Was für eine miese Bilanz aus Sicht der Anlege,r die sich an diesem Investment beteiligt haben. Fast 6 Millionen Euro Minus als Jahresergebnis sprechen sicherlich eine eigene Sprache. Ob die aktuell verantwortliche Geschäftsführung das wieder hinbekommt und endlich einmal ein positives Ergebnis für die Anleger erwirtschaftet?
WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KGGrünwaldJahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Lagebericht für das Geschäftsjahr 20161 Grundlagen der Gesellschaft 1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft Die WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald (kurz: AIF, Investmentgesellschaft, Gesellschaft oder WCap PE 19 KG), in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft wurde mit Gründungsvertrag vom 28. November 2014 und Eintragung im Handelsregister am 17. Februar 2015 als WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. KG, Grünwald, gegründet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 19. Januar 2015 wurde die Umfirmierung in „WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ vorgenommen. Die Umfirmierung wurde am 27. April 2015 in das Handelsregister eingetragen. Die WCap PE 19 KG ist nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft zu qualifizieren. Zwar wird die Investmentgesellschaft selbst keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, jedoch ergibt sich ihre Qualifikation als Mitunternehmerschaft bereits aus ihrer gewerblichen Prägung. Sie ist ein durch die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München (kurz: Verwaltungsgesellschaft oder WealthCap KVG), fremdverwalteter geschlossener Publikums-AIF für private Anleger nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit einer festen Laufzeit bis zunächst zum 31. Dezember 2027. Die Gesellschafter können mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft bis längstens 31. Dezember 2033 beschließen, sofern die Laufzeit eines Investmentvermögens im Sinne des § 1 Nr. 2 und 3 der Anlagebedingungen über den 31. Dezember 2027 hinausgeht oder sich die jeweilige Laufzeit über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert oder soweit die Investmentgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Beteiligung an einem solchen Investmentvermögen Ausschüttungen erhält und die Beteiligung nicht sofort veräußert, sondern zunächst zulässigerweise weiter hält. Die Investmentgesellschaft wird vorzeitig aufgelöst, wenn die Gesellschafter die Auflösung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie mit der Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft beschließen. Ohne Gesellschafterbeschluss erfolgt die Auflösung nach sechs Monaten, wenn die Gesellschaft keine dem Gesellschaftsgegenstand entsprechenden Vermögensgegenstände mehr hält. Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die BaFin mit Schreiben vom 26. Februar 2015. Mit Schreiben vom 24. Juli 2015 erteilte die BaFin die Vertriebserlaubnis für die Anteile des AIF. Mit dem Vertrieb wurde im September 2015 begonnen. Das Geschäftsmodell des AIF sieht die Einwerbung von Kommanditkapital von privaten Anlegern in Höhe von mindestens 37.500 Tsd. EUR (ohne Agio) vor. Die Platzierung des AIF hat im September 2015 begonnen und sollte grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2016 beendet sein. Die WealthCap KVG kann die Platzierungsphase bis maximal zum 31. Dezember 2017 verlängern. Der Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft wurde gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages im November 2016 auf den 30. Dezember 2017 verschoben. Bis zum Abschlussstichtag wurden 42.384 Tsd. EUR (ohne Agio) eingeworben. Zwischen der Gesellschaft und der WealthCap Investment Services GmbH, München, wurde am 17. April 2015 ein Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag geschlossen. Die WealthCap Investment Services GmbH garantiert nach Maßgabe des Vertrages die Platzierung und Einzahlung von Kommanditkapital in Höhe von 37.500 Tsd. EUR bis zum 31. Dezember 2016 bzw. bei Verlängerung des Beitrittszeitraums und der damit verbundenen Verschiebung des Platzierungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft auf einen späteren Zeitpunkt (bis zum 30. Dezember 2017) bis zu diesem späteren Platzierungsschluss. Das garantierte Kommanditkapital wurde Anfang September 2016 erreicht. Die Anlagegrenzen stellen sich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend genannten Kriterien jeweils in Bezug auf mindestens 60 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals erfüllt sein müssen, wie folgt dar: • Sitz des Zielfonds außerhalb des Geltungsbereichs der