Sehr geehrter Herr Bremer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.04.2014, auf das geführte Telefonat darf ich zudem Bezug nehmen. Ich habe Ihren Artikel auf der Seite www.diebewertung.de vom 16.04.2014 gelesen. In diesem Artikel hatten Sie mitgeteilt, dass seitens der Kanzlei Gloeckner, die Insolvenzantrag gegen die Future Business KG aA gestellt hat, der Insolvenzverwalter Kübler empfohlen wurde und nun seitens des Insolvenzverwalters Kübler die Kanzlei Gloeckner als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger empfohlen wird.
Es war bereits ein bemerkenswerter Vorgang, dass offensichtlich sämtlichen Gläubigern der Insolvenzantrag mit vollem Rubrum, d.h. also dem Namen des Gläubigers als auch der diese vertretenen Anwaltskanzlei übersandt wurde. Eine solche Vorgehensweise ist ungewöhnlich, denn damit wird aus tatsächlich nicht nachvollziehbaren Gründen Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei betrieben, die nach Ihrer Mitteilung nur wenige Mandanten überhaupt in dem Bereich vertreten hat. Darüber hinausgehend ist es allerdings auch unzumutbar, dass den Gläubigern damit der Eindruck vermittelt wird, sie hätten gar keine andere Möglichkeit als dem zuzustimmen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die jetzt in Betracht kommen. Zunächst einmal wäre sicherlich zu prüfen, ob man in dem Falle, soweit Sie mitgeteilt hatten, dass nicht der Insolvenzverwalter Kübler, sondern das Insolvenzgericht sogar den Vorschlag gemacht hat, das Schreiben so zu verschicken, wegen Befangenheit ablehnen kann; ob das möglich ist, müsste geprüft werden. Des Weiteren wird es wichtig sein, dass im Rahmen der Gläubigerversammlung darauf gedrungen wird, dass mindestens drei bis vier weitere Gläubigervertreter gewählt werden.
Ob es gelingt, eine größere Zahl von Anwälten unter einen Hut zu bringen, halten wir beide für fraglich. Dennoch würde ich gerne einmal den Kollegen aus Bielefeld anrufen, den Sie mir benannt hatten, dessen Namen ich aber leider vergessen habe.
Im Übrigen würde ich mich freuen, wenn wir weiter in Kontakt bleiben. Ich bin voraussichtlich am 23.05. und 24.05.2014 in Leipzig, vielleicht könnten wir uns da einmal persönlich kennenlernen.
In dem Insolvenzverfahren der ecoConsort AG ist Herr Frank – Rüdiger Scheffler als Insolvenzverwalter bestellt (Kanzlei Tiefenbacher). Auch hier gibt es interessanterweise eine Empfehlung für den vorläufigen Gläubigerausschuss, und zwar im Hinblick auf die Anlagegläubiger Herr RA Knüfer. Letzterer ist mir bekannt, da er in einem Fall das „Haftungsdach“ vertreten hat und damit natürlich vorrangig die Interessen seiner eigenen Mandantin im Vordergrund stehen dürften, was ich grundsätzlich nicht beanstanden möchte. Es erscheint nur wichtig, darauf hinzuweisen, dass in Einzelfällen Ansprüche auch gegen Vermittler und das Haftungsdach durchgesetzt werden können und auch müssen, denn gerade für unsere Mandantin wäre der Verlust des Geldes von katastrophaler existentieller Bedeutung, da helfen auch keine 20 % aus der Insolvenzmasse.
Damit scheint sich aber zu bestätigen, dass das AG Dresden offensichtlich so verfährt. Das ist auch deswegen nicht in Ordnung, da der Gläubigervertreter unabhängig sein soll, was im Hinblick auf eine solche Gestaltung jedenfalls unglücklich aussieht.
In der Sache wird es also sicherlich spannend bleiben.
Soweit ich weiß, wurde RA Knüfer OHNE sein Wissen und seinen Willen als gemeinsamer Anleihegläubiger benannt. Er wird wohl das Mandat nicht annehmen.
Mal sehen was da rauskommt..