In der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. September 2024 stellten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eine gemeinsame Entschließung zur Migrationspolitik vor. Die Initiative zielt darauf ab, Ordnung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik durch neue systematische Ansätze zu fördern.
Dringender Handlungsbedarf nach Attentat von Solingen
Anlass für die Entschließung ist das mutmaßlich islamistisch motivierte Attentat von Solingen, das den Handlungsdruck in der Migrationspolitik noch einmal verdeutlicht hat. In der Entschließung heißt es, dass es dringend neuer, schneller und effizienter Maßnahmen bedarf, um die Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Migration sicherzustellen, ohne dabei den Grundsatz der Humanität aus den Augen zu verlieren.
Es wird betont, dass das deutsche Migrationsrecht nach wie vor als überkomplex gilt, was den Vollzug von Abschiebungen erheblich behindere. Zudem müssten Asylverfahren deutlich beschleunigt und die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen konsequenter umgesetzt werden. Die Bundesländer stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn Bundesrecht oder Europarecht geändert werden muss, um nachhaltige Lösungen zu erzielen.
Forderung nach einem umfassenden Maßnahmenkatalog
Die antragstellenden Länder fordern von der Bundesregierung einen umfassenden Maßnahmenkatalog, um die Migrationspolitik effektiver zu gestalten. Zu den zentralen Punkten gehören:
- Verbesserte Dublin-Überstellungen: Effizientere Anwendung der Dublin-Verordnung zur Rückführung von Asylbewerbern in das für ihren Antrag zuständige EU-Land.
- Anpassung der Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen: Klärung der Zuständigkeiten, um Dublin-Verfahren zügiger abzuwickeln.
- Abschluss weiterer Rücknahmeabkommen: Abschluss neuer bilateraler Abkommen zur erleichterten Rückführung abgelehnter Asylbewerber.
- Rückführung straffälliger Migranten: Insbesondere für Staatsangehörige aus Syrien und Afghanistan, die straffällig geworden sind.
- Absenkung der Schwelle für Ausweisungen: Leichtere Ausweisungen bei besonders schweren Straftaten.
- Überprüfung der Lageeinschätzung in Herkunftsländern: Regelmäßige Überprüfung, ob in bestimmten Ländern noch Schutzgründe vorliegen.
- Verlust des Schutzstatus bei Heimatreisen: Migranten, die in ihr Heimatland reisen, sollen ihren Schutzstatus verlieren und mit einer Wiedereinreisesperre belegt werden.
- Humanitäre Asylverfahren an EU-Außengrenzen: Einführung von Asylverfahren direkt an den europäischen Außengrenzen.
- Beschleunigte Verfahren für bestimmte Herkunftsländer: Schnellere Asylverfahren für Länder mit Anerkennungsquoten von unter fünf Prozent.
- Effizientere Ausreisegewahrsam-Regelungen: Straffere Regelungen für die Inhaftierung ausreisepflichtiger Personen.
- Schaffung einer behördenübergreifenden Datenbank: Eine bundesweit nutzbare Datenbank zur Erfassung von Identitäten und Aufenthaltsorten von Asylbewerbern sowie eine stärkere Vernetzung von Behörden.
- Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes: Reform des Gesetzes zur Erleichterung der Rückführung und Anpassung der Staatsbürgerschaftsregelungen.
Wie geht es weiter?
Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates überwiesen. Dort wird geprüft, ob und in welcher Form die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Nach den Beratungen der Ausschüsse wird der Bundesrat im Plenum darüber abstimmen, ob er die Entschließung verabschiedet.
Die vorgestellten Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren und gleichzeitig eine rechtsstaatlich geregelte Migration sicherzustellen.
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