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Erfolg für die AfD vor dem Kölner Verwaltungsgericht

moinzon (CC0), Pixabay
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. Das entscheidet das Verwaltungsgericht Köln. Damit dürften derzeit alle Maßnahmen gegen die AfD von Seiten der Bundes- und Landesbehörden nicht umgesetzt werden.

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