Letztes Jahr führte das Fehlen von Grundpreisangaben bei verpacktem Obst und Gemüse in einigen Aldi Nord Filialen in Thüringen zu zahlreichen Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Besonders betroffen waren zwei unterschiedlich große Schalen mit Tomaten, die ohne ersichtlichen Grundpreis ausgestellt waren, was einen Preisvergleich für die Verbraucher erschwerte.
Die Verbraucherzentrale Thüringen reagierte daraufhin mit einer Abmahnung an die Aldi GmbH & Co. KG in Grammetal, die ihr Fehlverhalten einräumte, jedoch eine Unterlassungserklärung ablehnte. Dies führte dazu, dass das Landgericht Erfurt den Discounter dazu verurteilte, sicherzustellen, dass Obst und Gemüse in Fertigverpackungen künftig immer korrekt ausgezeichnet werden.
„Der Grundpreis ist ein wesentliches Element für die Preiswahrheit und Transparenz und muss klar auf dem Preisschild angegeben werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und ausgenommen sind nur sehr kleine Packungen unter 10 Gramm“, erklärt Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. Die fehlende Grundpreisangabe hatte zuvor in drei Filialen in Erfurt und Jena für Unmut gesorgt.
Trotz der schriftlichen Anerkennung des Problems seitens Aldi im März, lehnte der Discounter aus grundsätzlichen Erwägungen die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab. Die Abgabe einer solchen Erklärung hätte Aldi rechtlich dazu verpflichtet, das beanstandete Verhalten zu unterlassen und bei weiteren Verstößen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Ohne Unterlassungserklärung muss die Verbraucherzentrale oft gerichtliche Schritte einleiten, um die Einhaltung der Verbraucherrechte zu gewährleisten.
Dirk Weinsheimer betont weiterhin die Bedeutung von Verbraucherhinweisen für den Schutz der Konsumentenrechte in Thüringen. „Die Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind für uns äußerst wichtig. Sie helfen uns, problematische Praktiken zu identifizieren und entsprechend zu handeln“, sagt Weinsheimer. Die Verbraucherzentralen der verschiedenen Bundesländer arbeiten zusammen, um auch gegen bundesweit agierende Anbieter vorzugehen, die sich unlauterer Geschäftspraktiken bedienen.
Verbraucher in Thüringen, die unlauteres Verhalten von Unternehmen melden möchten, können sich über das Kontaktformular auf der Website der Verbraucherzentrale Thüringen unter https://www.vzth.de/kontakt-th direkt an die Organisation wenden
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