Die BaFin hat am 25. Mai 2021 eine Geldbuße in Höhe von 24.000 Euro gegen die Epigenomics AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 26a Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die Epigenomics AG hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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