Bund und Länder haben sich bei der Reform der Erbschaftsteuer auf einen Kompromiss geeinigt. Im Zentrum der Verhandlungen des Vermittlungsausschuss stand die Frage, in welchem Umfang Firmenvermögen künftig von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Verschonungsregeln für Firmenerben für verfassungswidrig erklärt.
Im Jahr 2015 nahmen die Bundesländer insgesamt 6,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer ein und erzielten damit einen neuen Höchstwert. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Einnahmen um 15,4 %.
Die im Jahr 2015 veranlagten Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen beliefen sich auf 102,0 Milliarden Euro. Betriebsvermögen stellte neben dem übrigen Vermögen mit jeweils 42,4 Milliarden Euro die wertmäßig größte übertragene Vermögensart dar (41,6 %). Insgesamt lag die Zahl der vererbten bzw. verschenkten Betriebsvermögen 2015 bei 15 832. Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro wurde in 231 Fällen vererbt bzw. verschenkt (1,5 %). Zusammen machten diese Fälle mit 25,7 Milliarden Euro aber 60,6 % der gesamten Betriebsvermögensübergänge aus.
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