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Erfolgreich für Verbraucher

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Kammergericht Berlin hat in einem bemerkenswerten Urteil am 27. März 2024 entschieden, dass die Berliner Sparkasse nicht berechtigt war, die Gebühren für Girokonten ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden zu erhöhen oder neu einzuführen. Diese Entscheidung folgte einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der die Werbepraktiken der Bank als irreführend und ohne wissenschaftliche Grundlage kritisierte.

Das Gericht stellte fest, dass die seit 2016 durchgeführten einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse rechtswidrig waren, wodurch den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, bereits gezahlte Gelder zurückzufordern, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Der vzbv erwägt derzeit eine Revision, um die Möglichkeiten für Rückerstattungsansprüche weiter zu verstärken.

„Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin unterstreicht, dass die Zustimmung der Kundinnen und Kunden für die Einführung oder Erhöhung von Gebühren unabdingbar ist. Verbraucherinnen und Verbraucher, die diesen Entgelten nicht zugestimmt haben, haben nun das Recht, diese zurückzufordern. Insbesondere die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Musterfeststellungsklage haben Anspruch auf Rückerstattungen für zusätzliche Zahlungen seit 2018“, erklärte Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv.

In den vergangenen Jahren hatte die Berliner Sparkasse Gebührenänderungen ohne eine aktive Zustimmung ihrer Kundschaft durchgeführt, wie etwa bei der Umstellung des „Girokonto Comfort“ auf „Giro Pauschal“ Ende 2016, bei der die monatlichen Gebühren um drei Euro erhöht wurden. Trotz der Aufforderung zur Rückzahlung dieser zusätzlichen Beträge lehnte die Sparkasse bisher ab, was zur Einreichung einer Musterfeststellungsklage durch den vzbv führte, der sich knapp 1.200 Kundinnen und Kunden anschlossen.

Das Urteil des Kammergerichts Berlin, das die Klage in wesentlichen Punkten für begründet erklärte, folgt dem Grundsatz, dass Kundinnen und Kunden explizit zustimmen müssen, damit Gebührenerhöhungen rechtswirksam werden. Obwohl das Gericht den Forderungen für Rückerstattungen vor 2018 nicht folgte, prüft der vzbv nun die Möglichkeit einer Revision.

Dieses Urteil reiht sich in die Folge eines ähnlichen Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2021 ein, der die Änderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Einführung oder Anhebung von Bankgebühren ohne explizite Zustimmung für unwirksam erklärte. Angesichts dieses Präzedenzfalls hatte der vzbv Ende 2021 die Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse eingereicht, um ähnliche Gebührenerhöhungen auch bei anderen Banken und Sparkassen anzufechten.

Parallel verfolgt der vzbv ein vergleichbares Verfahren gegen die Sparkasse KölnBonn, das derzeit ruht, um das Ergebnis des Berliner Falles abzuwarten. Kunden der Sparkasse KölnBonn haben weiterhin die Möglichkeit, sich für die Musterfeststellungsklage zu registrieren und so ihre Rechte zu wahren.

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