Für so manchen Anleger dürfte nachfolgende Pressemeldung zum Unternehmen CASHeMOTION AG der Kanzlei Röhlke aus Berlin dann durchaus interessant sein:Mit Urteil vom 23.03.2018 wurde die CASHeMOTION AG aus Rees vom Landgericht Frankfurt/Oder verurteilt, einem von der Berliner Kanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte vertretenen Mandanten die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die Ersatzschlüssel für ein Kraftfahrzeug des Mandanten zurückzugeben. Dieser hatte zuvor einen Kauf- und Mietvertrag mit der Firma widerrufen, nachdem er den Kaufpreis trotz mehrfacher Aufforderung von CASHeMOTION nicht bekommen hatte. Ebenso wenig hat CASHeMOTION trotz mehrfacher Aufforderung die Dokumente und den Schlüssel bisher dem Kläger zurück gegeben.
„Das Geschäftsmodell der CASHeMotion sieht den Ankauf des Fahrzeugs vor, verbunden mit einem Mietvertrag mit dem Verkäufer, also ein sogenanntes sale-and-lease-back-Geschäft. Unser Mandant sollte den Kaufpreis von knapp 25.000,00 e erhalten und für das Fahrzeug am Tag netto etwa 30,00 € Miete zahlen. Als der Kaufpreis nicht gezahlt wurde, widerrief der Mandant den im Fernabsatzwege geschlossenen Vertrag. Leider hatte er da schon Papiere und Ersatzschlüssel an CASHeMOTION versandt, die er jetzt zurück haben möchte. Im Prozess verteidigte sich die CASHeMOTION gar nicht erst“, berichtet Rechtsanwalt Röhlke. Zahlungsansprüche waren nicht streitig, da der Mandant noch keine Mietzinsen bezahlt hatte.
In einem ähnlichen Fall hat das Landgericht Krefeld einen derartigen Sale-and-Lease-Back Vertrag als Darlehensgeschäft angesehen, welches ebenfalls im Falle fehlerhafter Erteilung von Pflichtangaben widerruflich war. Rechtsfolge war im Krefelder Verfahren die Rückzahlung der Mieten an den Kunden und die Rückgabe des Fahrzeuges. Die Käuferin des Fahrzeuges konnte den Kaufpreis zurückverlangen, allerdings keinen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung: ein Hinweis hierauf hätte zu den Pflichtangaben gehört, die ja gerade fehlten. Dann kann aber auch kein Nutzungsersatz gefordert werden.
„Unzufriedene Kunden derartiger Autokäufer sollten mit der Einholung rechtlichen Rates nicht zögern. Will man aus dem Vertrag raus und hat Zweitschlüssel und Fahrzeugbrief nicht, ist das KfZ anderweitig nahezu unverkäuflich, was längere Standzeiten und Wertverlust zur Folge hat“, empfiehlt Röhlke.
Dieses und auch weitere Urteile haben bisher, Stand 11.2018, leider nichts daran geändert, dass die zahlreichen geprellten Kunden der CasheMotion AG immer noch nicht über ihren Zweitschlüssel und KFZ-Brief verfügen können. Somit wächst der durch CasheMotion verursachte Schaden völlig unverändert weiter.
Seit mehr als einem Jahr versuche ich über verschiedene Wege meine Schlüssel und Papiere zurück zu bekommen. Es kamen Zusagen von Herrn St. aber eingehalten hat er die nie. Auch dass die Insolvenzverwalterin keine Anstrengungen unternimmt und ihre Möglichkeiten ausnutzt das Treiben der beiden Herrschaften zu unterbinden, grenzt an eine absolute Frechheit. Sie lässt sich zum Spielball der beiden machen und unternimmt nichts. Es ist ziemlich unerfreulich. Aber Es wird der Tag kommen, an dem die Gerechtigkeit siegen wird und die Personen die für unsere Probleme und Schäden verantwortlich sind, der gerechten Strafe zugeführt werden.