumserwartungen (siehe Note 13)

Bestimmung des erwarteten zukünftigen Nutzens und der Nutzungsdauern von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten (siehe Note 3h)

Wertminderung zweifelhafter Forderungen hinsichtlich der Einschätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten (siehe Note 19)

Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen latenten Steueransprüche bezüglich der Realisierbarkeit der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge (siehe Note 12)

Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit der sonstigen Rückstellungen (siehe Note 3o)

Schätzungen und Annahmen insbesondere bei der Bestimmung von Nutzungsdauer von immateriellen und materiellen Vermögenswerten mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer (siehe Note 3h / 3i)

Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Änderungen und Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

2. Konsolidierung

a. Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden die Engel & Völkers AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen, über die sie Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausübt. Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens liegt vor, wenn die Engel & Völkers AG unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen besitzt, den variablen Rückflüssen aus dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens mittels seiner Verfügungsmacht zu beeinflussen.

Die Erstkonsolidierung erfolgt mit Wirkung von dem Tag, an dem die Gesellschaft direkt oder indirekt in ein Beherrschungsverhältnis gegenüber der Tochtergesellschaft tritt. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden, entsprechend ihrer zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwerte, verteilt. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich aus der Summe der beizulegenden Zeitwerte der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt.

Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst.

Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Beim Erwerb weiterer Anteile von Tochterunternehmen wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten dieser Anteile und den zuvor im Konzern für diese Anteile ausgewiesenen Anteil ohne beherrschenden Einfluss erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben erfolgt eine erfolgswirksame Neubewertung von zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs bereit gehaltenen Anteilen. Nachträgliche Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile werden erfolgswirksam erfasst.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

In den Konzernabschluss werden neben der Engel & Völkers AG als Muttergesellschaft 12 deutsche (Vorjahr: 12) und 11 ausländische (Vorjahr: 11) Gesellschaften einbezogen, die die Engel & Völkers AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Die Angabe zum Konsolidierungskreis der Engel & Völkers AG in Abschnitt b. zeigt alle Unternehmen/Beteiligungen, an denen die Engel & Völkers AG 5 % oder mehr Anteile und/oder der Stimmrechte hält.

b. Konsolidierungskreis

Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften 31.12.2018 Anteil
in %
31.12.2017 Anteil
in %
Inland:
Engel & Völkers Residential GmbH, Hamburg 100 100
Engel & Völkers U.S. Holding GmbH, Hamburg 100 100
Engel & Völkers Russia GmbH, Hamburg 100 100
Engel & Völkers Commercial GmbH, Hamburg 100 100
Engel & Völkers Technology GmbH, Hamburg 100 100
Grund Genug Verlag und Werbe GmbH, Hamburg 100 100
Engel & Völkers Yachting GmbH, Hamburg 100 100
Engel & Völkers Marken Verwaltungs GmbH, Oststeinbek 100 100
Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG, Oststeinbek 100 100
EV MMC Management GmbH, Hamburg 100 100
EV MMC Holding GmbH, Hamburg 100 100
Engel & Völkers Immobilien GmbH, Hamburg 100 100
Ausland:
Engel & Völkers Americas Inc. , Naples, Florida, USA 87,5 87,5
Engel & Völkers Canada Inc., Toronto, Kanada 87,5 87,5
Engel & Völkers New York Real Estate LLC, New York, New York, USA 100 100
Engel & Völkers Spain S.L., Barcelona, Spanien 100 100
Engel & Völkers Italia S.r.l., Mailand, Italien 75 75
EV MMC Spain S.L.U., Barcelona, Spanien 100 100 1)
EV MMC Italia S.r.l., Rom, Italien 100 100
EV MMC Switzerland S.A., Genf, Schweiz (entkonsolidiert zum 01.08.2018) 0 100
Engel & Völkers Luxembourg Real Estate Brokerage S.a.r.l., Luxembourg, Luxemburg 100 100
EV MMC Portugal – Mediacao Imobiliaria, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100 0
EV MMC Greece Single Member S.A., Athen, Griechenland 100 0

1) Zum 01.01.2017 wurde die EV MMC Spain S.L. & Cia., S.Com auf die EV MMC Spain S.L.U. verschmolzen

At-equity bewertete Tochtergesellschaften 31.12.2018 Anteil
in %
31.12.2017 Anteil
in %
EV Real Estate Brokerage LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 49 49
Quartier am Strandkai GmbH & Co. KG, Hamburg 35 35

Die EV Real Estate Brokerage LLC ist ein in Dubai ansässiger Immobilienmakler, der mit der Engel & Völkers Residential GmbH und der Engel & Völkers Commercial GmbH Lizenzverträge geschlossen hat (Siehe Note 16).

Die Quartier am Strandkai GmbH & Co. KG (QaS) ist eine in Hamburg, Deutschland, ansässige Kommanditgesellschaft, die ihrerseits zu 100 % an drei weiteren Kommanditgesellschaften beteiligt ist (zusammen: QaS-Gruppe). Die Geschäftstätigkeit der QaS Gruppe umfasst die Errichtung und Vermarktung der drei Immobilien „Gewerbe“, „Wohnen“ und „Lighthouse“. Der Zweck der drei Objektgesellschaften liegt darin, jeweils eine Immobilie zu errichten, um diese dann kurzfristig zu verkaufen. Die QaS Gewerbe GmbH & Co. KG wurde nach dem Verkauf der Vermögensgegenstände in 2018 liquidiert. Seit Fertigstellung wird die Immobilie „Gewerbe“ von der Engel & Völkers AG gemietet und genutzt (Siehe Note 16).

Der Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis der Unternehmen wird von der Engel & Völkers AG, Hamburg, erstellt. Die Offenlegung erfolgt im Bundesanzeiger.

Die Tochterunternehmen Engel & Völkers Commercial GmbH, Engel & Völkers Residential GmbH, Grund Genug Verlag und Werbe GmbH, EV MMC Management GmbH sowie Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG nehmen die Erleichterungsvorschriften der § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch, da sie jeweils die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Sie sind somit von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses gem. § 264 HGB bzw. § 264a HGB befreit.

c. Akquisitionen und Desinvestitionen im Berichtsjahr

Im Berichtsjahr wurden keine Akquisitionen vorgenommen.

Am 9. Mai 2018 wurde die Gesellschaft EV MMC Portugal – Mediacao Imobiliaria, Unipessoal Lda. neu gegründet. Der Zweck der Gesellschaft ist die eigenständige Vermittlung von Immobilien und Grundstücken.

Am 16. November 2018 wurde die Gesellschaft EV MMC Greece Single Member S.A. neu gegründet. Die Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgt im Jahr 2019. Der Zweck der Gesellschaft ist die eigenständige Vermittlung von Immobilien und Grundstücken.

Im August 2018 wurden sämtliche Anteile an der seit dem 1. August 2016 vollkonsolidierten EV MMC Switzerland SA, Genf, Schweiz, für einen Kaufpreis von CHF 1 veräußert. Auf eine Darstellung der abgegangenen Vermögenswerte und Schulden wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

d. Akquisitionen und Desinvestitionen im Vorjahr

Im Mai 2017 wurden sämtliche Anteile an der seit dem 1. August 2016 vollkonsolidierten EV MMC France S.A.S., Paris, Frankreich, für einen Kaufpreis von EUR 1 veräußert. Hintergrund der Transaktion war die erfolgreiche Gewinnung eines neuen Finanzierungspartners für den Aufbau der Makleraktivitäten in Frankreich, der in Ergänzung der bestehenden Darlehen des Engel & Völkers Konzerns die wesentliche zusätzlich erforderliche Finanzierung der EV MMC France S.A.S. bereitstellt. Der Veräußerungsgewinn betrug TEUR 2.839.

Die Buchwerte der abgegangenen Vermögenswerte und Schulden stellten sich wie folgt dar:

TEUR
Kaufpreis 0
Wiederauflebende Forderungen, bewertet zum beizulegenden Zeitwert 5.595
Erhaltene Gegenleistung 5.595
Immaterielle Vermögenswerte -912
Sachanlagen -1.440
Sonstige langfristige Vermögenswerte -421
Latente Steueransprüche -144
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -28
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte -693
Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente -67
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 354
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 595
Abgangswert des Reinvermögens -2.756
Entkonsolidierungsgewinn 2.839

Die Engel & Völkers N.Y. LLC wurde im Geschäftsjahr 2017 aufgrund der Auflösung am 22. Dezember 2017 ebenfalls entkonsolidiert. Auf eine Darstellung der abgegangenen Vermögenswerte und Schulden wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

e. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Der Euro ist die funktionale und die Berichtswährung der Engel & Völkers AG. Sofern keine abweichenden Angaben erfolgen, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Aufgrund finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Selbständigkeit der ausländischen Tochtergesellschaften entspricht die funktionale Währung der jeweiligen Landeswährung (LW).

Transaktionen in Fremdwährung werden zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion in die jeweils funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Gesamtergebnisrechnung unter „Sonstige betriebliche Erträge“ oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Für die Umrechnung der Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, deren funktionale Währung von der Berichtswährung des Konzerns abweicht, werden die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum jeweiligen monatlichen Durchschnittskurs umgerechnet. Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet.

Geschäfts- oder Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die bei Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet.

Die Entwicklung der Wechselkurse im Verhältnis zu einem Euro ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018
US-Dollar 1,19786 1,14438 1,12804 1,18122
Kanadische Dollar 1,50339 1,5598 1,46506 1,52968
Britisches Pfund 0,88773 0,89846 0,87553 0,88461
Schweizer Franken 1,16928 1,12614 1,11126 1,15463
United Arab Emirates Dirham 4,39876 4,20274 4,14061 4,338

Wesentliche Bedeutung für den Konzern hat dabei die Entwicklung des US-Dollar (siehe Note 33c).

Der Jahresdurchschnittskurs ergibt sich als arithmetisches Mittel der monatlichen Durchschnittskurse.

3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

a. Umsatzerlöse und Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für die Erbringung von Dienstleistungen und den Verkauf von Waren erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Skonti sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.

Der Konzern erfasst die Umsatzerlöse, wenn die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, und wenn die unten beschriebenen spezifischen Kriterien für jede Art von Aktivität erfüllt sind. Der Konzern nimmt Schätzungen anhand historischer Erfahrungswerte vor, unter Berücksichtigung von kundenspezifischen, transaktionsspezifischen und vertragsspezifischen Merkmalen.

Die Maklercourtage wird zu dem Zeitpunkt ertragswirksam erfasst, in dem die zugrundeliegende Vermittlungsleistung erbracht ist und der zugrundeliegende Vertrag zustande gekommen ist. In einigen Regionen werden seitens der Kunden bereits bei Abschluss eines Vorvertrags, jedoch vor dem Notartermin, Abschlagszahlungen auf den Kaufpreis geleistet. Die Vermittlungsleistung ist in diesen Fällen bereits erbracht, jedoch besteht das Risiko eines Rücktritts des Kunden. Daher werden in diesen Fällen erhaltene Zahlungen nur dann erfolgswirksam erfasst, wenn die Zahlung erfolgsunabhängig erfolgt und kein Rückerstattungsanspruch seitens des Kunden z. B. bei Rücktritt besteht.

Die Erlösrealisierung der Lizenzgebühren der Lizenznehmer richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Danach entsteht der Anspruch von Engel & Völkers erst mit Zufluss der Courtage vom Endkunden an den Lizenznehmer.

Für jeden neu abgeschlossenen Lizenzvertrag erhält die Engel & Völkers AG vom Lizenznehmer zusätzlich zu den regelmäßigen Lizenzgebühren eine einmalige Lizenzgebühr. Diese Gebühr deckt sämtliche anteiligen Aufwendungen zum Aufbau und Belebung der Marke Engel & Völkers sowie die bisher getätigten Aufwendungen für Entwicklungs-, Austattungs- und Systemeingliederungsmaßnahmen. Die Leistungserbringung erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit und wird ab dem Zeitpunkt der Anwendung von IFRS 15 (1. Januar 2018) zum Zeitpunkt der Zahlung über Erlösabgrenzung abgegrenzt und über die jeweilige Vertragsdauer realisiert. Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Vertrag erhalten die beteiligten Mitarbeiter eine Provision, diese wird ebenfalls über die Erlösabgrenzung jährlich realisiert.

Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen wie IT Services, Schulungen, Marketing und Messen sowie Anzeigen werden mit Leistungserbringung realisiert.

Erlöse aus Warenverkäufen betreffen im Wesentlichen Werbeartikel und Magazine sowie die darin enthaltenen Anzeigen. Die Umsatzrealisierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übergegangen ist. Dies entspricht dem Ersterscheinungstag der jeweiligen Ausgabe des Magazins.

b. Übrige Erträge

Übrige Erträge werden erfasst, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus der Transaktion verlässlich bestimmbar und während der Berichtsperiode zugeflossen ist.

c. Betriebliche Aufwendungen

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

d. Zinsen

Zinsen werden periodengerecht als Aufwand bzw. als Ertrag erfasst. Zinsaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung und Herstellung qualifizierter Vermögenswerte entstanden sind, werden aktiviert. Dies betrifft ausschließlich die Aktivierung von Herstellungskosten bei der at equity in den Konzernabschluss einbezogenen Quartier am Strandkai GmbH & Co. KG (siehe Note 16).

