Entlassung rechtmäßig

Published On: Samstag, 02.03.2024By

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Entlassung eines Polizeikommissars wegen unangebrachter Inhalte

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Entlassung eines Polizeikommissars aus Rheinland-Pfalz aus dem Beamtenverhältnis auf Probe als rechtmäßig bestätigt. Der betroffene Beamte war wegen der Verbreitung diskriminierender und gewaltverherrlichender Inhalte über WhatsApp-Chatgruppen aus dem Dienst entlassen worden.

Der Kläger, der nach seiner Laufbahnprüfung 2021 in das Probebeamtenverhältnis übernommen und einer Einsatzhundertschaft zugewiesen wurde, hatte bereits während seiner Ausbildung durch das Versenden von Bildern mit diskriminierendem und menschenverachtendem Inhalt für Aufsehen gesorgt. Trotz seiner Verteidigung, bei den geteilten Bildern handele es sich lediglich um „schwarzen Humor“, sah das Gericht in seinem Verhalten erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst.

Das Gericht wies die Klage des entlassenen Beamten ab und betonte, dass die Bewertung seiner charakterlichen Eignung fehlerfrei erfolgt sei. Selbst wenn die geteilten Inhalte nicht seine persönliche Gesinnung widerspiegeln sollten, müsse der Beamte sie aus der Perspektive eines objektiven Betrachters als seine eigene Haltung akzeptieren. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger sich der Tragweite seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht bewusst war und die notwendige Reife sowie Stabilität für den Polizeidienst vermissen ließ.

Zudem wurde in die Beurteilung einbezogen, dass der Kläger strafrechtlich wegen der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und in Verbindung mit Volksverhetzung verurteilt worden war. Diese Aspekte untermauerten die Entscheidung zur Entlassung weiter.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz unterstreicht die Bedeutung von Integrität und Verantwortungsbewusstsein im Polizeidienst. Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

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