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eno energy Projektentwicklungs Komplementär GmbH (vormals: Windpark Kirch Mulsow GmbH) – bilanziell überschuldet

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So kann man es in dieser Bilanz dann auch selber nachlesen: „Die Bewertung wird – trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung – weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§252 Ab1. Nr. 2 HGB) vorgenommen.“

eno energy Projektentwicklungs Komplementär GmbH (vormals: Windpark Kirch Mulsow GmbH)

Rerik

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ

AKTIVA

Euro

31.12.2017
Euro

Euro

31.12.2016
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

2.299.998,00

2.606.665,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferung und Leistung

68.514,22

55.592,66

2. sonstige Vermögensgegenstände

421,51

140,02

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditistituten und Schecks

256.748,81

221.853,75

C. Rechnungsabgrenzungsposten

56.217,28

60.103,58

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

258.820,82

296.632,50

Summe Aktiva

2.940.720,64

3.240.987,51

PASSIVA

Euro

31.12.2017
Euro

Euro

31.12.2016
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-321.632,50

-168.063,68

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-258.820,82

37.811,68

-153.568,82

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

258.820,82

296.632,50

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen

0,00

37.109,78

2. Sonstige Rückstellungen

36.205,32

30.431,25

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

1.999.999,95

2.226.666,63

2. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

898.064,66

901.707,19

3. sonstige Verbindlichkeiten

2.904.515,32

6.450,71

5.072,66

Summe Passiva

2.940.720,64

3.240.987,51

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der aktuell gültigen Fassung unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Der Jahresabschluss ist unwesentlich durch den Übergang auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BiRUG beeinflusst mit Ausnahme der Umstellung des Gliederungsschemas.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs (§288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Bewertung wird – trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung – weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§252 Ab1. Nr. 2 HGB) vorgenommen.

Die Geschäftsführung schätzt ein, dass die im Anlagevermögen enthaltenen stillen Reserven ausreichen, die formelle Überschuldung zu beseitigen. Es hat keine gutachterliche Verkehrswertermittlung stattgefunden. Darüber hinaus handelt es sich um Anlaufverluste nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage, die zum Teil in 2015 und in den Folgejahren kompensiert werden.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des je­weiligen Vermögensgegenstandes (Nutzungsdauer 16 Jahre).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung dieses Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.

Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist innerhalb eines Jahres fällig.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (Bearbeitungsgebühren von TEUR 33,3) beziehen sich auf den Kredit- Vertrag mit ProCredit Bank, sowie auf den Wartungsvertrag mit eno energy systems GmbH in der Summe von TEUR 22.9.

Die sonstigen Rückstellungen bestehen aus Rückstellungen für den Rückbau der Wind­energieanlagen (TEUR 29,3) und Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (TEUR 6,9).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben mit TEUR 666.7 eine Restlaufzeit von über 5 Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.999.9 von der ProCredit Bank, Frankfurt am Main. Dieses ist durch Abtretungen, Verpfändungen und Bürgschaften besichert.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufwands- und Ertragsposten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung bereits ausreichend dargestellt.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den Pachtverträgen für die restliche Laufzeit der Windenergieanlage besteht für die Gesellschaft eine Verpflichtung i.H.v. TEUR 515.5.

Sonstige Angaben

Im Jahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Porm.

Beschäftigte Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von 37.811,68 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Rerik, den 15. August 2018

gez. Karsten Porm

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. August 2018

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