AIFM-Richtlinie • Währung des Zielfonds ist der Euro • mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig in Beteiligungen an Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Europa investiert • mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig im Segment Buy-Out investiert • mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig in Beteiligungen an Unternehmen investiert, die ihm allein oder zusammen mit strategischen Partnern einen kontrollierenden Einfluss auf die betreffenden Unternehmen sichern • planmäßiger Aufbau eines diversifizierten Portfolios von mindestens vier Unternehmensbeteiligungen auf Zielfondsebene • planmäßig werden ohne gesonderte Zustimmung nicht mehr als 25 % des Volumens auf Zielfondsebene in eine einzige Unternehmensbeteiligung investiert • planmäßig werden mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene in Unternehmensbeteiligungen mit einem jeweiligen Eigenkapitalanteil von mindestens 50 Mio. EUR investiert Die Beteiligung der Gesellschaft — die Zweckgesellschaft WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG (WealthCap 19/20 Equity KG) — hat bis zum Abschlussstichtag Kapitalzusagen gegenüber den Zielfonds Carlyle Europe Partners IV, L.P. (kurz: Carlyle EP IV) i.H.v. 10 Mio. EUR sowie gegenüber der BC European Capital X, LP (BCEC X) i.H.v. 40 Mio. EUR abgegeben. Von den Kapitalzusagen wurden bis zum Abschlussstichtag von der Carlyle EP IV unter Berücksichtigung wieder angelegter Gelder 5.155 Tsd. EUR bzw. von der BCEC X 0 Tsd. EUR abgerufen. Es ist geplant, im Laufe des Jahres 2017 einen Dritten Zielfonds anzubinden. Der Zielfonds Carlyle Europe Partners IV tätigt in Europa mittelgroße Buy-out-Investments. Bisher wurden 9 Investitionen in Unternehmen getätigt. Das Portfolio des Carlyle Europe Partners IV, L.P. setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
Resultierend aus negativen Bewertungseffekten auf Ebene der Zielfonds kam es zu einer Reduzierung des Gesamtwerts der mittelbar erworbenen Zielfondsbeteiligung, was sich im unrealisierten Ergebnis aus der Neubewertung der Beteiligung an der WCap 19/20 Equity KG widerspiegelt. Der bereits angebundene Zielfonds BC European Capital X, LP hat zum Berichtsstichtag noch kein Portfoliounternehmen erworben. Die Anlagegrenzen für den AIF müssen am Stichtag zwei Jahre nach Platzierungsschluss der Gesellschaft erfüllt sein. Im November 2016 wurde der Platzierungsschluss für die Investmentgesellschaft gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der Investmentgesellschaft auf spätestens 30. Dezember 2017 verschoben. Demnach müssen die Anlagegrenzen bis spätestens 30. Dezember 2019 eingehalten sein. Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens zum Abschlussstichtag beträgt 8.940 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.143 Tsd. EUR). Der Nettoinventarwert je Anteil von 1 Tsd. EUR (davon 35 % eingefordert) beträgt bei 42.385 umlaufenden Anteilen am Abschlussstichtag 210,92 EUR. 1.2 Ziele und Strategien Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds aufzubauen, die direkt oder indirekt in Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen im Segment Buy-out investieren. Im Regelfall erwerben Investoren eine Mehrheitsbeteiligung eines nicht börsennotierten Unternehmens, um dieses nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Das Unternehmen erhält auf diese Weise Zugang zu Kapital und Know-how, um sich weiterzuentwickeln zu können. Es ist geplant bzw. teilweise bereits umgesetzt, die Zielfondsbeteiligungen nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine Zwischengesellschaft zu halten. Hierzu hat sich die Investmentgesellschaft an der WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG (WealthCap 19/20 Equity KG) als Kommanditist beteiligt. Die Beteiligung an Zielfonds kann außer durch Erstzeichnungen auch durch den Erwerb am Zweitmarkt (sog. Secondaries) erfolgen. Die konkreten Beteiligungen an Zielfonds standen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest („Blind Pool“). Als Anlageziel strebt die Investmentgesellschaft über die Gesamtlaufzeit eine positive Rendite an Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Bis zum Abschlussstichtag wurden von der Beteiligung WealthCap 19/20 Equity KG Investitionen in die Zielfonds Carlyle Europe Partners IV, L.P. i.H.v. 10 Mio. EUR sowie in den BC European Capital X, LP i.H.v. 40 Mio. EUR getätigt. Es ist geplant, im Laufe des Jahres 2017 einen dritten Zielfonds anzubinden. Kreditaufnahmen und Belastungen von Vermögensgegenständen sind unter Berücksichtigung der Höchstgrenze, wonach Kredite und Belastungen eine Höhe von 20 % des Verkehrswerts der in der Gesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände nicht übersteigen dürfen, grundsätzlich zulässig. Diese Höchstgrenzen gelten nicht für die Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs, d.h. bis März 2017. 