36e IN 578/22 In dem Verfahren über den Antrag
Enligna AG, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin,
vertreten durch den Vorstand Katja Karg,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 106874
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 10.02.2022 um 17:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 10.02.2022
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