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

e. Dividenden

Dividenden werden bei Entstehen des Rechtsanspruchs vereinnahmt.

f. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern umfassen die Aufwendungen und Erträge aus tatsächlichen und latenten Steuern. Die Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die tatsächlichen Ertragsteuerschulden (Ertragsteueransprüche) werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Zahlung an die Steuerbehörden (eine Erstattung von den Steuerbehörden) erwartet wird. Bei der Berechnung werden die zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze zugrunde gelegt.

Latente Steuern werden nach der „liability method“ entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzernabschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Für die steuerlich nicht abzugsfähige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wird keine latente Steuerschuld angesetzt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den landesspezifischen Steuersätzen für die einzelnen Konzernunternehmen ermittelt.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Der Aktivierung liegen Schätzungen und Annahmen über die zukünftigen, gegen die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge verrechenbaren, steuerlichen Gewinne zugrunde. Engel & Völkers aktiviert latente Steuern auf Verlustvorträge nur in den Fällen, in denen mit einer Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge in den nächsten drei Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.

Der Buchwert der latenten Steuerforderungen wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die latente Steuerforderung zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steuerforderungen werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der latenten Steuerforderung ermöglicht.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuerobjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

g. Geschäfts- oder Firmenwerte

Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Betrag der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses angesetzt, der den beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens der erworbenen Tochtergesellschaft zum Erwerbszeitpunkt übersteigt. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Er wird mindestens jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand erfasst und – auch wenn sie unterjährig in Zwischenabschlüssen der Gesellschaft erfasst wurde – in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf die zahlungsmittelgenerierende Einheiten (cash generating units, CGUs) allokiert. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen CGUs bzw. Gruppen von CGUs gemäß den identifizierten Berichtseinheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Geschäfts- oder Firmenwert entstand, Nutzen ziehen. Dies sind im Engel & Völkers Konzern die jeweiligen legalen Einheiten, durch die der betreffende Markt bedient wird.

h. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten zurück erworbene Lizenzen und Rechte an der Marke „Engel & Völkers“ sowie erworbene und selbsterstellte Software.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die in der Regel drei bis fünf Jahre beträgt. Soweit notwendig, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 59 durchgeführt.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden bei Erfüllung der Voraussetzungen der Kriterien des IAS 38 mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Voraussetzungen der Aktivierung nicht erfüllt sind, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung ergebniswirksam erfasst. Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich vor allem um Softwarelösungen, die den Lizenzpartnern zur Unterstützung ihrer operativen Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Softwarelösungen sind integraler Bestandteil des lizenzierten „Engel & Völkers Systems“, welches mit den Lizenz- und Servicegebühren entgolten wird. Die Herstellungskosten umfassen externe und interne Programmierleistungen. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte haben eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer, die für jeden immateriellen Vermögenswert individuell unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung und der Vergangenheitserfahrungen bezüglich tatsächlicher Nutzungsdauern ähnlicher Funktionalitäten geschätzt wird.

Die immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Geschäfts- und Firmenwertes) werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Folgende Nutzungsdauern werden dabei zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren
Rückerworbene Lizenzen 8 bis 13
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 3 bis 5
Erworbene immaterielle Vermögenswerte 3 bis 5

Sachanlagen

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Folgende Nutzungsdauern werden dabei zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren
Mietereinbauten 2 bis 10
EDV-Technik 3
Betriebsausstattung 3 bis 8
Büromöbel 13

Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden als Differenz zwischen Nettoveräußerungserlös und Buchwert des jeweiligen Gegenstandes ermittelt und in der Gesamtergebnisrechnung als „Sonstige Erträge“ oder „Sonstige Aufwendungen“ erfasst.

i. Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderungen geprüft. Langfristige, nicht monetäre Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten (im Folgenden bezeichnet als „Nettoveräußerungswert“) und Nutzungswert. Grundsätzlich wird der erzielbare Betrag zunächst anhand des Nutzungswertes ermittelt. Sofern der Nutzungswert unterhalb des Buchwerts liegt, wird zusätzlich der Nettoveräußerungswert bestimmt.

Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte regelmäßig auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können – diese werden als Cash-Generating Units (CGUs) bezeichnet. Dies sind im Engel & Völkers Konzern die die jeweiligen Marktgebiete bedienenden legalen Einheiten. Diese Berichtseinheiten repräsentieren die unterste Ebene, auf der diese Vermögenswerte für Zwecke der Unternehmenssteuerung überwacht werden.

Der Nettoveräußerungswert entspricht dem um Veräußerungskosten geminderten Betrag der aus einem Verkauf einer Berichtseinheit zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist. Der Nettoveräußerungswert wird als Barwert zukünftiger Cashflows ermittelt, der sich aus den Mittelfristplanungen aus Sicht eines unabhängigen Dritten ergibt. Die Bewertung erfolgt damit auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren und enthält in wesentlichem Umfang Schätzungen und Annahmen hinsichtlich der erwarteten Cashflows und des Kalkulationszinssatzes sowie der Wachstumsannahmen.

Die Ermittlung des Nutzungswerts erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren Nutzung im Konzern auf Basis geschätzter zukünftiger Cashflows, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden. Der Planungshorizont der Mittelfristplanung beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Dabei trägt der Wert aus der ewigen Rente erheblich zum Nutzungswert bei. Die Höhe des Endwerts hängt neben dem prognostizierten Cashflow im fünften Jahr der Mittelfristplanung von den Wachstumsraten der Cashflows nach Ablauf der Mittelfristplanung und dem Diskontierungszinssatz ab. Die Zahlungsströme nach dem Fünfjahreszeitraum werden unter Verwendung eines Wachstumsabschlags extrapoliert, der aus dem angenommenen durchschnittlichen Markt- oder Branchenwachstum der Berichtseinheit abgeleitet wird. Die Diskontierungszinssätze werden für jede Berichtseinheit auf Basis des gewichteten Durchschnitts von Eigen- und Fremdkapitalkostensätzen vergleichbarer Unternehmen ermittelt. Hierbei werden länderspezifische Risikozuschläge und Steuersätze entsprechend berücksichtigt.

Weitere Informationen zu den zum 31. Dezember 2017 sowie 31. Dezember 2018 durchgeführten Impairmenttests finden sich in Note 13.

j. Leasingverhältnisse

Die Engel & Völkers AG tritt in Leasingverhältnissen grundsätzlich nur als Leasingnehmer auf.

Finance-Lease-Verhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungskosten werden in den Finanzaufwendungen erfolgswirksam erfasst. Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

k. Finanzinstrumente

Die finanziellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Ausleihungen. Die finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Finanzderivate werden bilanziert, falls sie einen positiven oder negativen Marktwert aufweisen.

Die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie der bilanzielle Abgang marktüblicher Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag vorgenommen.

Ausleihungen, Forderungen und übrige finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrer Ersterfassung mit dem Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen. Eine Wertminderung wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Dies ist z. B. bei Insolvenz oder anderen erheblichen finanziellen Belastungen des Schuldners gegeben. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Wertberichtigungen werden sowohl über ein Wertberichtigungskonto als auch mittels Direktabschreibungsmethode erfolgswirksam erfasst. Das Wertberichtigungskonto wird insbesondere bei Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verwendet. Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der Zeitwert objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen.

Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen oder an Dritte übertragen worden sind oder wenn der Konzern eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei eingegangen ist, bei der Chancen und Risiken oder die Verfügungsmacht übertragen wurden. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

Zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken, die Einfluss auf zukünftige Zahlungsströme ausüben, werden Finanzderivate eingesetzt. Diese werden zu Zeitwerten angesetzt. Die Bewertung erfolgt auf Basis beobachtbarer Parameter mittels anerkannter Bewertungsmethoden und ist insbesondere von der Entwicklung der Terminkurse bzw. Zinsstrukturkurven beeinflusst.

Zur Sicherung des aktuellen Zinsniveaus wurden mit den Kreditinstituten Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. In den Kreditverträgen ist der Abschluss eines Zinssicherungsgeschäfts als Bedingung für die Kreditgewährung verankert. Die wesentlichen Vertragsbeziehungen (Nominalbetrag, Fälligkeiten, Tilgungen, Bezugszinssätze) sind zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft eng synchronisiert, so dass ein critical term match vorliegt. Auf der Grundlage einer qualitativen Beurteilung dieser entscheidenden Bedingungen, wurde festgestellt, dass Sicherungsinstrument und das gesicherte Grundgeschäft aufgrund desselben Risikos wertmäßig in der Regel gegenläufig sind und dass daher eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht. Im Rahmen des Hedge-Accounting wird das Sicherungsgeschäft als Cashflow Hedge zum Designationszeitpunkt mit dem Fair Value eingebucht. Die im Zeitablauf eintretenden Fair-Value-Änderungen werden direkt im Wert des Sicherungsinstruments gegen das sonstige Eigenkapital verbucht und bleiben damit erfolgsneutral. Die Umbuchung aus dem Eigenkapital in das Ergebnis erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Wertschwankungen aus nicht effektiv eingestuften Finanzinstrumenten werden direkt im Ergebnis erfasst.

Die sonstigen finanziellen nicht-derivativen Verbindlichkeiten werden bei ihrer Ersterfassung mit dem Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

l. Beizulegender Zeitwert

Bei Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, für die eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts vorgesehen ist, wenden wir die nachfolgend beschriebene Bewertungshierarchie an. Demnach werden die in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen eingeordnet:

Stufe 1:

Notierte (nicht berichtigte) Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden (z. B. Börsenkurse).

Stufe 2:

Inputfaktoren, bei denen es sich um andere als in Stufe 1 genannte Marktpreisnotierungen handelt, die für den Vermögenswert oder die Schuld direkt oder indirekt zu beobachten sind (z. B. Zinsstrukturkurven, Währungsterminkurse).

Stufe 3:

Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld auf dem Markt nicht beobachtbar sind (z. B. geschätzte zukünftige Ergebnisse).

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering gehalten. Die Eingruppierung der Bemessungsverfahren in die einzelnen Stufen wird zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft.

Sämtliche Vermögenswerte und Schulden, bis auf ein Zinsderivat, sind zu fortgeführten Anschaffungswerten angesetzt. Der Fair Value dieses Zinsderivates beträgt zum Bilanzstichtag TEUR – 485 (Vorjahr: TEUR 0).

m. Vorräte

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Waren werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach der Durchschnittsmethode bewertet und mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt.

n. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel enthalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten und werden zum Nennwert angesetzt.

o. Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind in den Rückstellungen berücksichtigt, sofern sie mit hinreichender objektiver Sicherheit vorausgesagt werden können und sofern diese Verpflichtungen aus Vorgängen der Vergangenheit resultieren.

Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.

p. Änderungen aus zukünftig anzuwendenden Rechnungslegungsstandards

Folgende, für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevante Standards und Interpretationen sind zum 31. Dezember 2018 veröffentlicht, aber zu diesem Stichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden:

Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB die finale Fassung des IFRS 16 „Leasing“ (anzuwenden ab/nach 1. Januar 2019), der den IAS 17 „Leasingverhältnisse“ ablöst. Gemäß der Neuregelung haben Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Die bisherige Unterscheidung zwischen Operating Lease und Finance Lease entfällt. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn die Vertragserfüllung von der eines identifizierbaren Vermögenswertes abhängt und der Kunde zugleich die Kontrolle über den Vermögenswert erlangt. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt grundsätzlich als Finanzierungsvorgang, da das Nutzungsrecht im Regelfall linear abzuschreiben ist und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben ist. IFRS 16 sieht auf Seiten des Leasingnehmers neben der Bilanzierung eines Nutzungsrechtes und einer entsprechenden Leasingverbindlichkeit umfangreiche Anhangsangaben vor. Die konkreten Auswirkungen der Neuregelung werden derzeit geprüft. Nach dem aktuellen Stand der Analysen gehen wir davon aus, dass die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zu einem deutlichen Anstieg der Bilanzsumme und einer spürbaren Veränderung der Hauptsteuerungsgröße EBITDA führen wird. Bei den erwarteten Anpassungen handelt es sich im Wesentlichen um angemietete Büroflächen, Leasingfahrzeuge und sonstige mietweise überlassene Büro- und Geschäftsausstattung sowie Software, die zukünftig zu einer entsprechenden Aktivierung von Nutzungsrechten und korrespondierenden Passivierung von Leasingverbindlichkeiten führen wird. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung gehen wir davon aus, dass sich die zu aktivierenden Nutzungsrechte und korrespondierenden finanziellen Verpflichtungen auf zwischen TEUR 36.000 und TEUR 40.000 belaufen werden. Das EBITDA wird sich voraussichtlich um TEUR 7.000 erhöhen und das EBT keine wesentlichen Veränderungen aufweisen. In dieser Schätzung sind Leasingverhältnisse der nach dem Stichtag erworbenen EuV Residential Lizenzholding GmbH enthalten.

Informationen zu den aktuellen Verpflichtungen aus Operating Leasingverhältnissen befinden sich in Note 34 „Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und rechtliche Risiken“.

Darüber hinaus haben das IASB und das IFRS IC weitere Verlautbarungen veröffentlicht, die voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf unseren Konzernabschluss haben werden.