2 Tätigkeitsbericht der KVG Die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in München, Am Tucherpark 16, 80538 München, ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF. Sie wurde mit Bestellungsvertrag vom 19. Januar 2015 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF i.S.d. KAGB bestellt. Der Bestellungsvertrag ist für den Zeitraum bis zur Auflösung des AIF abgeschlossen. Der Vertrag kann von der WealthCap KVG aus wichtigem Grund gemäß den Vorschriften des KAGB mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die KVG hat am 14. Oktober 2014 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten. Die WealthCap KVG ist zur Erfüllung sämtlicher Aufgaben berechtigt und verpflichtet, welche einer KVG nach dem KAGB obliegen. Sie hat zudem für die als Treugeber am AIF beteiligten Anleger die Stellung als Treuhandkommanditistin seit dem 24. April 2014 übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die WealthCap Investorenbetreuung GmbH Treuhandkommanditistin. Die WealthCap KVG erledigt alle weitere im Rahmen der kollektiven Verwaltung des AIF anfallenden Tätigkeiten, soweit diese nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Vertrag dem AIF oder Dritten vorbehalten sind, einschließlich der schriftlichen und telefonischen Kommunikation sowie alle weiteren Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen des AIF. Damit umfasst der Aufgabenbereich der Verwaltungsgesellschaft insbesondere Tätigkeiten wie beispielsweise Portfolioverwaltung, Risikomanagement, Administration der Investmentgesellschaft, Anlegerverwaltung und die Beauftragung einer Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft nimmt sämtliche ihr aufgrund ihrer Position als Geschäftsführungsorgan und Verwaltungsgesellschaft gesetzlich und vertraglich zukommenden Aufgaben nach eigenem Ermessen und unter Wahrung des Bestellungsvertrages, der geltenden Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Anlagebedingungen des AIF wahr. Die Verwaltungsgesellschaft handelt bei der gesetzmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden. Gesetzlich zulässige Weisungsrechte und Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt. Die WealthCap KVG handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen und bei wesentlichen Vertragspflichten auch bei einer fahrlässigen Verursachung für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für die Übernahme der Aufgaben gemäß Bestellungsvertrag wurden die folgenden Gebühren mit der KVG vereinbart: • Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die WealthCap KVG gemäß dem gesondert abgeschlossenen Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung eine Eigenkapitalvermittlungsgebühr. • Für die Strukturierung erhält die WealthCap KVG gemäß dem gesondert abgeschlossenen Konzeptions- und Strukturierungsvertrag eine Konzeptions- und Strukturierungsgebühr. ·• Für ihre Verwaltungstätigkeit erhält die WealthCap KVG eine jährliche Vergütung von i.H.v. 0,833 % der Bemessungsgrundlage. Für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 beträgt die jährliche Vergütung jedoch mindestens jeweils 499.800,00 EUR. Als Bemessungsgrundlage gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft zuzüglich der an die Anleger geleisteten Auszahlungen (max. in Höhe von 100 % des Kommanditkapitals). Diese Vergütung ist auch für den Zeitraum einer späteren Liquidation an die Verwaltungsgesellschaft zu leisten. Die Vergütungen beinhalten die ggf. anfallende Umsatzsteuer. • Die WealthCap KVG erhält zusätzlich für ihre Verwaltungstätigkeit je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10 % (Höchstbetrag) des Betrages, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Ausschüttungen die gezeichnete Kommanditeinlage zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 3 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 20 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage der Investmentgesellschaft und endet nach der Veräußerung der Vermögensgegenstände. Die WealthCap KVG darf sich gemäß Bestellungsvertrag und soweit gesetzlich zulässig der Hilfe Dritter insbesondere im Rahmen einer Auslagerung bedienen. Die WealthCap KVG hat die Aufgaben der Internen Revision (seit 17. September 2014) sowie Teile der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (seit 19. Dezember 2014) auf die UniCredit Bank AG, München, ausgelagert. Darüber hinaus ist der IT-Bereich seit