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Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Aussendung eines ausländerverachtenden Wahlspots der rechtsextremen NPD zur Europawahl verweigern. Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Ausstrahlung eines Beitrags verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe nach eigenen Angaben von gestern ab.

Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF in dieser Sache Recht gegeben.

Diese Gerichtsentscheidungen stellten keinen Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit dar, eine Verfassungsbeschwerde der NPD in der Hauptsache sei deshalb offensichtlich unbegründet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

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