Die angegebenen Zeitpunkte der erstmaligen Anwendung neuer Standards beziehen sich, sofern die Änderungen bzw. Neuerungen bereits von der EU-Kommission verabschiedet worden sind, auf die erstmalige verpflichtende Anwendung in der EU. Andernfalls beziehen sie sich auf den von IASB festgelegten Zeitpunkt der erstmalig verpflichtenden Anwendung. Die Umsetzung im Konzernabschluss der Engel & Völkers AG erfolgt spätestens im Jahr der erstmals verpflichtenden Anwendung für EU-Unternehmen.

q. Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von Rechnungslegungsstandards

IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der neue Standard vereint alle drei Aspekte der Bilanzierung von Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.

Der Konzern hat IFRS 9 mit Erstanwendungszeitpunkt zum 1. Januar 2018 prospektiv angewandt. Er hat die Vergleichsinformationen, die weiterhin nach IAS 39 ausgewiesen werden, nicht angepasst. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 resultierende Veränderungen haben sich nicht ergeben.

a)

Klassifizierung und Bewertung

Nach IFRS 9 werden Schuldinstrumente bei der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Die Klassifizierung basiert auf zwei Kriterien: dem Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der Vermögenswerte und der Frage, ob die vertraglichen Cashflows der Instrumente ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die Beurteilung des Geschäftsmodells des Konzerns erfolgte am 1. Januar 2018, dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Die Beurteilung, ob vertragliche Cashflows aus Schuldinstrumenten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, erfolgte auf der Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der Vermögenswerte bestanden.

Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Er bewertete alle finanziellen Vermögenswerte, die nach IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert gehalten wurden, auch weiterhin zum beizulegenden Zeitwert.

Im Folgenden werden die Änderungen bei der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns erläutert:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) (d. h. Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen und an ein nahestehendes Unternehmen), die zum 31. Dezember 2017 als Kredite und Forderungen klassifiziert wurden, werden gehalten, um vertragliche Cashflows zu vereinnahmen, und führen zu Cashflows, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen. Diese Posten werden ab dem 01. Januar 2018 als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente klassifiziert und bewertet. Eigenkapitalbeteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, die zum 31. Dezember 2017 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft wurden, werden ab dem 1. Januar 2018 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet.

Bewertungskategorie nach IFRS 9
Bewertungskategorie nach IAS 39 Summe
TEUR
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
TEUR
zu fortgeführten Anschaffungskosten
TEUR
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis
TEUR
Kredite und Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.089 12.089
Darlehen an assoziierte Unternehmen 719 719
Darlehen an nahestehendes Unternehmen zur Veräußerung verfügbar 5.375 5.375
nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente 1.318 1.318
19.501 0 18.183 1.318

Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns ergaben sich keine Änderungen der Klassifizierung und Bewertung.

b)

Wertminderung

Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 hat die Bilanzierung von Wertminderungsaufwendungen bei finanziellen Vermögenswerten des Konzerns grundlegend geändert: An die Stelle des nach IAS 39 praktizierten Modells der eingetretenen Verluste ist ein zukunftsgerichtetes Modell der erwarteten Kreditverluste getreten. Nach IFRS 9 muss der Konzern bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden, und bei Vertragsvermögenswerten eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste erfassen.

Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 hat zu keinen Änderungen bei der Bewertung von Wertminderungen geführt.

c)

Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfüllten alle bestehenden Sicherungsbeziehungen des Konzerns die Voraussetzungen für eine Bilanzierung als fortlaufende Sicherungsbeziehungen.

Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 hat zu keinen Änderungen bei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften geführt.

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 01. Januar 2018 stellen sich wie folgt dar:

Aktiva Zunahme/Abnahme 01.01.2018
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 2.710
Kurzfristige Vermögenswerte 610
3.320
Passiva
Eigenkapital -5.734
Langfristiges Fremdkapital 7.598
Kurzfristiges Fremdkapital 1.456
3.320
Summe der Anpassungen im Eigenkapital:
Gewinnrücklagen -5.419
Minderheitenanteile -315
Summe Eigenkapital -5.734

Die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 entwickelt sich durch den erstmaligen Ansatz von IFRS 15 wie folgt:

Aktiva IFRS 15 31.12.2018
TEUR
bisher maßgebliche IFRS 31.12.2018
TEUR
Zunahme/Abnahme 31.12.2018
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 15 65.488 62.982 2.506
Kurzfristige Vermögenswerte 21 36.664 36.112 552
102.152 99.094 3.058
Passiva
Eigenkapital 19.430 25.105 -5.675
Langfristiges Fremdkapital 29 59.204 51.972 7.232
Kurzfristiges Fremdkapital 30 23.518 22.017 1.501
102.152 99.094 3.058

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 auf die Gesamtergebnisrechnung sind in folgender Tabelle dargestellt:

IFRS 15 2018
TEUR
bisher maßgebliche IFRS 2018
TEUR
Zunahme/ Abnahme 2018
TEUR
Umsatzerlöse 4 130.276 129.968 308
Sonstige Erträge 3.385 3.385 0
Bestandsveränderungen -33 -33 0
Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren 6 -35.434 -35.377 -57
Personalaufwendungen -37.776 -37.776 0
Marketingaufwendungen -10.350 -10.350 0
Sonstige Aufwendungen -26.883 -26.883 0
Operatives Ergebnis 23.185 22.934 251
Abschreibungen -5.973 -5.973 0
Zinserträge 799 799 0
Zinsaufwendungen -2.837 -2.837 0
Verlustanteil von assoziierten Unternehmen -443 -443 0
Sonstiges Finanzergebnis 0 0 0
Gewinn vor Steuern 14.730 14.480 251
Ertragsteuern -9.137 -8.997 -140
Jahresüberschuss 5.593 5.483 111

Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

4. Umsatzerlöse

2018
TEUR
2017
TEUR
Umsatzerlöse Courtage 61.267 57.350
Umsatzerlöse Lizenzen 51.507 45.441
Umsatzerlöse Services 17.001 15.935
Übrige Umsatzerlöse 501 377
130.276 119.103

Die Umsatzerlöse Lizenzen enthalten Erlöse in Höhe von TEUR 1.866 (Vorjahr: TEUR 0) aus über die Vertragslaufzeit abgegrenzten Einmalgebühren bei Lizenzvergabe (siehe auch Angabe 3a.).

Die Umsatzerlöse Services betreffen überwiegend IT-Dienstleistungen, Schulungen, Marketing und Messen sowie den Verkauf von Kundenmagazinen.

Die Umsatzerlöse werden hauptsächlich in den Regionen DACH (Deutschland, Österreich und Schweiz) mit TEUR 37.063 (Vorjahr: TEUR 33.347), Spanien/Portugal mit TEUR 56.911 (Vorjahr: TEUR 49.593), Nord Amerika mit TEUR 16.262 (Vorjahr: TEUR 14.476) und Italien mit TEUR 12.657 (Vorjahr: TEUR 12.801) erwirtschaftet.

5. Sonstige Erträge

2018
TEUR
2017
TEUR
Aktivierte Eigenleistungen 770 88
Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen 730 400
Periodenfremde Erträge 577 363
Erträge aus Weiterberechnung 531 647
Sachbezüge 289 421
Erträge aus Kursdifferenzen 80 129
Gewinn aus Anlagenabgängen 38 46
Gewinn aus Entkonsolidierung 0 2.839
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0 29
Übrige sonstige Erträge 370 64
3.385 5.026

6. Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren

2018
TEUR
2017
TEUR
Aufwendungen für Provisionen 28.245 29.323
Aufwendungen für sonstige bezogene Leistungen 6.895 6.235
Aufwendungen für bezogene Waren 294 247
35.434 35.805

7. Personalaufwendungen

2018
TEUR
2017
TEUR
Löhne und Gehälter 32.927 27.740
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 4.849 3.809
37.776 31.549

Im Geschäftsjahr 2018 waren bei der Engel & Völkers Gruppe durchschnittlich Mitarbeiter in folgender Anzahl beschäftigt:

2018
TEUR
2017
TEUR
Angestellte 409 333
Leitende Angestellte 79 45
Aushilfen 22 25
510 403

8. Abschreibungen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, die in Note 13 und 14 dargestellt sind.

9. Marketingaufwendungen

2018
TEUR
2017
TEUR
Brand Marketing 4.048 2.687
Produktmarketing 3.471 3.683
Veranstaltungen 1.058 1.223
Expansion Marketing 775 437
Recruitment Marketing 772 649
Übriger Marketingaufwand 227 246
10.351 8.925

Bei den Marketingaufwendungen handelt es sich um sonstige Aufwendungen für Produktwerbung und für Markenbildung. Aufgrund der Bedeutung für das Geschäftsmodell werden diese Aufwendungen separat in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

10. Sonstige Aufwendungen

2018
TEUR
2017
TEUR
Rechts- und Beratungskosten 5.735 5.002
Mietaufwendungen 5.550 4.742
Reisekosten 3.302 3.015
Forderungsabschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen 2.682 1.995
Kompensationsaufwendungen 1.570 392
Sonstige Personalkosten 1.350 915
IT-Dienstleistungen 1.157 953
Versicherungen, Beiträge und Gebühren 1.075 645
Fremdarbeiter 1.043 861
Bürobedarf 500 557
Telekommunikation 500 459
KFZ-Kosten 456 417
Fortbildung 434 330
Periodenfremde Aufwendungen 398 301
Buchverluste aus Anlagenabgängen 182 72
Geschenke und Repräsentation 178 114
Porto und Verpackung 146 152
Sonstige Steuern 120 95
Reparaturen und Wartungen 118 140
Verlust aus Entkonsolidierung 76 0
Aufwendungen aus Kursdifferenzen 57 280
Aufwand aus Drohverlusten 3 218
Übrige sonstige Aufwendungen 251 148
26.883 21.803

Die Forderungsabschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen beinhalten Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Personen in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 0)

11. Zinserträge, Zinsaufwendungen und Gewinn-/Verlustanteile von assoziierten Unternehmen

2018
TEUR
2017
TEUR
Zinserträge
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 785 104
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 14 428
799 532
Zinsaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.837 -7.807
Verlustanteil von assoziierten Unternehmen
Ergebnis aus der at-equity-Bewertung -443 -598
Sonstiges Finanzergebnis
Veräußerung von Finanzanlagen 0 -2

Das Ergebnis aus der at-equity-Bewertung betrifft die Beteiligung an der EV Real Estate Brokerage LLC, Dubai (Note 16).

12. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind sowohl die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und Ertrag als auch die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

2018
TEUR
2017
TEUR
Laufende Steuern 6.085 6.316
Latente Steuern 3.052 -499
9.137 5.817

In den laufenden Steuern sind Erträge aus Steuern für Vorjahre in Höhe von TEUR – 101 (Vorjahr: TEUR -164) enthalten.

Der erwartete Steueraufwand wird auf Basis des für die Muttergesellschaft geltenden Steuersatzes ermittelt und beträgt 32,28 % (Vorjahr: 32,28 %). Dieser Steuersatz ermittelt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. dem Solidaritätszuschlag (5,5 %) und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 16,45 %.

Die Differenzen aus abweichenden Steuersätzen der ausländischen Konzerngesellschaften werden in der Überleitungsrechnung gezeigt.

Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem erwarteten Steueraufwand, setzt sich wie folgt zusammen:

2018
TEUR
2017
TEUR
Gewinn vor Steuern (EBT) 14.730 11.685
erwarteter Steueraufwand (Steuersatz 32,28 %) -4.754 -3.771
Verluste, auf die latente Steuern nicht aktiviert wurden Unterschiede zu ausländischen und latenten -2.815 -2.879
Steuersätzen 173 628
Nicht abziehbare Aufwendungen -813 -387
Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften -456 0
Nutzung steuerlicher Verluste, für die in den Vorjahren keine latenten Steuern abgegrenzt wurden 480 1.395
Abschreibungen auf Forderungen und Darlehen -516 -673
Nicht gebuchte latente Steuern auf at-equity-bewertete Beteiligungen -143 -193
Steuern Vorjahre 101 164
Diverse -394 -101
Ertragsteuern -9.137 -5.817

Es bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 35.266 (Vorjahr: TEUR 38.702), für die keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge bilanziert worden sind. Die darauf entfallenden nicht genutzten Steuergutschriften betragen TEUR 7.044 (Vorjahr: TEUR 7.944).

Die Verfallsdaten der steuerlichen Verlustvorträge sind nachfolgend dargestellt:

2018
TEUR
2017
TEUR
Verfallsdatum innerhalb von mehr als 3 Jahren 24.640 21.518
Unbegrenzt vortragsfähig 10.626 17.184
35.266 38.702

Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierbaren latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunktes und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Auf Basis positiver Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wird davon ausgegangen, dass das zukünftige steuerliche Einkommen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausreichen wird, um die aktivierten latenten Steuern realisieren zu können. Unter Berücksichtigung der aktuellen Ergebnisplanung wurde in dem Umfang, in dem es unwahrscheinlich erscheint, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können, bei der Gesellschaft eine Wertberichtigung auf in Vorjahren gebildete latente Steuern vorgenommen.

Die latenten Steuern auf Verlustvorträge betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Für die Berechnung wurde – wie im Vorjahr – in Deutschland ein Gewerbesteuersatz von 16,45 % (nur für Gewerbesteuer) bzw. 32,28 %, in Spanien 25,02 % und in Italien 24 % angewandt.

Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen wurden mit den folgenden landesspezifischen Steuersätzen berücksichtigt:

2018
%
2017
%
Deutschland 32,28 32,28
USA 21,00 21,00
Kanada 26,50 31,00
Italien 24,00 24,00
Luxemburg 24,25 21,00
Spanien 25,02 25,02

Auf thesaurierte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften werden grundsätzlich keine latenten Steuern abgegrenzt, da diese Gewinne aus heutiger Sicht in den Unternehmen permanent investiert bleiben werden. In Fällen, in denen Ausschüttungen geplant sind, werden die steuerlichen Auswirkungen solcher Ausschüttungen abgegrenzt. Für die Berechnung wird der jeweils anzuwendende Quellensteuersatz, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der deutschen Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden, herangezogen. Im Berichtsjahr sind hierfür wie im Vorjahr keine passiven latenten Steuern angesetzt worden.

Weitere Erläuterungen zu latenten Steuern sind in Note 18 und Note 30 dargestellt.

Unverwässertes/verwässertes Ergebnis je Aktie

Zur Ermittlung des Ergebnisses pro Aktie nach IAS 33 wird das den Aktionären zuzurechnende Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Aktien dividiert. Die Anzahl der Aktien betrug im Jahr 2018 13.711.004 Stück (Vorjahr: 15.234.448 Stück).

Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie ist das Ergebnis nach Steuern ohne das Ergebnis der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss. Die Engel & Völkers AG hat im Geschäftsjahr 2018 2.202.507 Aktien von Gesellschaftern zurückgekauft, von denen 1.523.444 eingezogen wurden. Somit verbleiben 679.063 eigene Aktien bei der Gesellschaft. Da keine Finanzinstrumente bestehen, die in Aktien umgetauscht werden können, ergibt sich kein abweichendes verwässertes Ergebnis je Aktie.

Erläuterungen zur Bilanz

13. Immaterielle Vermögenswerte

Ausgewiesen sind Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte.

2018 Selbsterstellte Software
TEUR
Rückerworbene Lizenzen
TEUR
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert
TEUR
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Gesamt
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2018 3.290 14.714 5.863 33.231 3.079 60.177
Zugänge 1.246 57 518 91 1.773 3.685
Umbuchungen 2.442 0 275 -91 -2.627 -1
Abgänge 0 0 -1.342 -990 -221 -2.553
Entkonsolidierung 0 0 -1 0 0 -1
Währungsdifferenzen 0 0 18 0 0 18
Stand 31.12.2018 6.978 14.771 5.331 32.241 2.004 61.325
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2018 742 3.112 4.725 990 0 9.569
Zugänge 1.282 1.686 1.072 0 0 4.040
Abgänge 0 0 -1.135 -990 0 -2.125
Entkonsolidierung 0 0 -1 0 0 -1
Währungsdifferenzen 0 0 11 0 0 11
Stand 31.12.2018 2.024 4.798 4.672 0 0 11.494
Buchwert 31.12.2018 4.954 9.973 659 32.241 2.004 49.831

Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte betreffen in Höhe von TEUR 1.564 selbsterstellte Software.

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Nettobuchwerte aus der Aktivierung von Finance-Lease-Verpflichtungen für Software in Höhe von TEUR 97 (Vorjahr: TEUR 460) sowie entgeltlich erworbene Lizenzen in Höhe von TEUR 549 (Vorjahr: TEUR 675).

Die Vergleichsangaben für das Vorjahr sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:

2017 Selbsterstellte Software
TEUR
Rückerworbene Lizenzen
TEUR
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert
TEUR
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Gesamt
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2017 2.537 15.603 5.943 33.231 2.609 59.923
Zugänge 512 0 180 0 2.177 2.870
Umbuchungen 1.510 0 0 0 -1.510 0
Abgänge -1.269 0 -100 0 -197 -1.566
Entkonsolidierung 0 -889 -106 0 0 -995
Währungsdifferenzen 0 0 -54 0 0 -54
Stand 31.12.2017 3.290 14.714 5.863 33.231 3.079 60.177
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2017 1.350 1.289 3.904 0 0 6.543
Zugänge 661 1.895 892 990 0 4.438
Abgänge -1.269 0 -48 0 0 -1.317
Entkonsolidierung 0 -72 -11 0 0 -83
Währungsdifferenzen 0 0 -12 0 0 -12
Stand 31.12.2017 742 3.112 4.725 990 0 9.569
Buchwert 31.12.2017 2.548 11.602 1.138 32.241 3.079 50.608

Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte betrafen in Höhe von TEUR 1.757 selbsterstellte Software.

Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Berichtseinheiten sowie deren Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

2018 01.01.2018
TEUR
Erstkonsolidierung
TEUR
Wertberichtigung
TEUR
Währungsdifferenzen
TEUR
31.12.2018
TEUR
EV MMC Spain, S.L.U. 24.413 0 0 0 24.413
EV MMC Italia S.r.l. 7.588 0 0 0 7.588
Engel & Völkers Residential GmbH 188 0 0 0 188
Engel & Völkers Immobilien GmbH 52 0 0 0 52
Summe 32.241 0 0 0 32.241
2017 01.01.2017
TEUR
Erstkonsolidierung
TEUR
Wertberichtigung
TEUR
Währungsdifferenzen
TEUR
31.12.2017
TEUR
EV MMC Spain, S.L.U. 24.413 0 0 0 24.413
EV MMC Italia S.r.I. 7.588 0 0 0 7.588
EV MMC Switzerland S.A. 990 0 990 0 0
Engel & Völkers Residential GmbH 188 0 0 0 188
Engel & Völkers Immobilien GmbH 52 0 0 0 52
Summe 33.231 0 990 0 32.241

Beim Werthaltigkeitstest wurde jeweils ein Diskontierungszinssatz von 8,19 % vor Steuern (Vorjahr: 10,11 %) und 7,61 % nach Steuern (Vorjahr: 9,41 %) berücksichtigt. Ein Wachstumsabschlag wurde nicht vorgenommen. Zusätzlich hängt das Ergebnis des jeweiligen Werthaltigkeitstests von der Mittelfristplanung der jeweiligen CGU ab.

Die Mittelfristplanung der EV MMC Spain geht von einer weiterhin positiven Gesamtstimmung am spanischen Immobilienmarkt aus. Die Anzahl der Agents soll an allen drei Standorten (Barcelona, Madrid und Valencia) kontinuierlich erhöht werden, so dass die jeweiligen Marktanteile stetig ausgebaut werden. Ausgehend von dem in 2018 erreichten Umsatzniveau, resultiert das geplante moderate Wachstum aus den Produktivitätszuwächsen der bisherigen Agents sowie der Ausweitung der Anzahl der Agents. Die Planung geht von einer weiter positiven Umsatzentwicklung aus, so dass auch der Cashflow weiter ansteigt und mittelfristig ein Niveau von über TEUR 6.000 erreicht.

Die EV MMC Italia wird den Standort Rom durch die Erhöhung der Anzahl der Agents weiter ausbauen. Der Marktanteil sowie der Umsatz sollen so kontinuierlich erhöht werden. Dabei wird ein weiterer starker Anstieg des operativen Ergebnisses erwartet.

14. Sachanlagen

2018 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
TEUR
Gesamt
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2018 9.824 783 10.608
Zugänge 4.057 348 4.405
Umbuchungen 678 -677 1
Abgänge -2.408 -341 -2.749
Entkonsolidierung -170 0 -170
Währungsdifferenzen 91 0 91
Stand 31.12.2018 12.072 113 12.185
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2018 5.228 0 5.228
Zugänge 1.933 0 1.933
Abgänge -2.274 0 -2.274
Entkonsolidierung -168 0 -168
Währungsdifferenzen 56 0 56
Stand 31.12.2018 4.775 0 4.775
Buchwert 31.12.2018 7.297 113 7.410

Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten im Wesentlichen mit TEUR 4.261 aktivierte Aufwendungen für Umbaumaßnahmen (Vorjahr: TEUR 2.398), mit TEUR 2.389 Betriebs- und Geschäftsausstattungen (Vorjahr: TEUR 1.483) sowie mit TEUR 565 EDV-Hardware (Vorjahr: TEUR 713).

Die Zugänge des Geschäftsjahres 2018 betreffen maßgeblich die Ausstattung der neuen Unternehmenszentrale.

Die Abgänge bei den Anschaffungskosten sowie den kumulierten Abschreibungen durch Entkonsolidierung betreffen in Höhe von TEUR 170 bzw. TEUR 168 die Veränderungen des Konsolidierungskreises durch die Entkonsolidierung der EV MMC Switzerland S.A., Genf, Schweiz.

Die Zugänge zu den Abschreibungen sind in der Position „Abschreibungen“ erfasst.

Die anderen Anlagen beinhalten Nettobuchwerte aus der Aktivierung von Finanzleasingverpflichtungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 195 (Vorjahr: TEUR 298) sowie aus der Nutzung von Kfz in Höhe von TEUR 82 (Vorjahr TEUR 126).

Die Vergleichsangaben für das Vorjahr sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:

2017 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
TEUR
Gesamt
TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2017 10.931 29 10.960
Zugänge 1.097 986 2.083
Abgänge -276 -228 -504
Entkonsolidierung -1.667 -4 -1.671
Währungsdifferenzen -261 0 -261
Stand 31.12.2017 9.824 783 10.607
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2017 3.778 0 3.778
Zugänge 2.043 0 2.043
Abgänge -259 0 -259
Entkonsolidierung -231 0 -231
Währungsdifferenzen -103 0 -103
Stand 31.12.2017 5.228 0 5.228
Buchwert 31.12.2017 4.596 783 5.379

15. Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 7.412 (Vorjahr: TEUR 6.192) umfassen im Wesentlichen sonstige Ausleihungen. Diese betreffen mit TEUR 5.341 (Vorjahr: TEUR 5.472) gewährte Darlehen an die EV MMC France S.A.S. sowie mit TEUR 719 (Vorjahr: TEUR 719) gewährte Darlehen an die EV Real Estate Brokerage LLC. Zusätzlich enthalten die finanziellen Vermögenswerte geleistete Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.300 (Vorjahr: TEUR 0) auf die Beteiligung an der EV Finance GmbH.

16. Anteile an assoziierten Unternehmen

Die Anteile an assoziierten Unternehmen betreffen die 49 %ige at-Equity-Beteiligung an der EV Real Estate Brokerage LLC (Note 2b) in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 595) sowie die Anteile an der Quartier am Strandkai GmbH & Co. KG (QaS) in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

Seit dem 20. Dezember 2013 ist die Engel & Völkers AG mit einem Anteil von 35 % am Kommanditkapital der QaS beteiligt. Die QaS errichtet über ihre drei Tochtergesellschaften seit Ende 2014 drei selbstständige Gebäudeteile, deren vollständige Fertigstellung im Jahr 2019 erwartet wird. Die drei Gebäudeteile sollen veräußert werden. Unabhängig von der Veräußerung wurde eines der Gebäudeteile im Geschäftsjahr vollständig durch Engel & Völkers angemietet und genutzt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung betrugen TEUR 1. Aufgrund der in der Errichtungsphase der Gebäude entstandenen Verluste wurde die Beteiligung in 2016 vollständig wertberichtigt.

Nachfolgend werden auf 100 % Basis zusammengefasste Finanzinformationen (IFRS) für die Beteiligungen dargestellt:

EV Real Estate Brokerage LLC 2018
TEUR
2017
TEUR
Umsätze 6.525 6.101
Abschreibungen -249 -286
Zinserträge 5 3
Zinsaufwendungen -68 -58
Ergebnis nach Steuern -904 -1.220
Sonstiges Ergebnis -84 61
Gesamtergebnis -988 -1.159
31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 857 1.020
Kurzfristige Vermögenswerte 1.421 1.820
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 588 116
Langfristige Schulden 1.439 1.468
davon langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.439 1.468
Kurzfristige Schulden 2.720 2.557
Nettoreinvermögen -1.881 -1.184

Die Bewertung der Beteiligung an der EV Real Brokerage LLC entwickelt sich wie folgt:

2018 2017
Eigenkapital der Beteiligung
TEUR
Anteil Engel & Völkers AG
TEUR
Eigenkapital der Beteiligung
TEUR
Anteil Engel & Völkers AG
TEUR
Entwicklung der Beteiligung in der Einzelgesellschaft
Gezeichnetes Kapital 77 38 75 37
Kapitalrücklage 5.441 1.423 5.010 1.412
Bilanzgewinn -7.374 0 -6.253 0
Währungsdifferenzen -25 8 -16 20
-1.881 1.469 -1.184 1.469
Anpassungen im Rahmen der Konzernbilanzierung
Jahresüberschuss -443 -598
Bilanzgewinn -904 -306
Währungsdifferenzen -17 30
-1.364 -874
Buchwert der Beteiligung 105 595
Quartier am Strandkai GmbH & Co KG 2018
TEUR
2017
TEUR
Ergebnis nach Steuern/Gesamtergebnis 2.752 -642
31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 122.583 140.794
Langfristige Vermögenswerte 0 2.000
Langfristige Schulden 22.413 87.869
Kurzfristige Schulden 98.887 56.566
Nettoreinvermögen 1.283 -1.641

Im Geschäftsjahr 2018 waren bei assoziierten Unternehmen durchschnittlich Mitarbeiter in folgender Anzahl beschäftigt:

2018
TEUR
2017
TEUR
Angestellte 23 23
Leitende Angestellte 6 5
29 28

17. Sonstige langfristige Vermögenswerte

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Kautionen 647 1.255
Verfügungsbeschränkte Guthaben bei Kreditinstituten 0 3.882
647 5.137

Die verfügungsbeschränkten Guthaben bei Kreditinstituten wurden im Geschäftsjahr durch die Beendigung der Beteiligung der AF Beteiligung Acht Alpha GmbH zur Tilgung der aufgelaufenen Verpflichtungen genutzt.

