Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

„Das Kammergericht Berlin hat mit seiner Entscheidung einen wegweisenden Schritt für die Verbraucherrechte gemacht. Die vom vzbv beanstandeten Preisanpassungsklauseln von Spotify und Netflix sind laut Urteil nicht rechtmäßig. Diese Entscheidung könnte zukünftig einseitige Preissteigerungen durch Streaming-Anbieter in Deutschland generell unterbinden. Das Gericht urteilte, dass eine Preiserhöhung seitens Netflix und Spotify ohne die Zustimmung der Kunden nicht erlaubt ist. Es wurde betont, dass es für Netflix und Spotify machbar sei, eine solche Zustimmung von ihren Nutzern einzuholen, ohne großen Aufwand. Diese Urteile senden ein klares Zeichen.“

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...