Bundespolitik

Entscheidung

geralt (CC0), Pixabay
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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute entschieden, den Antrag der Erben von Pablo Escobar zur Eintragung seines Namens als EU-weite Marke zurückzuweisen. Die Firma Escobar Inc., hinter der die Erben stehen, hatte versucht, den Namen für eine Vielzahl von Produkten, darunter Parfüm, Schusswaffen, Handys und sogar eine Restaurantkette, beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen zu lassen. Sie argumentierten, dass die Markenanmeldung dazu dienen sollte, den Namen vor unrechtmäßiger Nutzung zu schützen.

Das EuG stimmte jedoch mit der Einschätzung des EUIPO überein, dass der Name in der europäischen Öffentlichkeit primär mit Drogenhandel und kriminellen Aktivitäten assoziiert wird. Die Behauptung von Escobar Inc., dass Pablo Escobar auch für seine Wohltätigkeit bekannt sei, fand beim Gericht keinen Anklang.

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