Erfolg für die AfD vor dem Kölner Verwaltungsgericht

Published On: Freitag, 05.03.2021By

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. Das entscheidet das Verwaltungsgericht Köln. Damit dürften derzeit alle Maßnahmen gegen die AfD von Seiten der Bundes- und Landesbehörden nicht umgesetzt werden.

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