Der Entscheid zur Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten (PNR) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht weit über die PNR-Richtlinie selbst hinaus. Er enthält auch ein explizites Verbot von Data-Mining in diesen personenbezogenen Datensätzen, die von allen ein- und ausgehenden Flügen des EU-Raums erhoben und auf Vorrat gespeichert werden.
Die Data-Mining-Pläne von Europol sind genauso davon betroffen wie die kommende Verordnung zur künstlichen Intelligenz oder die geplante „Chatkontrolle“. Nikolaus Forgo, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien, sieht den Spruch in einer Linie mit den bisherigen Urteilen des EuGH.
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