dem 1. Januar 2016 von der WealthCap KVG an die Wealth Management Capital Holding GmbH, München, ausgelagert. Von dieser wiederum ist der IT-Bereich an die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, unterausgelagert. Mit der Verwahrstellenfunktion wurde die State Street Bank International GmbH, München (State Street), beauftragt. Die Aufgabenverteilung wurde zwischen der WealthCap KVG und der State Street im Rahmen eines Verwahrstellenvertrags sowie eines Service Level Agreements geregelt. Der AIF ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit diversen Risiken ausgesetzt. Als künftiges Risiko mit der größten finanziellen Auswirkung bei Eintritt ist das Ausbleiben von Rückflüssen aus den angebunden bzw. noch zu erwerbenden Zielfondsbeteiligungen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Risiko als gering einzuschätzen. Hinsichtlich der weiteren Risiken des AIF verweisen wir auf unsere Darstellung im Abschnitt 4.1. „Risikobericht“ dieses Lageberichts. 3 Wirtschaftsbericht 3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Entwicklung der mittelbar über die WealthCap 19/20 Equity KG gehalten Zielfonds ist entscheidend von der Entwicklung der dahinter stehenden Unternehmen abhängig. Das derzeitige Portfolio der mittelbar gehaltenen Beteiligungen ist über Unternehmen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in Europa und in unterschiedlichen Branchen liegt, gestreut. Das Jahr 2016 war ein erfolgreiches Jahr für die Private Equity-Branche. Stand Juni 2016 verwalteten Private Equity-Zielfonds ca. 2,5 Billionen USD Assets under Management, ein Allzeithoch. Die Anzahl der im Fundraising (Einwerben neuer Kapitalzusagen) befindlichen Private Equity-Zielfonds ist so hoch wie noch nie: Über 1.800 Zielfonds planen, insgesamt ca. 620 Mrd. USD einzusammeln. Der Wettbewerb steigt. Viele Investoren besitzen allerdings, aufgrund der hohen Rückflüsse der Vorjahre, aktuell vergleichsweise hohe liquide Mittel, die für Investitionen zur Verfügung stehen und reinvestiert werden sollen, um die Allokation von Private Equity-Investitionen beizubehalten oder zu erweitern. Der Ausblick für das Fundraising ist insgesamt positiv. Nach dem Rekordjahr 2015 mit Rückflüssen in Höhe von insgesamt 472 Mrd. USD wurden im ersten Halbjahr 2016 bereits über 250 Mrd. USD ausgeschüttet. Die Rückflüsse überstiegen in diesem Zeitraum die Kapitalabrufe (257 Mrd. USD vs. 129 Mrd. USD), d.h. es erfolgte ein Nettozufluss an die Investoren. Die Investoren sind zufrieden: 95 % sind der Meinung, dass ihr Private Equity-Portfolio ihre Erwartungen im vergangenen Jahr erfüllt oder übertroffen hat. Ebenso wie der Gesamtmarkt Private Equity, so war auch das Segment Buyout im Jahr 2016 robust. Die Anzahl der Buyout Deals 2016 (ca. 4.000) wird voraussichtlich den Höchstwert aus dem Jahr 2014 übersteigen. Der aggregierte Transaktionswert (Deal Value) beträgt ca. 320 Mrd. USD und ist somit ca. 25 % niedriger als 2015. Die durchschnittliche Buyout-Zielfondsgröße erreichte mit 1,2 Mrd. USD ebenfalls einen Rekordwert und übertraf den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2013 um 9 % (1,1 Mrd. USD). Es ist eine Konzentration bzgl. der Zielfondsgröße zu beobachten: Während im Jahr 2015 insgesamt drei Mega-Zielfonds Kapitalzusagen in Höhe von ca. 30 Mrd. USD einsammelten, wurden im Jahr 2016 von elf Mega-Zielfonds ca. 90 Mrd. USD an Kapitalzusagen eingeworben.1 1 2017 Perqin Global Private Equity & Venture Capital Report. 3.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Der Geschäftsverlauf entspricht hinsichtlich des erzielten realisierten Ergebnisses den Erwartungen. Die negative Wertentwicklung der Beteiligung ist der negativen Entwicklung der indirekten Beteiligung an der Carlyle Europe Partners IV, L.P., und hier insbesondere des Unternehmens „The Innovation Group“ geschuldet. Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens beträgt zum Abschlussstichtag 8.939.662,72 EUR. Damit beträgt der Nettoinventarwert je Anteil von 1.000,00 EUR bei 42.385 umlaufenden Anteilen zum Abschlussstichtag 210,92 EUR. Das nicht realisierte Ergebnis aus Zeitwertänderung beträgt -806.591,51 EUR.
