Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Urteil vom 13. März 2024 zugunsten einer Frau aus dem Sudan entschieden, die gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Untätigkeit in Bezug auf ihren Asylantrag geklagt hatte.
Die Klägerin hatte im Juli 2023 Asyl beantragt. Die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde jedoch aufgrund der angespannten und unklaren Situation im Sudan, bedingt durch Konflikte zwischen dem sudanesischen Militär und den Rapid Support Forces, verzögert. Die Behörde berief sich dabei auf eine gesetzliche Regelung, die bei einer vorübergehend ungewissen Lage im Herkunftsland eine Verzögerung der Entscheidung zulässt.
Das Gericht verpflichtete die Beklagte nun, innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung über den Asylantrag zu treffen. Es wurde festgestellt, dass die anhaltenden Konflikte im Sudan, die bereits über zehn Monate andauern, nicht mehr als temporär ungewiss betrachtet werden können und die Aussetzung des Verfahrens nicht dazu dienen dürfe, offensichtliche Anerkennungsansprüche zu umgehen. Laut der Rechtsprechung des Gerichts steht Personen aus dem Sudan aufgrund der dortigen Konfliktsituation zumindest subsidiärer Schutz zu.
Das Urteil ist noch nicht endgültig, da die Beklagte die Möglichkeit hat, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung einzulegen.
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