Die „Deutsch-Europäische Collections Group“ (DE-C), angeblich mit Sitz in Aachen, versendet Briefe. Darin fordert sie im Namen des „Fachverbandes der Lotterie und Glückspielanbieter“ offene Beitragszahlungen. Samt Mahnkosten und vorgerichtlicher Inkassokosten sollen 795,00 Euro bezahlt werden. Aber: Wer innerhalb der nächsten drei Tage überweise, müsse „nur“ 315 Euro zahlen.
Der Betrag soll auf ein bulgarisches Konto überwiesen werden. Erkennbar ist das an der IBAN, die auf dem beiliegenden Zahlschein abgedruckt ist. Falls nicht gezahlt werde, droht der Absender des Briefs mit weiteren Schritten wie gerichtlichem Mahnverfahren und Schufa-Eintrag.
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- Sie müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn Sie einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben.
- Haben Sie keinen Vertrag abgeschlossen oder ist er Ihnen durch Täuschung untergeschoben worden, sollten Sie der Forderung widersprechen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden.
- Beachten Sie, dass auch völlig unberechtigte Forderungen bei Auskunfteien wie der Schufa oder Infoscore eingetragen werden können. Widersprechen Sie ihnen daher zeitnah und nachweisbar.
- Stellen Sie ggf. Strafanzeige bei der Polizei.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Forderung zu Recht besteht, lassen Sie sich geeignete Nachweise vorlegen.
Quelle:VZ NRW
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