18. Latente Steueransprüche

2018
TEUR
2017
TEUR
Stand am 1.1. 1.725 1.772
Zunahme 2.804 2.404
Abnahme -4.446 -2.451
Stand am 31.12. 83 1.725

Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS führten in folgenden Positionen zu aktiven latenten Steuern in Höhe von:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 3.867 1.291
Langfristiges Fremdkapital -5 1.836
Verlustvorträge 1.135 1.673
Verrechnung mit passiven latenten Steuern -4.914 -3.075
83 1.725

Weitere Erläuterungen zu den latenten Steueransprüchen sind in Note 30 dargestellt.

19. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Nennwert 15.064 13.895
Einzelwertberichtigungen -2.975 -2.408
12.089 11.487

Insgesamt beläuft sich der Forderungsbestand zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 15.064 (Vorjahr: TEUR 13.895), von denen TEUR 12.089 (Vorjahr: TEUR 11.487) werthaltig sind.

Zur Bewertung der individuellen Ausfallrisiken werden Forderungen der Tochtergesellschaften, die Umsätze aus Serviceleistungen an Lizenzpartner generieren, einzelwertberichtigt. Dabei werden die einzelnen Forderungen anhand von Erfahrungswerten wertberichtigt. In die Bewertung fließen die Zahlungsmoral und -modalitäten der Vertragspartner ein. In den Gesellschaftenmit operativem Maklergeschäft erfolgt eine individuelle Bewertung des jeweiligen Ausfallrisikos sowie eine entsprechende Einzelwertberichtigung.

Die Forderungen weisen folgende Altersstruktur auf:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
0 bis 30 Tage 10.189 9.404
31 bis 60 Tage 809 740
61 bis 90 Tage 281 473
über 91 Tage 3.785 3.278
15.064 13.895

Die Wertberichtigungen auf Forderungen entwickelten sich wie folgt:

2018
TEUR
2017
TEUR
Stand 1. Januar 2.408 1.698
Zuführung zur Wertminderung 1.492 1.908
Auflösung von Wertminderungen -730 -400
Verbrauch von Wertminderungen -198 -786
Währungsdifferenzen 3 -12
Stand 31. Dezember 2.975 2.408
1.1.2018
TEUR
Währungsänderung
TEUR
Veränderung
TEUR
31.12.2018
TEUR
Nominalwert der Forderungen 13.895 0 1.169 15.064
Einzelwertberichtigungen -2.408 -3 -564 -2.975
Buchwert der Forderungen 11.487 -3 605 12.089

Der Konzern hat überfällige Forderungen (Fälligkeit > 30 Tage) in Höhe von TEUR 2.011 (Vorjahr: TEUR 2.083) aktiviert, die nicht wertgemindert sind. Eine Wertminderung ist unterblieben, wenn kundenindividuelle Erfahrungswerte bestehen, nach denen diese Kunden überfällige Forderungen üblicherweise regelmäßig nach Überschreitung der Fälligkeitsfrist ausgleichen.

Die Zuführung zur Wertberichtigung für wertgeminderte Forderungen wird unter „Sonstige Aufwendungen“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen, die Erträge aus der Auflösung von in früheren Perioden getätigten Wertberichtigungen werden unter „Sonstige Erträge“ erfasst. Die Wertminderungen werden in Anspruch genommen, wenn keine weiteren Zahlungseingänge erwartet werden.

Forderungen in fremder Währung werden entsprechend IAS 21.21 zum Stichtagskurs der Transaktion umgerechnet, später gemäß IAS 21.23 zum Bilanzstichtagskurs bewertet. Der Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam verrechnet.

20. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 2.202 1.532
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen 626 1.055
Ertragsteuerforderungen 221 777
Anzahlungen auf Dienstleistungen 237 280
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 311 456
3.597 4.100

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Auszahlungen im Berichtsjahr für Softwarenutzung, Gebühren und Versicherungsleistungen, die Aufwand für nachfolgende Perioden darstellen.

Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen betreffen die EV Real Estate Brokerage LLC.

21. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Entwicklung der Zahlungsmittel, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Kassenbestand 3 156
Guthaben bei Kreditinstituten 20.742 12.382
20.745 12.538

Das Guthaben bei Kreditinstituten besteht ausschließlich aus kurzfristig verfügbaren Kontokorrentguthaben.

In den Guthaben bei Kreditinstituten sind Bankguthaben in USD und in CAD in Höhe von TEUR 1.375 (Vorjahr: TEUR 3.716) enthalten.

22. Angaben zur Kapitalsteuerung

Der Engel & Völkers Konzern verfolgt neben der Steigerung der erfolgsorientierten Finanzkennzahlen das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Zum 31. Dezember 2018 konnte ein Ergebnis je Aktie bei EUR 0,43 (Vorjahr: EUR 0,40) erzielt werden. Zum 31. Dezember 2018 liegt die Eigenkapitalquote bei 19,02 % (Vorjahr: 50,12 %).

Um die Kapitalstruktur aufrecht zu erhalten oder zu verändern, passt die Gesellschaft je nach Erfordernis die Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner an, nimmt Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner durch Rückkauf eigener Anteile vor, gibt neue Anteile heraus, nimmt Verbindlichkeiten auf oder veräußert Vermögenswerte, um Verbindlichkeiten zu tilgen. Im Berichtsjahr wurden Dividendenausschüttungen in Höhe von EUR 5,4 Mio. sowie Aktienrückkäufe in Höhe von EUR 23,6 Mio. vorgenommen.

Die Kapitalsteuerung des Konzerns zielt u.a. darauf ab, die im Rahmen der Aufnahme verzinslicher Darlehen vereinbarten Auflagen, welche die Anforderungen an die Kapitalstruktur vorgeben, einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser vereinbarten Auflagen können die Banken die betroffenen Darlehen unverzüglich fällig stellen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden sämtliche im Rahmen der Aufnahme verzinslicher Darlehen vereinbarten Auflagen eingehalten.

23. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.234.448, ohne die Berücksichtigung eigener Anteile. Es besteht ausschließlich aus genehmigtem Kapital. Die voll eingezahlten Anteile bestehen aus 13.711.004 Stammaktien (vinkulierte Namensaktien; Vorjahr: Stk. 13.711.003) mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,11.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden 1.523.444 Vorzugsaktien von Gesellschaftern zurückgekauft und anschließend ohne Herabsetzung des gezeichneten Kapitals eingezogen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden darüber hinaus 679.063 Stammaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,11 von Gesellschaftern zurückgekauft.

Die Gesellschaft hält somit eigene Anteile in Höhe von TEUR 754 zum 31. Dezember 2018.

24. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält über den Nennbetrag hinaus eingezahlte Beträge aus Kapitalerhöhungen und entspricht dem bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Posten.

25. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten das Nettoergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

26. Sonstiges Eigenkapital

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
aus Währungsumrechnung -200 -102
aus Sicherungsinstrumenten -485 0
-685 -102

Das sonstige Eigenkapital enthält kumulierte ergebnisneutrale Änderungen des Eigenkapitals. Hier werden der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten im Rahmen von Cashflow Hedges sowie die Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von Tochtergesellschaften, die nicht den Euro als funktionale Währung haben, erfasst.

Die im Rahmen des Cashflow Hedges erfolgsneutral zu berücksichtigenden effektiven Anteile der Wertänderungen der Derivate sind in Höhe von TEUR -485 erfasst.

27. Finanzverbindlichkeiten

Zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten gehören folgende Posten:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Bankdarlehen 50.162 8.940
Verbindlichkeiten aus rückerworbenen Masterlizenzen 1.260 2.046
Verbindlichkeiten aus Sicherungsinstrumenten 485 0
Verbindlichkeiten aus Finance-Lease 139 211
Gesellschafterdarlehen 0 16.987
52.046 28.184

Die Bankdarlehen betreffen den am 21. Dezember 2017 unterzeichneten Konsortialkreditvertrag über EUR 61 Mio. mit der Commerzbank Aktiengesellschaft und der UniCredit Bank AG. Zweck des Kreditvertrags war die Refinanzierung der Bankverbindlichkeiten bei der ODDO BHF Aktiengesellschaft und des Gesellschafterdarlehens der AF Beteiligung Acht Alpha GmbH sowie die Finanzierung von Aktienrückkäufen von der AF Beteiligung Acht Alpha GmbH und der EV LUX

S.A. durch die Engel & Völkers AG und die Finanzierung von damit zusammenhängenden Transaktionskosten. Das Closing des Kreditvertrags und somit eine erste Auszahlung erfolgte Anfang Februar 2018. Die Laufzeit des Kreditvertrages beträgt 5 Jahre.

Für den neu abgeschlossenen Kreditvertrag wurde zur Zinssicherung ein Cash-Flow-Hedge mit den beteiligten Banken abgeschlossen. Der für den Kreditvertrag zugrunde gelegte 3-Monats-EURIBOR wird durch einen Festzins von 0,42% p.a. ersetzt.

Die wesentlichen Parameter und der Zusammenhang zum Kreditvertrag lassen sich aus folgender Tabelle ableiten:

Nominalbetrag
TEUR
Laufzeitbeginn Laufzeitende Aktueller Durchschnittszinssatz
Grundgeschäft 54.000 29.03.2018 31.12.2022 3-Monats-EURIBOR
Zinsswap 45.800 29.03.2018 31.12.2022 0,42% und 0,57%
Sicherung 84,81%

Zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten gehören ebenfalls die Leasingverpflichtungen aus Finance-Lease-Verträgen über Software, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie über KfZ. Die Zahlungsverpflichtung wird als Verbindlichkeit passiviert und durch geleistete Leasingraten ratierlich aufgelöst. Bei der Ermittlung des Barwerts wurde ein Abzinsungssatz zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zu Grunde gelegt, der dem durchschnittlichen internen Zinssatz für langfristige Verbindlichkeiten entspricht.

Sämtliche langfristigen Finanzverbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

Zu den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gehören folgende Posten:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Bankdarlehen 4.479 2.542
Verbindlichkeiten aus rückerworbenen Masterlizenzen 599 590
Verbindlichkeiten aus Finance-Lease 245 570
Gesellschafterdarlehen 0 394
5.323 4.096

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

Die Leasingzahlungen sind wie folgt zur Zahlung fällig:

31.12.2018 31.12.2017
Mindest Leasingzahlungen
TEUR
Zinsanteil
TEUR
Leasingverbindlichkeit
TEUR
Mindest Leasingzahlungen
TEUR
Zinsanteil
TEUR
Leasingverbindlichkeit
TEUR
Innerhalb eines Jahres Zwischen 1 und 252 -7 245 585 -15 570
5 Jahren 144 -5 139 216 -5 211
396 -12 384 801 -20 781

28. Langfristige Vertragsschulden

Die langfristigen Vertragsschulden betreffen ausschließlich Erlösabgrenzungen zum Vertragsabschluss anfallender einmaliger Lizenzgebühren der Lizenznehmer. Gemäß IFRS 15 werden diese Lizenzgebühren über die Vertragslaufzeit abgegrenzt und ratierlich realisiert. Davon betreffen TEUR 5.284 Verträge, die vor dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden.

29. Kurzfristiges Fremdkapital

Zum kurzfristigen Fremdkapital gehören folgende Posten:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.354 8.273
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 5.323 4.096
Kurzfristige Vertragsschulden 1.501 0
Kurzfristige Rückstellungen 1.247 592
Ertragsteuerschulden 506 636
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 5.587 5.981
23.518 19.578

Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten folgende Positionen:

Stand am 01.01.2018
TEUR
Verbrauch
TEUR
Auflösung
TEUR
Entkons.
TEUR
Zuführung
TEUR
Währungsdifferenzen
TEUR
Stand am 31.12.2018
TEUR
Drohende Verluste 208 -206 0 0 0 -2 0
Sonstige Personalrückstellungen 335 -149 0 0 334 0 520
Sonstige Rückstellungen 49 -25 0 0 703 0 727
Rückstellungen 592 -380 0 0 1.037 -2 1.247

Die Rückstellung für drohende Verluste zu Beginn 2018 betraf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung eines Standortes in der Schweiz.

Für sämtliche übrigen Rückstellungen wird ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen innerhalb des folgenden Geschäftsjahres erwartet.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten werden gesondert unter Note 27 erläutert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten abgegrenzte Schulden aus Verpflichtungen durch erhaltene Güter und Dienstleistungen, die entweder noch nicht bezahlt sind oder von den Lieferanten noch nicht in Rechnung gestellt worden sind.

Die kurzfristigen Vertragsschulden, die Erlösabgrenzung von Einmalgebühren aus der erstmaligen Vertragsvergabe betreffen, mit einer Laufzeit bis zu 1 Jahr belaufen sich auf TEUR 1.501 (Vorjahr: TEUR 0).