Der Anstieg des Werts des Investmentvermögens im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Mittelzuflüsse aus Anlegerbeitritten von 12.696 Tsd. EUR zurückzuführen, denen ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres von -5.899 Tsd. EUR gegenübersteht. Frühere Wertentwicklungen stellen keinen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. 3.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3.3.1 Ertragslage Das negative Ergebnis des Geschäftsjahres von -5.899 Tsd. EUR (Vorjahr: -2.116 Tsd. EUR) setzt sich zusammen aus einem negativen realisierten Ergebnis von -5.092 Tsd. EUR (Vorjahr: -2.105 Tsd. EUR) sowie einem negativen nicht realisierten Ergebnis von -807 Tsd. EUR (Vorjahr: -11 Tsd. EUR). Im Geschäftsjahr 2016 wurde bei Verwaltungsvergütungen von 500 Tsd. EUR (Vorjahr: 500 Tsd. EUR), einer Verwahrstellenvergütung von 14 Tsd. EUR (Vorjahr: 6 Tsd. EUR), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten von 21 Tsd. EUR (Vorjahr: 20 Tsd. EUR) und sonstigen Aufwendungen von 4.558 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.580 Tsd. EUR) ein negatives realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von -5.092 Tsd. EUR (Vorjahr: -2.105 Tsd. EUR) erwirtschaftet. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten insbesondere Anlaufkosten der Gesellschaft in Form von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (2.574 Tsd. EUR; Vorjahr: 852 Tsd. EUR) und einer Konzeptionsvergütung (1.300 Tsd. EUR; Vorjahr: 371 Tsd. EUR) an die WealthCap KVG sowie Vergütungen an die WealthCap Investment Services GmbH für die Stellung der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie (537 Tsd. EUR; Vorjahr: 213 Tsd. EUR). In den sonstigen Aufwendungen sind daneben die Treuhandvergütung der WealthCap Investorenbetreuung in Höhe von 143 Tsd. EUR (Vorjahr: 143 Tsd. EUR) enthalten. Aus der Neubewertung der Beteiligung an der WealthCap 19/20 Equity KG zum Abschlussstichtag resultiert ein negatives nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von -807 Tsd. EUR (Vorjahr: -11 Tsd. EUR). 3.3.2 Finanzlage Kapitalstruktur Die Finanzierung der Investitionen des AIF erfolgt mittels Eigenkapital. Eine Fremdfinanzierung ist auf Ebene des AIF nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen und nicht zur langfristigen Finanzierung von Investitionen zulässig. Die Private Equity 19 Komplementär GmbH ist Komplementärin und Geschäftsführerin des AIF ohne Kapitaleinlage. Die Privatanleger sind als Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft mit Kapitaleinlagen zum Abschlussstichtag von insgesamt 42.384 Tsd. EUR beteiligt. Daneben ist noch die WealthCap Investorenbetreuung GmbH, München, als Treuhandkommanditistin mit einer Kapitaleinlage von 1 Tsd. EUR an der Gesellschaft beteiligt. Die Einlagen der Treuhandkommanditisten sind zum Abschlussstichtag in Höhe von 27.550 Tsd. EUR bzw. zu 65 % noch nicht eingefordert. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgten aus der Einzahlung des von Privatanlegern eingeworbenen Kommanditkapitals (inkl. Agio) Mittelzuflüsse von 12.696 Tsd. EUR. Investitionen Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts indirekt über die WealthCap 19/20 Equity KG zwei Zielfonds angebunden. Zum einen hat die WealthCap 19/20 Equity KG gegenüber der Carlyle Europe Partners IV, L.P. eine Kapitalzusage i.H.v. 10 Mio. EUR sowie gegenüber der BC European Capital X, LP eine Kapitalzusage von 40 Mio. EUR abgegeben. Es ist geplant, im Laufe des Jahres 2017 einen dritten Zielfonds über die Zweckgesellschaft anzubinden. Liquidität Die Liquiditätslage des AIF war im Geschäftsjahr 2016 stets ausreichend. Die Gesellschaft ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen. Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft Liquidität in Höhe von 7.738 Tsd. EUR in Form von täglich verfügbaren Bankguthaben. Die schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände bestehen aus der gehaltenen Beteiligung an der WealthCap 19/20 Equity KG mit einem Wert zum Abschlussstichtag von 3.405 Tsd. EUR (siehe auch Bilanz). Dies entspricht einem Anteil von 38,08 % des NAV. 3.3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Abschlussstichtag 11.644 Tsd. EUR. Wesentliche Posten auf der Aktivseite sind die täglich verfügbaren Bankguthaben in Höhe von 7.738 Tsd. EUR, eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen in Höhe von 248 Tsd. EUR, andere Forderungen in Höhe von 36 Tsd. EUR sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 218 Tsd. EUR. Der Verkehrswert der Beteiligung von 3.405 Tsd. EUR (Vorjahr: 7 Tsd. EUR) wurde auf Grundlage der Bewertungsrichtlinie der WealthCap KVG ermittelt. Die Passivseite ist neben dem Eigenkapital von 8.940 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.143 Tsd. EUR) durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.613 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.587 Tsd. EUR) und Rückstellungen in Höhe von 92 Tsd. EUR (Vorjahr: 92 Tsd. EUR) geprägt. Verbindlichkeiten bestehen insbesondere für Vergütungen an die WealthCap KVG für die Konzeption (1.290 Tsd. EUR; Vorjahr: 359 Tsd. EUR), die Verwaltung der Gesellschaft (500 Tsd. EUR; Vorjahr: 500 Tsd. EUR) sowie die Eigenkapitalvermittlungsprovision (129 Tsd. EUR; Vorjahr: 380 Tsd. EUR). Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der WealthCap Investment Services GmbH aus der Eigenkapitalplatzierungs- und Einzahlungsgarantie (545 Tsd. EUR; Vorjahr: 205 Tsd. EUR) sowie gegenüber der WealthCap Investorenbetreuung GmbH für die Treuhandtätigkeit (143 Tsd. EUR; Vorjahr: 143 Tsd. EUR). 3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Der bisherige Geschäftsverlauf des AIF entspricht in Bezug auf das realisierte Ergebnis den Erwartungen und ist primär konzeptionsbedingt durch ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres gekennzeichnet. Mit Ausnahme der Wertentwicklung einer mittelbar gehaltenen Beteiligung an einem britischen Unternehmen, welche sich auch in der negativen Wertentwicklung der Zwischengesellschaft WealthCap 19/20 Equity KG widerspiegelt, entspricht das nicht realisierte Ergebnis den Erwartungen. Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator ist die zukünftige Entwicklung der bereits mittelbar angebundenen bzw. noch anzubindenden Zielfonds darstellt. Die Steuerung erfolgt grundsätzlich über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht. Es existiert keine Planungsrechnung mit darauf basierenden Ausschüttungsquoten. 3.5 Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet. 4 Risiko- und Liquiditätsmanagement 4.1 Risikobericht 4.1.1 Vorbemerkung Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der WealthCap KVG eingebunden, die die zentrale Steuerung gemäß KAGB übernimmt. Die Risikomanagementprozesse der WealthCap KVG dienen dem Schutz der Interessen der Anleger und erstrecken sich von der Anbindung bis zur Desinvestition von Vermögensgegenständen über den gesamten Produktlebenszyklus eines AIF. Im Fokus stehen dabei die wesentlichen Risiken, die in einem engmaschigen Verfahren identifiziert, laufend bewertet, gesteuert und kontrolliert werden. Mit einem ausführlichen Regel- und Ad-hoc-Berichtswesen wird sichergestellt, dass die Entscheidungsträger und Risikokontrollgremien jederzeit über die aktuelle Risikosituation informiert sind. Die Risikomanagementprozesse sehen vor, dass das Risikomanagement bereits zu einem frühen Zeitpunkt während der Anbindungsphase und ggf. vor Konzeptionierung eines AIF eingebunden wird. Für den AIF wurden durch das Risikomanagement auf Basis des Risikoprofils Limits und Warnlevel-Werte für die verschiedenen Kennziffern festgelegt. Als relevante Kennziffern wurden hierbei der Liquiditätsgrad erster Grad und der Kapitalerhalt festgelegt. Drohende und tatsächliche Limitverletzungen der definierten Risikolimits lösen einen Eskalationsprozess bzw. Maßnahmen zur Risikominderung aus. Ein übergeordnetes, mit Produktverantwortlichen, Risikomanagern und Geschäftsführern besetztes Risiko-Komitee wird regelmäßig über die Risikosituation informiert und entscheidet ggf. über die Einsetzung einer bereichsübergreifenden Task-Force zur Erarbeitung und Durchführung von risikominimierenden Maßnahmen. Zusätzlich werden in der Bestandsphase eines AIF über ein zentrales Risikoinformations-Tool laufend risikorelevante Daten gesammelt und ausgewertet. Die Einmeldung erfolgt in der Regel über die risikoverantwortlichen Fondsmanager. Einmal jährlich erfolgt eine Risikoinventur. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines Strategiejahresgesprächs offengelegt und, falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Die für die Gesellschaft wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse werden von der WealthCap KVG direkt an die gesetzlichen Vertreter des AIF berichtet. 4.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet sein, wenn keine Erträge erzielt und/oder Aufwendungen höher als erwartet anfallen. Eine daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört. Nach Investition in Zielfonds besteht grundsätzlich das Risiko, dass der AIF kurzfristige Kapitalabrufe nicht vollumfassend bedienen kann, wenn Anlegern der schriftlichen Einzahlungsaufforderungen der einzelnen Raten nicht nachkommen. Für diesen Fall besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, eine von der Wealth Management Capital Holding GmbH, München (WMC), gewährte Kreditlinie zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei der WMC Fremdkapital zu einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p.a. aufzunehmen. Das an die Gesellschaft ausgereichte Kreditvolumen darf weder einen Betrag von 20 % des Verkehrswerts der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände noch einen Betrag von 5,7 % des zum Platzierungsschluss der Gesellschaft