Wenn eine Kapitalanlage sich als ertragreich herausstellt, dann freut sich der Anleger und sieht sich in seiner persönlichen Anlageentscheidung bestätigt. Was aber ist, wenn der Anleger solche Bilanzen wie diese hier lesen muss? Dann fängt er sicherlich schon an, sich Gedanken zu machen, „ob das das richtige Investment war und ist“. Am Ende bleibt ihm auch hier nur das Prinzip Hoffnung, Hoffnung, dass es besser wird mit dem Ertrag bei seiner Kapitalanlage.
eno energy Standort 24 GmbH & Co. KG
Rerik
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
BILANZ
AKTIVA
31.12.2015 |
31.12.2014 |
|
EUR |
EUR |
|
A. Anlagevermögen |
18.730.526,00 |
20.164.365,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
125.000,00 |
250.000,00 |
II. Sachanlagen |
18.604.526,00 |
19.913.365,00 |
III. Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
B. Umlaufvermögen |
815.566,23 |
875.119,29 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
449.957,33 |
424.032,78 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
365.608,90 |
451.086,51 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
871.875,00 |
917.000,00 |
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten |
968.235,88 |
1.001.527,29 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva |
21.386.203,11 |
22.958.011,58 |
PASSIVA
31.12.2015 |
31.12.2014 |
|
EUR |
EUR |
|
A. Rückstellungen |
37.746,68 |
21.435,59 |
B. Verbindlichkeiten |
21.348.456,43 |
22.936.575,99 |
Bilanzsumme, Summe Passiva |
21.386.203,11 |
22.958.011,58 |
ANHANG
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. nach § 264 a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen.
Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (Nutzungsdauer 16 Jahre).
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert ausgewiesen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Das Kommanditkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Rückstellungen bestehen aus Rückstellungen für den Rückbau der Windenergieanlagen (TEUR 31,5) und Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (TEUR 6,3).
Verbindlichkeiten
Stand 31.12.2014 |
Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Restlaufzeit 1-5 Jahre |
|||
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
||
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
16.250,0 |
1.250,0 |
5.000,0 |
|
2. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
9,1 |
9,1 |
0,0 |
|
3. |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
24,3 |
24,3 |
0,0 |
|
4. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten |
5.040,9 |
5.040,9 |
0,0 |
|
5. |
sonstige Verbindlichkeiten |
118,6 |
118,6 |
0,0 |
Stand 31.12.2014 |
Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Restlaufzeit über 5 Jahre |
|||
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
||
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
16.250,0 |
1.250,0 |
5.000,0 |
10.000,0 |
2. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
9,1 |
9,1 |
0,0 |
0,0 |
3. |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
24,3 |
24,3 |
0,0 |
0,0 |
4. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten |
5.040,9 |
5.040,9 |
0,0 |
0,0 |
5. |
sonstige Verbindlichkeiten |
118,6 |
118,6 |
0,0 |
0,0 |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 weist einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil des Kommanditisten von EUR 968.235,88 aus.
Die Bewertung erfolgte trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufwands- und Ertragsposten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung bereits ausreichend dargestellt.
Haftungsverhältnisee
Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB vor.
Persönlich haftende Gesellschafterin der eno energy Standort 24 GmbH & Co. KG ist die eno energy Beteiligungs GmbH mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000.
Sonstige Angaben
― |
Im Jahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die eno energy Beteiligungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Porm. |
Ergebnisverwendung
Die Ergebnisverwendung erfolgte auf der Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.
Rerik, den 20. September 2016
gez. Karsten Porm
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.09.2016
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