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich folgendermaßen zusammen:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Tantiemen und Bonifikationen 1.690 2.279
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 649 500
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 603 1.067
Erhaltene Anzahlungen 577 823
Ausstehender Urlaub 510 430
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 340 283
Verbindlichkeiten aus Provisionszahlungen 212 0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 209 152
Verbindlichkeiten aus pauschaler Lohnsteuer 143 0
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 654 447
5.587 5.981

30. Latente Steuerschulden

2018
TEUR
2017
TEUR
Stand am 1.1. 1.169 1.570
Zunahme 0 1.865
Abnahme -1.169 -2.266
Stand am 31.12. 0 1.169

Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS führten in folgenden Positionen zu passiven latenten Steuern in Höhe von:

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 4.710 4.144
Kurzfristiges Fremdkapital 204 -100
Verrechnung mit aktiven latenten Steuern -4.914 -3.075
0 1.169

Im Einzelnen ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:

Konzernbilanz Konzern-GuV
31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
2018
TEUR
Höhere steuerliche Abschreibungen auf Firmenwerte 336 337 -1
Neubewertung von rückerworbenen Lizenzen (E&V-Marke) -1.563 -1.659 95
Neubewertung rückerworbener Masterlizenzen 266 378 -112
Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte -1.773 -1.439 -345
Währungsumrechnung -428 -500 73
Finanzleasing -23 7 -30
Verluste, die mit einem künftigen zu versteuernden Ergebnis verrechnet werden können 1.135 1.673 -535
Effektivverzinsung -8 1.836 -1.843
Generallizenzgebühren -202 -100 -102
Passivierung von Vertragsschulden (IFRS 15) 2.432 0 -140
Diverse -89 23 -111
Latenter Steueraufwand/-ertrag -3.052
Latenter Steueranspruch/Latente Steuerschuld 83 556
in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:
Latente Steueransprüche 4.997 4.800
Latente Steuerschulden -4.914 -4.244
Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden, netto 83 556
Stand am 01.01. 556 201
ergebniswirksame Veränderungen -3.052 499
im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 entstandene latente Steuern 2.572 0
Veränderungen im sonstigen Ergebnis 7 -144
Stand am 31.12. 83 556

31. Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden betreffen in Höhe von TEUR 322 (Vorjahr: TEUR 427) von inländischen Gesellschaften geschuldete Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie von den ausländischen Gesellschaften noch zu leistende Ertragsteuern, die mit der deutschen Körperschaft- und Gewerbesteuer vergleichbar sind, sowie geschuldete Quellensteuer von TEUR 184 (Vorjahr: TEUR 209).

32. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist entsprechend den Regelungen des IAS 7 aufgestellt und ist nach Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäfts-, Investitions-, und Finanzierungstätigkeit gegliedert.

Die Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode, während die Cashflows aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode ermittelt werden. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen werden verursachungsgerecht der operativen Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit zugeordnet.

Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist aus der Konzern-Kapitalflussrechnung ersichtlich (Anlage 3).

Sonstige Angaben

33. Risiken aus Finanzinstrumenten: Risikomanagement

a. Grundsätze des Risikomanagements

Die Engel & Völkers Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Bonitätsrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Marktpreisrisiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, d.h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden im Rahmen der jährlichen Budgetplanung vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem zentralen Finanzbereich.

b. Kategorisierung der Finanzinstrumente

Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden mit Ausnahme eines Derivats zur Zinssicherung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung des Zinssicherungsgeschäfts (Zinscap) erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (Note 3l).

Die unter langfristige Finanzverbindlichkeiten (Note 27) ausgewiesenen Derivate (Zinsswaps) werden in Rahmen des Hedge Accounting als Cashflow Hedge erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die beizulegenden Zeitwerte sämtlicher Finanzinstrumente stimmen mit ihren Buchwerten überein.

c. Risikokategorien im Sinne des IFRS 7

Kreditrisiko

Die Gesellschaft ist aus ihrem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Bonitätsrisiko ausgesetzt. Im operativen Geschäft werden die Außenstände dezentral und fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Das maximale Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernden Vereinbarungen (wie z. B. Aufrechnungsvereinbarungen) vor.

Liquiditätsrisiko

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft sicherzustellen, wird im Rahmen der Budgetplanung eine monatliche Liquiditätsplanung erstellt. Unterjährig wird monatlich eine revolvierende Liquiditätsplanung für jeweils einen Planungszeitraum von vier Monaten erstellt.

Die Fristigkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Restlaufzeit
Gesamtbetrag
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2018 52.046 0 52.046 0
31.12.2017 28.184 0 28.184 0
Langfristige Vertragsschulden 31.12.2018 7.158 0 5.174 1.984
31.12.2017 0 0 0 0
Kurzfristige Rückstellungen 31.12.2018 1.247 1.247 0 0
31.12.2017 592 592 0 0
Ertragsteuerschulden 31.12.2018 506 506 0 0
31.12.2017 636 636 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.2018 5.323 5.323 0 0
31.12.2017 4.096 4.096 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2018 9.354 9.354 0 0
31.12.2017 8.273 8.273 0 0
kurzfristige Vertragsschulden 31.12.2018 1.501 1.501 0 0
31.12.2017 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 31.12.2018 5.587 5.587 0 0
31.12.2017 5.981 5.981 0 0
31.12.2018 82.722 23.518 58.409 795
31.12.2017 47.762 19.578 28.184 0

Marktrisiko

Im Bereich der Marktpreisrisiken ist der Konzern Währungsrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt.

Die Währungskursrisiken der Engel & Völkers-Gruppe sind begrenzt, da der wesentliche Teil der Umsätze in der Eurozone generiert wird. Auch Umsätze mit Lizenzpartnern außerhalb der Eurozone werden in Euro fakturiert. Lizenz- und Servicegebühren aus Nordamerika werden vorwiegend von einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft abgerechnet, so dass Währungsrisiken im Wesentlichen im Rahmen der Finanzierung von ausländischen Tochtergesellschaften entstehen. Die aus konzerninternen Finanzierungsmaßnahmen resultierenden Fremdwährungsrisiken werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns wesentlich beeinflussen können. Anderen Währungen außer dem US-Dollar kommt für den Engel & Völkers-Konzern keine relevante Bedeutung zu.

Zur Sicherung gegen Fremdwährungsrisiken setzt die Gesellschaft gelegentlich Devisenderivate in Form von Devisentermingeschäften und Devisenoptionsgeschäften ein. Mittels dieser Devisenderivate werden die Zahlungen bis maximal ein Jahr im Voraus gesichert. Die Gesellschaft war auf Grund dieser Sicherungsaktivitäten zum Abschlussstichtag keinen wesentlichen Währungskursrisiken im operativen Bereich ausgesetzt.

Gemäß IFRS 7 erstellt die Gesellschaft Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:

Wesentliche originäre Finanzinstrumente (Forderungen, flüssige Mittel, Schulden) sind unmittelbar in funktionaler Währung denominiert. Währungskursänderungen haben daher keine wesentlichen Auswirkungen auf Ergebnis oder Eigenkapital.

Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls direkt in funktionaler Währung erfasst. Daher können auch diesbezüglich keine Auswirkungen auf die betrachteten Größen entstehen.

Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die weder in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 noch in eine Sicherungsbeziehung mit bilanzwirksamen Grundgeschäften (Natural Hedge) eingebunden sind, bestehen zum Stichtag nicht und werden daher nicht in die ergebnisbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen.

Devisenderivate, die in eine wirksame Cash-Flow-Hedge-Beziehung zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen eingebunden sind, bestehen nicht.

Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2018 um 10 % aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Währungsergebnis um TEUR 143 niedriger (höher) (31. Dezember 2017: TEUR 102 niedriger (höher)) gewesen.

Zinsrisiken

Die Gesellschaft unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Unter Berücksichtigung der gegebenen und der geplanten Schuldenstruktur setzt die Engel & Völkers Gruppe Zinsderivate (Zinsswaps, Zinscaps) ein, um Zinsänderungsrisiken entgegen zu wirken. Darüber hinaus sind bei allen Gesellschafterdarlehen feste Zinssätze vereinbart, so dass keine Zinsänderungsrisiken bestehen.

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das Zinsergebnis (Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte an den beizulegenden Zeitwert) und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cash-FIow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei der eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsanalyse berücksichtigt.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das sonstige Eigenkapital um TEUR 55 niedriger (31. Dezember 2017: TEUR 73 niedriger) ausgefallen. Eine weitere Absenkung des Marktzinsniveaus hätte keine Auswirkungen gehabt.

34. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.778 5.723
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 17.511 15.149
Restlaufzeit über 5 Jahre 25.007 24.509
48.296 45.380

Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen (Operating-Lease) in Höhe von TEUR 45.877 (Vorjahr: TEUR 41.388). Die Verträge haben Restlaufzeiten bis zu 16 Jahren, längere Laufzeiten sind nicht vereinbart.

35. Honorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzerns in Höhe von TEUR 185 (Vorjahr: TEUR 182) umfasst nur Abschlussprüfungsleistungen.

36. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

a. Nahestehende Unternehmen

Der Kreis der nahestehenden Unternehmen umfasst unter anderem die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen (Note 16). Mit diesen Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, bestehen Kontokorrentverhältnisse aus dem gegenseitigen Verrechnungsverkehr und zu Finanzierungszwecken sowie Lizenzvereinbarungen. Die jeweiligen sich daraus ergebenden Salden werden unter Forderungen gegen verbundene Unternehmen und unter Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gesondert ausgewiesen. Die Transaktionen werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt.

Die wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen sind in folgender Tabelle dargestellt:

Käufe von nahestehenden Personen
TEUR
Offene Salden inklusive gebildeter Rückstellungen
TEUR
Nordmark Beteiligungs GmbH 31.12.2018 1.765 0
31.12.2017 0 0
Orbit Ventures GmbH 31.12.2018 737 199
31.12.2017 858 49
31.12.2018 2.502 199
31.12.2017 858 49

Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft eigene Aktien von Gesellschaftern zurückgekauft (Note 23).

b. Organe des Mutterunternehmens

Dem Vorstand der Engel & Völkers AG gehörten im Berichtsjahr folgende Personen an:

Christian Völkers, Vorstandsvorsitzender

Sven Odia, Vorstandsvorsitzender

Thilo von Trotha, Vorstand Finanzen

Kai Enders, Vorstand Franchise (EMEA)

Christian Evers, Vorstand Operations

Der Vorstand Christian Völkers ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vorstände Thilo von Trotha, Sven Odia, Kai Enders und Christian Evers sind jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Jeder der Vorstände ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Dem Aufsichtsrat der Engel & Völkers AG gehörten in 2018 folgende Personen an:

Thomas Völkers (Vorsitzender), Kaufmann

Michael de Picciotto (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater

Dr. Thomas Bühler, Kaufmann (bis 30.01.2018)

Carsten Deecke, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (seit 30.01.2018)

Die Vergütung der Vorstände für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen betrug im Geschäftsjahr 2018 TEUR 3.827 (Vorjahr: TEUR 3.897) und betraf gem. IAS 24.17 kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pensionsleistungen und medizinische Versorgung) sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anteilsbasierte Vergütungen sind nicht angefallen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen im Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung von insgesamt TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 10).

Gegenüber Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gegenüber wichtigen Aktionären bestehen keine nennenswerten Forderungen und Verbindlichkeiten.

37. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 07. Januar 2019 hat die Engel & Völkers AG im Zuge des Ausbaus der eigenständigen Vermittlungstätigkeit sämtliche Anteile an der EuV Residential Lizenzholding GmbH, München, für TEUR 31.724 erworben. In diesem Zuge wurde ein neuer Kreditvertrag zur Finanzierung der Transaktion und zur Refinanzierung der bestehenden Bankverbindlichkeiten bei der UniCredit Bank AG, München, und der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt abgeschlossen. Das Closing des Kreditvertrages und somit eine erste Auszahlung fanden im Januar 2019 statt.

Am 1. Januar 2019 hat die Engel & Völkers AG 100% der Anteile an der EV Finance GmbH mit Sitz in Berlin erworben. Der vorläufige Kaufpreis liegt bei TEUR 1.300 und wurde bereits im Geschäftsjahr 2018 ausgezahlt. Die Ermittlung des endgültigen Kaufpreises erfolgt nach Aufstellung der Stichtagsbilanz zum 31. Dezember 2018 der EV Finance GmbH.

Aufgrund der Komplexität der Unternehmenszusammenschlüsse können im Bericht noch keine Angaben zu übernommenen Bilanzpositionen und Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung gemacht werden.

 

Hamburg, 27. Februar 2019

Engel & Völkers AG

Christian Völkers

Sven Odia

Thilo von Trotha

Kai Enders

Christian Evers

Konzernlagebericht 2018

1. Grundlagen des Konzerns

Die Geschäftsaktivitäten des Engel & Völkers-Konzerns umfassen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Yachten und Flugzeugen. An insgesamt mehr als 700 Standorten bietet Engel & Völkers privaten und institutionellen Kunden ein professionell abgestimmtes Dienstleistungsportfolio aus Beratung, Vermietung, Verkauf und Bewertungen an. Die Standorte werden entweder durch Lizenzpartner betrieben oder von Tochtergesellschaften (sog. Market Center) geführt.