von den Gesellschaftern gezeichneten Kommanditkapitals überschreiten. Grundsätzlich ist die Anlageklasse Private Equity besonders anfällig für Bewertungsrisiken, die sich aus Bewertungsschwankungen der sich in den Zielfonds befindenden Portfoliounter-nehmen ergeben. Diese negativen Bewertungsschwankungen können sich insbesondere aus einer nicht plangemäßen, negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Portfoliounternehmen ergeben, die bis zu einem Totalverlust reichen können und für die Gesellschaft das Ausbleiben von Ausschüttungen und den Verlust des investierten Kapitals zur Folge hätten. Daher werden den Asset-bezogenen Risiken auf Zielfondsebene sowohl im Investmentprozess als auch bei der Anbindung der Assets und in der laufenden Überwachung besondere Aufmerksamkeit zuteil. Durch die sorgfältige Auswahl der Zielfonds nach selektiven wirtschaftlichen Kriterien und die breite Streuung der Portfoliounternehmen nach Branchen und Ländern wird eine Reduzierung dieses Risikos angestrebt. 4.1.3 Marktpreisrisiken Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Erträge der Zielfondsgesellschaften, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an den AIF und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Bei Investitionen in eine in Fremdwährung geführte Zielgesellschaft können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Währungskursverluste entstehen. Grundsätzlich ist die Anlageklasse Private Equity anfällig für Bewertungsrisiken, die sich aus Bewertungsschwankungen der sich in den Zielfonds befindenden Portfoliounternehmen ergeben. Daher werden den Marktpreisrisiken auf Zielfondsebene sowohl im Investmentprozess als auch bei der Anbindung der Assets und in der laufenden Überwachung besondere Aufmerksamkeit zuteil. Durch die sorgfältige Auswahl der Zielfonds nach selektiven wirtschaftlichen Kriterien und die breite Streuung der Portfoliounternehmen nach Branchen und Ländern wird dieses Risiko reduziert. Für das Geschäftsjahr 2016 traten keine wesentlichen Bewertungsschwankungen der bereits angebundenen Zielfonds auf. 4.1.4 Operationelle Risiken Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der WealthCap KVG als externe Verwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die WealthCap KVG ausgelagert. Sollte die WealthCap KVG ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die WealthCap KVG im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie Prozessen. Im Geschäftsjahr 2016 sind keine Schadensfälle aus operationellen Risiken aufgetreten, die für den Fonds relevant sind. Auch liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ein operationelles Risiko schlagend werden könnte. So liegen etwa keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden oder Ereignisse aus der Schadensdatenbank für den AIF bei der WealthCap KVG vor. 4.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage Bis zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Lageberichts sind keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft erkennbar. 4.2 Liquiditätsmanagement Die WealthCap KVG hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken zu überwachen. Gegenstand des Liquiditätsmanagements sind die Planung, Analyse, Anlage und Steuerung der Liquidität des AIF zur Einhaltung der Liquiditätsgrenzen, die die WealthCap KVG in Bezug auf die Liquiditätsrisiken des AIF festgesetzt hat, sowie die Koordination des kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs des AIF. Das Liquiditätsmanagement hat neben der Renditeoptimierung das Ziel, die kurz-, mittel- und auch langfristige Zahlungsfähigkeit des AIF zu sichern. Das Liquiditätsmanagement umfasst dabei auch die Durchschau auf die Liquiditätssituation der WealthCap 19/20 Equity KG. Im Rahmen des Liquiditätsmanagements erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich der vorhandenen Liquidität mit den Zahlungsverpflichtungen des AIF. Hierbei werden insbesondere die künftigen Zahlungsverpflichtungen des AIF in Zielfonds sowie Einzahlungsverpflichtungen von Investoren in den AIF, die vom AIF zu tragenden Kosten und Gebühren, ggf. weitere feststehende Zahlungen sowie die Ausschüttungsplanung des AIF berücksichtigt. Die WealthCap KVG verwendet ein EDV-gestütztes Liquiditätsmanagementsystem. Der Abgleich der aktuellen Liquiditätssituation des AIF mit den Liquiditätsgrenzen, deren Einhaltung z.B. für die weitere Entwicklung des AIF unter verschiedenen Annahmen erforderlich ist, erfolgt auf Basis von Liquiditätskennziffern, wie der Liquidität ersten Grades. Regelmäßig werden Stresstests durchgeführt, um die Liquiditätsrisiken des AIF unter unterschiedlichen Annahmen zu simulieren und daraus ggf. Maßnahmen für die Verwaltung des AIF ableiten zu können. 5 Vergütungen Angaben gem. § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde mit Wirkung vorn 24. April 2014 die WealthCap KVG beauftragt. Die WealthCap KVG hat im Geschäftsjahr 2016 folgende Vergütungen an ihre Führungskräfte und Mitarbeiter geleistet.
