Die Debatte über die Erbschaftssteuer ist intensiv, insbesondere aufgrund des deutlichen Anstiegs der Immobilienpreise. In Bayern erhob die Staatsregierung eine Verfassungsklage mit dem Ziel, die Erbschaftssteuer-Freibeträge zu erhöhen und den Ländern die Festlegung eigener Steuerbeträge zu ermöglichen. Die bestehenden Freibeträge, seit 2008 unverändert, gelten bundesweit und wurden nicht an die gestiegenen Immobilienpreise angepasst.
Die Freibeträge für Kinder belaufen sich auf 400.000 Euro, während Ehe- und Lebenspartner sogar 500.000 Euro steuerfrei erben können. Die Regelungen sind komplex, und es gibt Schlupflöcher, wie die Möglichkeit für Kinder, die Steuer zu umgehen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten ins Elternhaus einziehen und dort zehn Jahre wohnen bleiben.
Eine Gerechtigkeitslücke im Steuerrecht, insbesondere bei der Besteuerung von Betriebsvermögen, wird von Clemens Fuest, dem Chef des Ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, moniert. Er betont, dass dies eher eine politische als eine ökonomische Frage sei. Einige Ökonomen, darunter Monika Schnitzer, eine der Wirtschaftsweisen, fordern eine Besteuerung von Betriebsvermögen. Schnitzer widerspricht der Behauptung, dass die Besteuerung von Unternehmensvermögen die Existenz von Unternehmen gefährden würde, und betont die Möglichkeit, Finanzvermögen heranzuziehen, um die Erbschaftssteuer zu begleichen.
Als Lösungsansatz wird eine „Flat Tax“ vorgeschlagen – ein einheitlicher Steuersatz für alle Vermögensarten, der jedoch nicht höher als zehn Prozent sein sollte. Bei Liquiditätsproblemen von Unternehmen könnte die Möglichkeit von Stundungen in Betracht gezogen werden.
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