Wir haben neue Unterstützer gewonnen, die es uns ermöglichen, unsere Arbeit auszuweiten. Es handelt sich dabei nicht um finanzielle Sponsoren, sondern um Personen, die sich in ihrer Freizeit mit Themen beschäftigen, die für unseren Blog von Interesse sind. In den vergangenen Jahren wurden wir oft gebeten, auch einen Blick auf Akteure des sogenannten „weißen Kapitalmarktes“ zu werfen, insbesondere auf die Initiatoren von KAGB-Fonds und AIF-Fonds. Bisher war uns das aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Dank der Unterstützung dieser engagierten Personen möchten wir nun auch diesen Bereich abdecken. Erste Ergebnisse unserer Recherchen haben bereits gezeigt, dass es auch hier berechtigte Kritikpunkte gibt. Denn klar ist: Eine Genehmigung durch die BaFin oder eine andere europäische Aufsichtsbehörde garantiert nicht automatisch den Erfolg eines Projekts.
Erklärung KAGB-Fonds und AIF-Fonds:
KAGB-Fonds beziehen sich auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investmentfonds in Deutschland festlegt. Es reguliert die Verwaltung von Investmentvermögen und sorgt dafür, dass Fondsanbieter bestimmten Anforderungen unterliegen, um den Anlegerschutz zu gewährleisten.
AIF-Fonds (Alternative Investmentfonds) sind Investmentfonds, die nicht den klassischen Investmentfonds (UCITS) unterliegen. Sie werden ebenfalls durch das KAGB geregelt. AIFs umfassen eine breite Palette von Anlagen, darunter Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds und Hedgefonds. Der Begriff „alternativ“ bezieht sich darauf, dass diese Fonds in weniger regulierte oder spezialisierte Vermögenswerte investieren, die oft risikoreicher, aber auch potenziell ertragreicher sein können.
Wichtig zu beachten ist, dass die Genehmigung eines Fonds durch die BaFin oder eine andere europäische Aufsichtsbehörde nur sicherstellt, dass er die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt. Sie garantiert jedoch nicht den wirtschaftlichen Erfolg des Fonds oder die Sicherheit der Investition.
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