Im Streit über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet haben deutsche Verlage eine Klage gegen Google vor dem Landgericht Berlin zurückgezogen. „Der Grund war die zu erwartende Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei“, erklärte die Verwertungsgesellschaft VG Media, die die Interessen der Verlage vertritt, gestern nach der mündlichen Verhandlung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2019 geurteilt, dass die Bundesregierung das umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht vor Inkrafttreten 2013 der EU-Kommission hätte vorlegen müssen. Damit war das aktuelle deutsche Leistungsschutzrecht faktisch tot.
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