Das Verfahren zwischen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhandelt wird, hat eine Vertagung erfahren. Nach den Sitzungen am 12. und 13. März 2024 hat das Gericht noch keine Entscheidungen gefällt. Die Vertagung erfolgte aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Erörterung der Streitpunkte. Neue Termine für die Fortführung der Verhandlung werden vom Gericht festgelegt und sollen über eine anschließende Pressemitteilung kommuniziert werden.
Die Berufungsverfahren drehen sich um verschiedene Anträge der AfD, die sich gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz richten. Spezifischer betrifft dies die gesamte AfD (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Gruppierung „Flügel“ innerhalb der AfD, sowohl als Verdachtsfall als auch als „gesichert extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22), sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (5 A 1217/22). Die ursprünglichen Klagen waren beim Verwaltungsgericht Köln im März 2022 größtenteils abgewiesen worden. Nun liegt es am Oberverwaltungsgericht, über die Berufungen zu entscheiden.
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