Die BaFin hat am 16. November 2016 den Entschädigungsfall für die Finanzberatung Günther Hallmeier e.K. (Emmering) festgestellt. Das Institut war nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen; es besteht auch keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung.
Die Finanzberatung Günther Hallmeier e.K. ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese sichert die Verbindlichkeiten von Instituten gegenüber ihren Kunden in Höhe von 90 Prozent bis maximal 20.000 Euro. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdW die Kunden der Finanzberatung Günther Hallmeier e.K. entschädigen kann. Die EdW wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Kunden aufnehmen.
Die BaFin hatte am 21. Oktober 2016 gemäß § 46b Kreditwesengesetz (KWG ) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
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