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Der Energieanbieter eprimo ist laut dem Landgericht Frankfurt am Main dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse keine höheren Abschlagszahlungen von seinen Kund:innen zu verlangen. Das Gericht entschied zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der gegen entsprechende Ankündigungen von eprimo im Februar 2023 geklagt hatte.

Nach Angaben von Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv, hat eprimo statt die Abschläge gemäß der Gaspreisbremse zu senken, willkürlich horrende Beträge erhöht, was viele Kundinnen und Kunden schockierte. Es ist wichtig, dass die Gerichte solche Praktiken schnell unterbinden, damit das gesetzliche Ziel der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von einzelnen Anbietern ins Gegenteil verkehrt wird.

Im Februar hatte eprimo Gaskunden über die Entlastung durch die Gaspreisbremse und eine „Anpassung“ ihrer monatlichen Abschlagszahlungen informiert. Allerdings wurden die Abschläge drastisch erhöht, anstatt sie zu senken. Zum Beispiel sollte eine Kundin ab März 2023 statt bisher 280 Euro im Monat horrende 875 Euro zahlen, obwohl sie aufgrund der Gaspreisbremse für den Großteil ihres Verbrauchs nur noch einen reduzierten Arbeitspreis von 12,00 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, statt bisher 17,14 Cent. Der vzbv war der Meinung, dass die Erhöhung weder nachvollziehbar noch rechtens war.

Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen eprimo und gab dem Antrag des vzbv in allen Punkten statt. Die Erhöhung der Abschlagszahlungen verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz, das eine am Verbrauch orientierte Berechnung der Abschläge verlangt. Zudem informierte eprimo unzureichend über die Entlastungen durch die Gaspreisbremse. Die Berechnung der geforderten Abschläge war für Kund:innen unverständlich und nicht nachvollziehbar, so das Gericht.

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