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Im Internet frei zugängliche Fotos dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Zustimmung des Fotografen auf anderen Websites gezeigt werden. Die Richter stellten sich damit gestern im Streit um ein Bild, das eine Schülerin im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen auf die Website ihrer Schule gestellt hatte, auf die Seite des Fotografen.

Durch die Veröffentlichung auf einer anderen Seite werde das Bild einem neuen Publikum zugänglich gemacht, dafür sei die Zustimmung des Urhebers nötig, schrieben die Richter. Dass die Nutzung des Bildes zuvor nicht eingeschränkt wurde, spiele dafür keine Rolle.

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