Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute über die Nachtflüge am Frankfurter Flughafen.
Die Leipziger Richter werden urteilen, ob das derzeitige Verbot, das nur vorläufig gilt, Bestand hat. Die Vorinstanz hatte 17 geplante Flüge in der Zeit zwischen 23 und fünf Uhr verboten, da der Lärmschutz der Bevölkerung Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Flughafenbetreiber habe. Sollte es bei dem Verbot bleiben, rechnet die Frachttochter der Lufthansa mit Gewinneinbußen von 40 Millionen Euro im Jahr.
Quelle:b5aktuell
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