Der Gesetzentwurf zu Klagegemeinschaften von Verbrauchern soll diesen Mittwoch im Kabinett gebilligt werden. Das verlautete heute aus Regierungskreisen in Berlin.
Demnach heißt es im Entwurf des Bundesjustizministeriums, de „Musterfeststellungsklage“ solle qualifzierte Verbände befähigen, in einem Verfahren für viele Menschen relevante gerichtliche Feststellungen herbeizuführen.
Klageberechtigt sollen Dachverbände mit mindestens zehn Mitgliedsverbänden oder 350 Mitgliedern sein, die mindestens vier Jahre alt und an Verbraucherinteressen konzentriert sind und nicht zum Zwecke der Klage gegründet werden.
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