C.A.B. GmbH
Königstein im Taunus
Ergänzende Bekanntmachung
an die ehemaligen Aktionäre der
Mercurius AG
Frankfurt am Main
über die Erhöhung der Barabfindung
im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der Mercurius AG
auf die C.A.B. GmbH (Squeeze-out)
aufgrund gerichtlichem Beschluss vom 8. Dezember 2022
im Spruchverfahren bei dem Landgericht Frankfurt am Main
– ISIN DE000A0HHKA7 / WKN A0HHKA –
Aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. Dezember 2022 wurde die von der ordentlichen Hauptversammlung der Mercurius AG am 22. Dezember 2020 festgesetzte Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin C.A.B. GmbH von Euro 10,70 je Aktie um Euro 2,10 auf Euro 12,80 je Aktie erhöht.
Die Erhöhung der Barabfindung („Nachbesserungsbetrag“) wird von der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Aktionäre der Mercurius AG („Mercurius“) auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags umgehend zu ermitteln.
Ehemalige Mercurius-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der Mercurius-Minderheitsaktionäre auf die C.A.B. GmbH abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Nachbesserungsbetrags zzgl. Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erfolgt auf Initiative der Depotbanken provisions- und spesenfrei voraussichtlich am 3. Februar 2023.
Berechtigte ehemalige Mercurius-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Gegenleistung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der Mercurius-Minderheitsaktionäre auf die C.A.B. GmbH (Squeeze-out) abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen.
Der Nachbesserungsbetrag zzgl. Zinsen gelangt ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung. Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Mercurius-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.
Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Mercurius-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.
Königstein, im Januar 2023
C.A.B. GmbH
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