Neben der Vergabe von Lizenzrechten und den eigenen Vermittlungsaktivitäten umfasst das Dienstleistungsangebot des Engel & Völkers-Konzerns die kontinuierliche Betreuung der Engel & Völkers-Lizenzpartner im operativen Geschäft sowie deren Unterstützung durch Servicedienstleistungen in den Bereichen IT, Marketing sowie Aus- und Weiterbildung. Die Grundlage des Erfolgs basiert auf intensiver Aus- und Fortbildung in einer eigenen Immobilien-Akademie sowie auf einer hohen Qualitätssicherung der systematisch aufgebauten Dienstleistung.

Derzeit ist Engel & Völkers durch Lizenzpartner und eigene Standorte in 33 Ländern auf vier Kontinenten präsent. Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten liegt in Europa und Nordamerika. Zukünftig sollen die Geschäftsaktivitäten in den Kernmärkten Deutschland, Österreich, Schweiz, Spanien, Italien und Nordamerika kontinuierlich ausgebaut werden. Auch die bestehenden eigenen Standorte werden ausgebaut und an attraktiven Standorten um weitere ergänzt. Zur Unterstützung des wachsenden Netzwerks wird Engel & Völkers seine Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Dienstleistungen sowie die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter weiter intensivieren.

Am 7. Januar 2019 hat die Engel & Völkers AG sämtliche Anteile an der EuV Residential Lizenzholding GmbH erworben. Die EuV Residential Lizenzholding GmbH ist mit 30 Standorten in Deutschland einer der größten Engel & Völkers Lizenznehmer. Mit der Akquisition baut Engel & Völkers seine eigenen Standorte in der DACH-Region deutlich aus.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kernmärkte von Engel & Völkers haben sich in 2018 positiv entwickelt. Das Wirtschaftswachstum in den europäischen Kernmärkten sowie den USA verzeichnete in 2018 einen moderaten Anstieg. Trotz bestehender politischer Unsicherheiten entwickelte sich das Marktklima weiterhin positiv. Auch für 2019 wird von einem grundsätzlich positiven Geschäftsumfeld ausgegangen.

Für den Kernmarkt Deutschland zeigte sich in 2018 weiterhin eine starke Nachfragedynamik, die durch den strukturellen Nachfrageüberhang im privaten Immobiliensektor in vielen Regionen sowie das anhaltend niedrige Zinsniveau bedingt ist. Gemäß des VDP Immobilienpreis-Indexes für das 3. Quartal 2018 nahmen die Preise für selbst genutztes Wohneigentum in 2018 um 8,1 % zu. Der Anstieg liegt damit um 2-Prozentpunkte über dem Vorjahr. Für 2019 geht die HSH Nordbank von nur geringen Zinserhöhungen aus, so dass insbesondere in den Metropolregionen von einer weiterhin starken Nachfrage ausgegangen werden kann. Gemäß der Studie „Emerging Trends in Real Estate“, die die Attraktivität für Immobilieninvestitionen von 31 europäischen Großstädten analysiert, liegen Berlin, Frankfurt und München zusammen mit Kopenhagen auf den führenden Plätzen. Die für den spanischen Markt und den portugiesischen Markt wesentlichen Teilmärkte Barcelona, Madrid und Lissabon, in denen Engel & Völkers Market Center betreibt, liegen gemäß der Studie auf Platz fünf sowie einem geteilten elften Platz und gehören zu den europäischen Städten, für die ein weiterer Anstieg der Mieten und Kaufpreise erwartet wird.

In den USA reduzierte sich die Anzahl der Transaktionen von Wohnimmobilien per November 2018 gegenüber dem Vorjahr um 7,0 %, wohingegen der durchschnittliche Verkaufspreis in selbiger Periode um rund 4,2 % zunahm. Diese gegensätzliche Entwicklung des Immobilienmarkts spiegelt einerseits das anhaltende Wachstum der Realwirtschaft wider, indiziert anderseits erste Effekte aus der sukzessiven Erhöhung des Leitzinses sowie eines leichten Rückgangs am US-Aktienmarkt.

2.2. Geschäftsverlauf

In 2018 konnte der Wachstumstrend der Vorjahre weiter fortgesetzt werden. Der durch die Lizenzpartner und die eigenen Standorte erzielte Nettocourtageumsatz konnte um +11 % auf EUR 703 Mio. gesteigert werden und übertraf damit die Planung. Alle Geschäftsbereiche haben zu dieser positiven Entwicklung beigetragen. Der Konzernumsatz in 2018 betrug TEUR 130.276 (Vorjahr: TEUR 119.103), was einem Zuwachs von +9,4% entspricht und leicht unter den Erwartungen lag.

Der Konzernjahresüberschuss betrug in 2018 TEUR 5.593 nach TEUR 5.868 im Vorjahr. Das um Sondereffekte bereinigte EBITDA konnte im gleichen Zeitraum von TEUR 24.179 auf TEUR 26.171 gesteigert werden, wohingegen sich das originäre EBITDA um TEUR 2.856 auf TEUR 23.185 reduzierte. Die positive, operative Entwicklung wird bedingt durch ein deutlich verbessertes Lizenzgeschäft in Europa und Nordamerika sowie die gestiegene Profitabilität der eigenen Standorte. Negative Sondereffekte waren im Wesentlichen die vorzeitige Ablösung der Verpflichtungen aus dem Rückkauf des Masterlizenzvertrages Frankreich sowie Transaktionskosten, die im Zuge des Abschlusses eines neuen Kreditvertrags angefallen sind.

Im Februar 2018 kam es zur Auszahlung des im Dezember 2017 gezeichneten Konsortialkreditvertrags über EUR 61 Mio. Mit diesen Mitteln wurden bestehende Bankverbindlichkeiten bei der ODDO BHF Aktiengesellschaft refinanziert, das Gesellschafterdarlehen der AF Beteiligung Acht Alpha GmbH abgelöst sowie Aktienrückkäufe von der AF Beteiligung Acht Alpha GmbH und der EV LUX S.A. durch die Engel & Völkers AG umgesetzt.

In den einzelnen Regionen und Geschäftsbereichen zeigte sich folgende Entwicklung:

Deutschland/Österreich/Schweiz (DACH)

In der Region DACH ist die Anzahl der vergebenen Lizenzen leicht gestiegen. Die Anzahl der Immobilienberater, der sogenannten Agents, nahm um +5 % zu. Gleichzeitig stieg der von Lizenznehmern und eigenen Standorten erzielte Nettocourtageumsatz um +8 % auf EUR 328 Mio. (Vorjahr: EUR 304 Mio.). Der Beitrag zum Konzernumsatz betrug EUR 37,1 Mio. und lag damit um +11 % über dem Vorjahr und übertraf die Planung deutlich. Zu dieser positiven Geschäftsentwicklung hat das Lizenzgeschäft mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Entwicklung der eigenen Standorte beigetragen.

Spanien/Portugal/Andorra

In der Region Spanien/Portugal/Andorra ist Engel & Völkers vornehmlich im Wohnimmobilienmarkt vertreten. Neben dem Lizenzpartnergeschäft betreibt der Engel & Völkers-Konzern eigene Standorte in Barcelona, Madrid und Valencia sowie seit Juni 2018 in Lissabon. Die Anzahl der vergebenen Lizenzen ist in 2018 leicht rückläufig. Gleichzeitig erhöhte sich die Anzahl der Agents um +18 %. Der Nettocourtageumsatz konnte insbesondere aufgrund einer positiven Geschäftsentwicklung der eigenen Standorte insgesamt um +4 % auf EUR 98 Mio. (Vorjahr: EUR 94 Mio.) gesteigert werden. Der Beitrag zum Konzernumsatz betrug EUR 56,9 Mio. und lag damit um +15 % über dem Vorjahr und übertraf die Planung deutlich.

Italien

In Italien wurde das Lizenzpartnernetzwerk weiter optimiert sowie der eigene Standort Rom ausgebaut. Die Anzahl der Agents stieg um +21 %, was im Wesentlichen zum Anstieg des Nettocourtageumsatzes im Lizenzpartnergeschäft führte, wohingegen der eigene Standort Rom einen leicht rückläufigen Nettocourtageumsatz verzeichnete. Insgesamt erhöhte sich der Nettocourtageumsatz um +21 % auf EUR 34 Mio. (Vorjahr: EUR 28 Mio.). Der Beitrag zum Konzernumsatz betrug EUR 12,7 Mio. und lag damit leicht um -1 % unter dem Vorjahr.

Nord Amerika

Das Lizenzgeschäft in Nordamerika ist ein weiteres Wachstumsfeld für den Engel & Völkers-Konzern. Zusätzliche Agents werden vornehmlich durch sog. Conversions gewonnen. Dabei werden existierende Büros bzw. Agent-Teams in das Engel & Völkers-Netzwerk eingebunden. In 2018 wurde die Anzahl der Agents um knapp 500 Agents auf 3.225 gesteigert und übertraf damit die Erwartungen. Der Nettocourtageumsatz der Engel & Völkers-Lizenznehmer sowie des eigenen Standortes in New York stieg in 2018 um +20 % auf EUR 199 Mio. (Vorjahr: EUR 165 Mio.). Der Beitrag zum Konzernumsatz betrug EUR 16,3 Mio. und lag damit um +12 % über dem Vorjahr und entsprach der Planung.

Services

Im Geschäftsbereich Services sind die Bereiche Technology, Digital, Grund Genug, Akademie und Marketing zusammengefasst. Der Umsatz des Geschäftsbereichs, der auch konzerninterne Umsätze insbesondere mit den eigenen Standorten umfasst, betrug in 2018 insgesamt EUR 18,6 Mio. (Vorjahr EUR 17,4 Mio.) und lag damit im Rahmen der Erwartungen. Der leichte Anstieg des Umsatzes entfällt relativ gleichverteilt auf die Bereiche Technology, Digital, Academy und Marketing, was insbesondere durch das Agent-Wachstum in Europa bedingt ist.

In 2018 waren im Konzern durchschnittlich 510 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 403 Mitarbeiter).

2.3. Lage

Ertragslage

Der Engel & Völkers-Konzern konnte seine Umsätze in 2018 um TEUR 11.173 auf TEUR 130.276 erhöhen. Die sonstigen Erträge reduzieren sich um TEUR 1.641 auf TEUR 3.385, was insbesondere aufgrund der in 2017 einmalig realisierten Erträge aus der Entkonsolidierung nach dem Verkauf der eigenen Standorte in Frankreich resultierte.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren reduzierten sich leicht von TEUR 35.805 in 2017 auf TEUR 35.434 in 2018. Die Erhöhung des Personalaufwands von TEUR 31.549 im Vorjahr auf TEUR 37.776 in 2018 ist vornehmlich auf das weitere Wachstum der eigenen Standorte zurückzuführen. Die Personalkosten der eigenen Standorte nahmen von TEUR 8.095 auf TEUR 11.172 zu. Zusätzlich führte der Personalaufbau in Overhead- und Service-Funktionen zu einem steigenden Kostenniveau. Die Marketingaufwendungen stiegen insgesamt von TEUR 8.925 auf TEUR 10.351.

Die sonstigen Aufwendungen stiegen von TEUR 21.803 in 2017 auf TEUR 26.883 in 2018. Neben den eigenen Standorten, deren Aufwendungen sich von TEUR 8.260 auf TEUR 9.980 erhöhten, stiegen die Raumkosten aufgrund des Umzugs in die neue Hamburger Unternehmenszentrale sowie die Kompensationsaufwendungen durch die vorzeitige Ablösung der Verpflichtungen aus dem Rückkauf des Masterlizenzvertrages Frankreich. Die Abschreibungen reduzierten sich leicht von TEUR 6.480 auf TEUR 5.973, welches im Wesentlichen bedingt ist durch außerordentliche Abschreibungen auf Firmenwerte in 2017. Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich durch gegenüber Vorjahr gestiegenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände.

Die Zinserträge enthalten erstmals für das Gesamtjahr 2018 Erträge durch die Aufzinsung der Darlehen an die EV MMC France SAS, wohingegen in 2017 solche Zinserträge erst ab Mai Berücksichtigung fanden. Die Zinsaufwendungen verringerten sich deutlich um TEUR -4.970 auf TEUR -2.837 aufgrund eines Sondereffektes in 2017.

Der Steueraufwand stieg von TEUR -5.817 auf TEUR -9.137 an, was im Wesentlichen auf den deutlichen Anstieg der latenten Steueraufwendungen gemäß bilanzorientieren Ansatz nach IFRS (Temporary Konzept) rückführbar ist. Die laufenden Steueraufwendungen reduzieren sich hingegen leicht, da sich der Zinsaufwand im Zusammenhang mit der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens steuermindernd auswirkte.

Der Konzernjahresüberschuss betrug in 2018 TEUR 5.593 nach einem Konzernjahresüberschuss von TEUR 5.868 im Vorjahr. Dieser leichte Rückgang resultiert maßgeblich aus den gestiegenen Steueraufwendungen, den einmaligen Sondereffekten in 2018, und den in 2017 realisierten Entkonsoldierungsgewinn Frankreich.

Die um Sondereffekte bereinigte Planung für 2018 wurde übertroffen.

