Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein wurde vom damaligen Liquidator der Union Bank AG in Liquidation darüber informiert, dass die Bankgeschäfte der Union Bank AG i.L. nach Art. 3 BankG seit Juli 2022 abgewickelt sind. Dies bedeutet unter anderem, dass die Union Bank AG i.L. keine Einlagen oder anderen rückzahlbaren Gelder mehr hält. Seit diesem Zeitpunkt ist auch die Befugnis der FMA zur Überwachung der Liquidation auf die Einhaltung der im Art. 4 FMAG definierten Ziele beschränkt.
Die Bewilligung der Union Bank AG i.L. zum Betrieb einer Bank nach Art. 27 Abs. 1 Bst. c BankG war im August 2020 aufgrund schriftlichen Verzichts erloschen (Bekanntmachung der FMA). Seitdem hatte die FMA die Liquidatoren und die Liquidation überwacht.
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