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Startseite Allgemeines Erfolg für Verbraucherschutz: Facebook darf britischer Nutzerin keine personalisierte Werbung mehr zeigen
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Erfolg für Verbraucherschutz: Facebook darf britischer Nutzerin keine personalisierte Werbung mehr zeigen

LoboStudioHamburg (CC0), Pixabay
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Die britische Datenschutzaktivistin Tanya O’Carroll hat einen bemerkenswerten Sieg gegen den Tech-Konzern Meta (Facebook) errungen:

Facebook wird sie künftig nicht mehr mit personalisierter Werbung auf Basis ihrer persönlichen Daten ansprechen – ein Einzelfall mit Signalwirkung, wie O’Carroll betont.

Die 37-jährige Tech-Politikexpertin aus London hatte 2022 Klage gegen Meta eingereicht. Ihr Ziel: die Abschaltung personalisierter Werbung auf ihrem Facebook-Account – also jener Anzeigen, die auf Alter, Interessen, Standort oder Suchverhalten zugeschnitten sind. Nun hat Meta außergerichtlich zugestimmt.

„Ich habe damit im Grunde alle invasiven, gruseligen Werbeanzeigen abgeschaltet“, sagt O’Carroll.
„Ich hoffe, andere Menschen erkennen nun, dass sie ähnliche Rechte haben – und dass die britische Datenschutzbehörde sie unterstützen wird.“

Ein persönlicher Auslöser mit öffentlicher Relevanz

Als O’Carroll 2017 schwanger wurde, stellte sie fest, dass sich ihr Facebook-Feed schlagartig änderte: Babys, Schwangerschaft, Muttersein – noch bevor sie überhaupt Freunden oder Familie davon erzählt hatte. Das war für sie der Auslöser.

„Ich fand das beunruhigend. Ich hatte niemandem etwas gesagt – aber Facebook wusste es offenbar schon.“

Die Klage stützte sich auf das britische Datenschutzgesetz (GDPR) sowie die Definition von „Direktmarketing“: Darunter fallen nicht nur E-Mails oder Postwurfsendungen, sondern auch personalisierte Anzeigen auf sozialen Netzwerken – und Nutzer*innen haben das Recht, dem zu widersprechen.

Die britische Datenschutzbehörde ICO (Information Commissioner’s Office) stützte O’Carrolls Auffassung:

„Organisationen müssen respektieren, wie Menschen über die Nutzung ihrer Daten entscheiden“, sagte ein Sprecher.

Meta bleibt bei seiner Linie – bietet aber Auswege

Meta betonte, man schalte Werbung nur für Zielgruppen ab 100 Personen, nicht für Einzelpersonen, und daher handle es sich nicht um Direktmarketing. Zudem verweist das Unternehmen auf die kostenlose Verfügbarkeit seiner Dienste durch Werbefinanzierung.

Ein Sprecher von Meta erklärte:

„Niemand kann verlangen, dass ein Unternehmen seine Dienste kostenlos anbietet.“
„Unsere Plattformen sind für Nutzerinnen kostenlos, weil Werbung sie finanziert. Wir prüfen jedoch, auch in Großbritannien ein werbefreies Abo-Modell einzuführen – wie es bereits in Teilen Europas möglich ist.“*

Ein individueller Sieg mit potenzieller Breitenwirkung

Tanya O’Carroll betont, sie wolle Facebook nicht verlassen – es sei schließlich voller Erinnerungen, Kontakte und Kapitel ihres Lebens. Aber sie wolle selbst bestimmen, ob sie Ziel von Werbung sei oder nicht.

Ihr Fall könnte nun den Weg für weitere Nutzer*innen ebnen, ihre Datenschutzrechte aktiver wahrzunehmen. In ihren Worten:

„Es geht nicht darum, Facebook zu zerstören – es geht darum, Kontrolle über die eigenen Daten zurückzugewinnen.“

Fazit:
Mit diesem Fall steht erstmals fest: Auch ein einzelner Mensch kann gegen personalisierte Werbung auf Facebook vorgehen – mit juristischem Rückhalt. Eine Blaupause für viele andere, die der Überwachungskapitalismus nicht mehr zum Konsum manipulieren soll.

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