Das ist der erste Erfolg den die AfD nun endgültig für sich verbuchen kann, denn das vorläufige Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichtes wurde dann heute nochmals in ein endgültiges Urteil umgewandelt.Die AfD darf mit einer Landesliste auf der 30 Kandidaten vermerkt sind, zur Landatgswahl am 1. September 2019, antreten.
Damit hat die AfD natürlich nicht nur einen Prozess gewonnen, sondern auch die Möglichkeit eine gewichtige Stimme, auch von der Mandatsanzahl her, im nächsten sächsischen Landtag zu werden.
Für die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses der der AfD die Liste noch versagt hatte, könnte es nun aber beruflich durchaus Eng werden. Das Urteil ist dann wohl mehr als „eine Klatsche“ für die Dame die erst im Januar diesen Jahres ihr Amt angetreten hatte.
Solche taktischen Spielchen machen sich dann, wenn man verliert, nicht gut für die anderen Parteien, die sich nun den Vorwurf gefallen lassen müssen mit unsauberen Mitteln versucht zu haben, die AfD aus dem Landtag herauszuhalten bzw. „Klein zu halten“ von der Mandatsszahl her. Es ist gut, das unsere Demokratie stark genug ist, solch eine politische Dummheit nicht zuzulassen.
Man sollte sich mit einem politsichen Gegner immer in der Sache auseinandersetzen, nicht polemisch werden bzw. fiese taktische Spielchen probieren. Der Wähler ist nicht so dumm, das er das nicht durchschaut. Wir haben die Generation Internet, nicht mehr die Generation von Mund zu Mund Propaganda, oder dei Genaration „es liegt auf der Treppe und lügt?-Die Zeitung“. So sagte man früher schon.
Die AfD will sich mit diesem Urteilsspruch dann aber nicht zufrieden geben. AfD-Landeschef Jörg Urban erklärte schon vor der Urteilsverkündung des sächsischen Verfassunsgerichtshofes am heutigen Nachmittag, gegen die Entscheidung im neuen Landtag ein Wahlprüfungsverfahren anstrengen zu wollen. Außerdem kündigte er Strafanzeige gegen die Landeswahlleitung und voraussichtlich auch gegen Vertreter des Innenministeriums an.
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