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Entscheidung

djedj (CC0), Pixabay
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Die Bauarbeiten am LNG-Terminal in der Greifswalder Bodden bei Rügen können nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fortgesetzt werden. Die Richter wiesen Eilanträge von zwei Umweltverbänden zurück, die eine Unterbrechung der Arbeiten am Meeresboden im Zusammenhang mit der Anbindungsleitung für das LNG-Terminal gefordert hatten. Die Umweltschützer hatten Bedenken geäußert, dass die vom Bergamt Stralsund genehmigten Bauarbeiten während der Monate Januar und Februar die Laichsaison des Herings stören könnten und somit negative Auswirkungen auf das marine Ökosystem hätten.

Die Verwaltungsrichter sahen jedoch keinen ausreichenden Grund, die Bauarbeiten zu stoppen. Sie betonten, dass die Genehmigung des Bergamts Stralsund auf einer sorgfältigen Abwägung der ökologischen Risiken und der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Projekts basiere. Die Umweltschützer hatten argumentiert, die Ausdehnung der Bauzeit könne die Fortpflanzungsperiode des Herings beeinträchtigen und somit langfristige Schäden für die Fischpopulation in der Region verursachen.

Trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bleibt das Thema umstritten. Während die Weiterführung der Bauarbeiten als wichtiger Schritt zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands angesehen wird, betonen Umweltschutzorganisationen die Notwendigkeit, empfindliche maritime Ökosysteme zu schützen und fordern eine stärkere Berücksichtigung ökologischer Belange bei derartigen Großprojekten.

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