Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Altenburger Land einen bedeutenden Erfolg für Verbraucher erzielt. Die Klage richtete sich gegen die Kündigung von etwa 6.000 Prämiensparverträgen des Typs „S-Vermögensplan“ im Jahr 2020. Nun wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, der den rund 400 beteiligten Verbrauchern zwei Optionen eröffnet:
1. Weiterführung des Prämiensparvertrags
2. Wahl einer Abfindung
Die Abfindungsangebote dürften laut vzbv meist im vierstelligen Bereich liegen, wobei das Gesamtvolumen des Vergleichs möglicherweise über eine Million Euro beträgt.
Verbraucher, die sich für eine Abfindung entscheiden, haben zwei Möglichkeiten:
1. Eine einfache Abfindung mit der Option, zusätzlich Zinsnachzahlungen einzufordern
2. Eine höhere Abfindung, die weitere Nachforderungen oder Klagen zu Zinsfragen ausschließt
Die Sparkasse wird die betroffenen Kunden anschreiben und über ihre Optionen informieren. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet Unterstützung für Klagebeteiligte an und stellt Informationen auf ihrer Website bereit.
Dieser Vergleich ist Teil einer breiteren Reihe von Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen wegen fehlerhafter Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen. Am 9. Juli 2024 wird der Bundesgerichtshof voraussichtlich über die Methode zur Neuberechnung der Zinsen entscheiden.
Der Vergleich unterstreicht die Bedeutung kollektiver Rechtsdurchsetzung für Verbraucher und zeigt, dass sich Beharrlichkeit in solchen Fällen auszahlen kann.
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