Gemäß einem richterlichen Urteil gehört ein Goldschatz, der etwa 2.000 Jahre alt ist und aus vier Museen auf der Krim stammt, der Ukraine. Der Hohe Rat der Niederlande hat in Den Haag entschieden, dass die wertvollen Kulturgüter an die Ukraine zurückgegeben werden müssen.
Damit endet ein etwa sieben Jahre dauernder Rechtsstreit. Der Goldschatz geriet zwischen die Fronten des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine. Im Jahr 2014 wurden die Kulturschätze der Krim nach Amsterdam gebracht und im Allard-Pierson-Museum ausgestellt.
Unter den Hunderten von Objekten befanden sich auch das „Skythengold“, Juwelen, Waffen und Masken. Normalerweise hätte das Amsterdamer Museum die Objekte nach der Ausstellung an die Leihgeber zurückgegeben, aber die dramatischen Ereignisse, die darauf folgten, verhinderten dies.
Im Februar 2014 wurde in Kiew nach prowestlichen Protesten der russlandfreundliche Präsident Viktor Janukowitsch gestürzt. Daraufhin annektierte Russland die Krim. Nach dem Ende der Ausstellung schickte das Amsterdamer Museum die wertvollen Objekte nicht dorthin zurück, da es nicht wusste, wer nun der rechtmäßige Eigentümer war. Sowohl die vier Museen, die nun unter russischer Verwaltung stehen, als auch der ukrainische Staat erhoben Ansprüche. Doch die Gerichte entschieden in allen Instanzen, dass die Ukraine der rechtmäßige Eigentümer ist. Bereits 2016 erging ein erstes Urteil, aber die vier Museen auf der Krim, die unter russischer Führung stehen, legten Berufung ein. 2021 entschied ein Amsterdamer Gericht auch in der Berufung zugunsten der Ukraine.
Der Chef des Auswärtigen Ausschusses der Staatsduma, Leonid Sluzki, bezeichnete dies damals als „eine Art kultureller Piraterie, multipliziert mit Russophobie“. Das Gericht habe sich auf die Seite der Politik und nicht auf die Seite der Wahrheit gestellt. Das russische Kulturministerium erklärte, dass es weiterhin die Bemühungen der Krim-Museen unterstützen wolle, die Exponate zurückzuerhalten. Russland legte Berufung ein. Doch der Hohe Rat hat nun, wie die vorherigen Instanzen, entschieden: „Der Staat Ukraine hat ein legitimes Interesse am Schutz seines kulturellen Erbes.“
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