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wurden ausschließlich hinsichtlich der Entwicklung digitaler Serviceleistungen und Produkte betrieben. Dabei beschränken sich die Aktivitäten auf konkrete Entwicklungsprojekte, bei denen externe Aufwendungen und direkt zurechenbare Eigenleistungen aktiviert werden. In 2018 wurden TEUR 2.810 (Vorjahr TEUR 2.268) aktiviert. Die Abschreibungen betrugen TEUR 1.283 (Vorjahr TEUR 661).

Vermögens- und Finanzlage

Das langfristige Vermögen sank von TEUR 69.636 auf TEUR 65.488 in 2018. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände reduzierten sich aufgrund der planmäßigen Abschreibungen von TEUR 18.367 auf TEUR 17.590. Die Sachanlagen erhöhten sich von TEUR 5.379 auf TEUR 7.410 insbesondere aufgrund von Auf- und Ausbauten zusätzlicher Flächen an den eigenen Standorten und der Unternehmenszentrale sowie Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Dezember 2018 tätigte Engel & Völkers eine Anzahlung auf Beteiligungen an der EV Finance GmbH, so dass die langfristigen finanziellen Vermögenswerte von TEUR 6.192 auf TEUR 7.412 angestiegen sind. Sonstige langfristige Vermögenswerte haben sich aufgrund des Rückgangs bei verfügungsbeschränkten Mitteln reduziert. Die latenten Steueransprüche reduzieren sich deutlich von TEUR 1.725 auf TEUR 83 in 2018.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von TEUR 28.453 auf TEUR 36.664 aufgrund eines höheren Guthabensaldos bei Kreditinstituten.

Obwohl im Geschäftsjahr 2018 ein Konzernjahresüberschuss von TEUR 5.593 erzielt wird, reduziert sich das Eigenkapital um TEUR 29.728 auf TEUR 19.430. Die Gründe hierfür sind der Aktienrückkauf von der AF Beteiligung Acht Alpha GmbH und von der EV LUX S.A. sowie die Dividendenausschüttung auf Ebene der Engel & Völkers AG. Gleichzeitig erhöht sich das langfristige Fremdkapital deutlich von TEUR 29.353 auf TEUR 59.204, was durch die Aufnahme von Bankdarlehen zur Finanzierung der Aktienrückkäufe sowie weiterer Expansionstätigkeit bedingt ist. Zusätzlich erhöht der Ansatz von Vertragsschulden im Rahmen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 das langfristige Fremdkapital.

Das kurzfristige Fremdkapital erhöht sich leicht von TEUR 19.578 auf TEUR 23.518 aufgrund höherer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gestiegener kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten gegenüber Banken sowie eines leichten Anstiegs in den kurzfristigen Rückstellungen.

Zum Bilanzstichtag verfügte der Engel & Völkers-Konzern über zugesicherte, aber nicht ausgenutzte Betriebsmittellinien von insgesamt TEUR 3.620.

Der Finanzmittelfond des Engel & Völkers-Konzerns per 31. Dezember 2018 betrugen TEUR 20.695 (Vorjahr: TEUR 16.396). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich in 2018 auf TEUR 17.380 (Vorjahr: TEUR 15.315). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug TEUR -8.660 (Vorjahr: TEUR: -7.401) und enthält im Wesentlichen Investitionen in immaterielle und materielle Vermögensgegenstände. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf TEUR -4.356 (Vorjahr: TEUR -5.241) und enthält die Aktienrückkäufe von der AF Beteiligung Acht Alpha GmbH und von der EV LUX S.A, die Rückführung der Darlehen der ODDO BHF Aktiengesellschaft und der AF Beteiligung Acht Alpha GmbH, die Aufnahme neuer Darlehen bei der UniCredit Bank AG und Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Dividendenausschüttung.

Der Konzern war im gesamten Verlauf des Geschäftsjahres 2018 stets in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Zusammenfassend kann der Engel & Völkers-Konzern auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018 zurückschauen.

2.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Drei wichtige Kennzahlen für die interne Unternehmenssteuerung des Engel & Völkers-Konzerns sind der Nettocourtageumsatz, die Anzahl der Agents (Immobilienberater) und das EBITDA.

Der Nettocourtageumsatz der eigenen Standorte sowie der Lizenznehmer erhöhte sich von EUR 635 Mio. in 2017 auf EUR 703 Mio. in 2018. Alle Geschäftsbereiche haben zu diesem Anstieg in Höhe von +11 % beigetragen. Die Anzahl der unter der Marke Engel & Völkers tätigen Agents erhöhte sich um +13 % auf 8.786. Das um Sondereffekte bereinigte EBITDA im Konzern lag bei TEUR 26.171 (EBITDA originär 23.185) und somit um TEUR 1.993 über dem Vorjahreswert von TEUR 24.179 (EBITDA originär 26.040). Alle wesentlichen Kennzahlen sind positiv und übertreffen im Nettocourtageumsatz die Planung deutlich, wohingegen der Gesamtumsatz geringfügig unter der Planung dotierte.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1. Prognosebericht

Für 2019 sieht die Planung eine Steigerung des Nettocourtageumsatzes der eigenen Standorte sowie der Lizenznehmer von EUR 703 Mio. EUR um +12,5 % auf EUR 791 Mio. vor. Der Gesamtumsatz des Engel & Völkers-Konzerns steigt gemäß Planung ohne Effekte aus den in Anfang 2019 erfolgten Akquisitionen von EUR 130 Mio. auf EUR 157 Mio. (+21 %). In allen wesentlichen Geschäftsbereichen wird von einem steigenden Umsatz ausgegangen. Das EBITDA wird in 2019 aufgrund der erwarteten positiven operativen Geschäftsentwicklung deutlich gegenüber 2018 steigen.

Deutschland/Österreich/Schweiz (DACH)

Die Aktivitäten in der Region DACH sollen weiter optimiert und der Anteil der eigenen Standorte weiter ausgebaut werden. Der Nettocourtageumsatz soll nach einer außergewöhnlich positiven Entwicklung im letzten Quartal 2018 bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien auch in 2019, jedoch auf einem gemäßigten Level, weiter ansteigen. In der Folge soll auch der Beitrag zum Konzernumsatz in 2019 sukzessive anwachsen und EUR 40 Mio. erreichen.

Spanien/Portugal/Andorra

In Spanien/Portugal/Andorra soll der Ausbau der eigenen Standorte, insbesondere mit Fokus auf Portugal, weiter vorangetrieben werden. Auch für das Lizenzgeschäft wird von einem weiteren Wachstum ausgegangen. Es ist eine Steigerung des Nettocourtageumsatzes von EUR 98 Mio. auf EUR 113 Mio. geplant. Der Beitrag zum Konzernumsatz soll auf EUR 69 Mio. wachsen.

Italien

In Italien sollen weitere Lizenzen vergeben werden. Weiterhin soll der eigene Standort in Rom weiter ausgebaut werden. Der Nettocourtageumsatz soll von EUR 34 Mio. auf EUR 38 Mio. gesteigert werden. Der Beitrag zum Konzernumsatz soll EUR 17 Mio. erreichen.

Nord Amerika

Für 2019 ist ein weiterer Ausbau der Aktivitäten vorgesehen. Die Anzahl der Agents soll durch neue Lizenzpartner aber auch die Erweiterung bestehender Standorte von Lizenzpartnern gesteigert werden. Das Ziel für den Nettocourtageumsatz beträgt EUR 261 Mio. (+32 %). Der Umsatz wird gemäß Planung auf EUR 25 Mio. zunehmen.

Services

Die Servicebereiche Technology, Digital, Akademie und Grund Genug gehen von moderat wachsenden Umsätzen aus. Der kontinuierliche Ausbau der Digitalaktivitäten und die Fortführung der Aktivitäten im Rahmen der digitalen Transformation werden zu einem rückläufigen Ergebnisbeitrag des Bereichs Services führen.

3.2. Risikobericht

Allgemeiner Risikobericht

Sollte sich die Konjunktur abschwächen oder das allgemeine Zinsniveau ansteigen, kann dies zu einem geringeren Volumen an Immobilientransaktionen führen und somit die Courtageerlöse der Lizenznehmer und eigenen Makleraktivitäten negativ beeinflussen. Veränderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Tätigkeit als Immobilienvermittler, wie die aktuell in Deutschland diskutierten Gesetzesinitiativen, könnten zu einem Rückgang der durchschnittlichen Courtagesätze führen oder den Kaufprozess für Immobilien verzögern und somit zu einem Rückgang des Courtageumsatzes und somit auch des Konzernumsatzes und -ergebnisses führen. Auch politische Unsicherheiten, wie der bevorstehende Brexit, die politische Situation in Italien sowie Auseinandersetzungen im Welthandel, könnten sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Die Marktindikatoren und gesetzlichen Rahmenbedingungen werden wie auch weitere Risiken, wie z.B. solche aus Cyberkriminalität, im Rahmen des kontinuierlichen Risikomanagements überwacht und bewertet.

Dem Wettbewerb mit anderen Immobilienvermittlern begegnet Engel & Völkers weiterhin mit Investitionen in die Qualität des Engel & Völkers Systems und der Engel & Völkers Marke. Schwerpunkte sind hier die Bereiche Digital sowie Aus- und Weiterbildung.

Spezieller Risikobericht

Gemäß heutiger Kenntnis sind keine quantifizierbaren Risiken bekannt, für die nicht entsprechend Vorsorge getragen worden ist. Es bestehen derzeit keine wesentlichen Liquiditäts- oder sonstigen Ausfallrisiken.

Die Bewertung der Kundenforderungen, d.h. im Wesentlichen gegenüber Lizenzpartnern und Endkunden der eigenen Standorte, ist angemessen. Im Lizenzgeschäft in einigen Regionen rechnet die Gesellschaft mit verzögerten Zahlungen an Engel & Völkers und ggf. dem Ausfall von Positionen. Diese Entwicklung wurde im Budgetplan 2019 ausreichend berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft beinhaltet des Weiteren eine regelmäßige Einschätzung der Forderungen gegenüber jedem einzelnen Lizenzpartner. Etwaige Verschlechterungen der Bonität eines Partners spiegeln sich in der bilanziellen Beurteilung der Forderungen wider. An den eigenen Standorten wird die Werthaltigkeit der einzelnen Forderungen regelmäßig überprüft.

Es bestehen weiterhin Darlehen gegenüber der EV MMC France SAS, die mit einem Zeitwert von TEUR 5.341 berücksichtigt wurden und deren Rückzahlung von der zukünftigen Geschäftsentwicklung der französischen Gesellschaft abhängen wird.

Preisänderungsrisiken sind derzeit nicht zu erwarten. Die bestehenden Lizenz- und Dienstleistungsentgelte werden weiterhin konsequent durchgesetzt. Wechselkursrisiken sind zu vernachlässigen, da weitestgehend in Euro fakturiert wird. Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit der Finanzierung des Ausbaus der Geschäftsaktivitäten in Nordamerika werden in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen abgesichert.

Aus den Vertragsbeziehungen mit Lizenznehmern sowie der Immobilienvermittlung können Risiken aus Rechtsstreitigkeiten entstehen. Möglichen Risiken werden durch entsprechende Rückstellungen abgesichert. Eine Überprüfung der Angemessenheit der Risikovorsorge erfolgt regelmäßig. Wesentliche Veränderungen der Risikosituation werden unterjährig berücksichtigt.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten des Engel & Völkers-Konzerns bestanden per 31. Dezember 2018 in Form von Gesellschafter- und Bankdarlehen (TEUR 50.162) sowie in Zusammenhang mit dem Rückkauf der Masterlizenzen Belgien/Luxemburg (TEUR 1.260). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen TEUR 9.354.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Engel & Völkers-Konzerns ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt.

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen neben den Finanzanlagen weiterhin Forderungen und Verbindlichkeiten. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.

Gesamtaussage

Risiken der künftigen Entwicklung sieht Engel & Völkers in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld, in etwaigen gesetzlichen Änderungen und im Szenario eines deutlichen Zinsanstiegs. Des Weiteren könnten Risiken entstehen, wenn sich die Investitionen in die Expansion des Lizenzgeschäfts (insb. Nordamerika) und der Erfolg der eigenen Standorte nicht gemäß Business Plan entwickeln sollten. Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.

3.3. Chancenbericht

Wesentliche Chancen für den Engel & Völkers-Konzern ergeben sich aus dem weiteren kontinuierlichen Wachstum des Lizenzsystems, der Eröffnung zusätzlicher eigener Standorte, der Übernahme bestehender Engel & Völkers-Lizenzpartner und der Ertragsverbesserung der existierenden Market Center. Das Wachstum im Lizenzsystem erfolgt hierbei, wie auch in den Vorjahren, zum einen durch die Akquisition neuer Lizenzpartner und zum anderen durch die Ausweitung des Geschäfts bestehender Partner. Ertragsverbesserungen der Market Center lassen sich durch eine Intensivierung der Marktbearbeitung durch bereits aktive Agents und die Erhöhung der Anzahl der Agents erreichen.

Während für die DACH-Region von einem moderaten Wachstum in Teilsegmenten ausgegangen wird, wird der Engel & Völkers-Konzern weiterhin die großen Wachstumspotentiale in den Kernmärkten Spanien/Portugal/Andorra und Italien sowie Nordamerika nutzen.

Es sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik geplant.

 

Hamburg, 27. Februar 2019

Engel & Völkers AG

Christian Völkers

Sven Odia

Thilo von Trotha

Kai Enders

Christian Evers

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