2 Zum 31.12.2016 sind 14 Mitarbeiter zu 50 %, 3 Mitarbeiter zu 30 %, jeweils 1 Mitarbeiter zu 25 % bzw. 20 % und 2 Mitarbeiter zu 10 % an die WMC sowie 1 Mitarbeiter zu 80 %, 37 Mitarbeiter zu 50 %, 23 Mitarbeiter zu 20 % und 139 Mitarbeiter zu 10 % von der WMC an die WealthCap KVG entsendet. Bei den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen handelt es sich um die im Geschäftsjahr tatsächlich gezahlten Mitarbeitervergütungen. Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften sowie der Anleger dieser Investmentgesellschaften. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger. Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungsrichtlinien: • Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen. • Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teilweise bis vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berücksichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Vergütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indikatoren im Einklang mit Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Investmentgesellschaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. • Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d.h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhältnismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Entscheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Die Verwaltungsgesellschaft hat aufgrund ihrer Größe bzw. der Größe der von ihr verwalteten Investmentgesellschaft und der Komplexität ihrer Geschäfte derzeit von der Einrichtung eines Vergütungsausschusses abgesehen. Im Dezember 2016 wurde ein Vergütungsausschuss eingerichtet, dieser tagt zweimal jährlich und setzt sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und einem weiteren Aufsichtsratsmitglied zusammen. Er berichtet gegenüber dem Aufsichtsrat. Änderungen der Vergütungsrichtlinie unterliegen der Genehmigungspflicht des Aufsichtsrates. Einzelheiten zur Vergütungspolitik werden von der Gesellschaft jährlich in Form eines Vergütungsberichtes auf der Internetseite bzw. auf Anfrage als Papierversion zur Verfügung gestellt. 6 Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr Angaben gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 erfolgten keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen. Der AIF befand sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Platzierung. Angaben gemäß Artikel 105 Abs. 1 c Level-II-Verordnung Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Angaben gemäß §§ 158 S. 1 i.V.m. 135 Abs. 7 S. 2 KAGB i.V.m. Artikel 105 Abs. 1c Level-II-Verordnung. Der maximale Umfang der Hebelfinanzierung (Leverage) wurde nicht geändert.
Grünwald, den 22. Juni 2017 Die persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin gez. Alfred Gangkofner gez. Christian Kümmerling Bilanz zum 31. Dezember 2016A. Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
Anhang für das Geschäftsjahr 20161. Allgemeine Angaben Die WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (Gesellschaft, Investmentgesellschaft oder AIF), ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und gilt als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des § 158 i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der Kapitalanlagerechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Somit sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB und für den Lagebericht § 289 HGB anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften des KAGB nichts anderes ergibt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 135 KAGB i.V.m. §§ 21 und 22 der KARBV gegliedert. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Abteilung A des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 103426 eingetragen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Beteiligung ist gemäß § 28 KARBV i.V.m. § 168 Abs. 3 KAGB zum Verkehrswert bewertet. Die in der geprüften Vermögensaufstellung der Beteiligungsgesellschaft WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG enthaltenen Residualwerte aus Vermögens- und Schuldpositionen bilden den Nettoinventarwert. Der Verkehrswert entspricht dem anteiligen Net Asset Value (NAV), der wiederum als Summe der Beträge zu verstehen ist, zu denen die von der Zwischengesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände bzw. die Verbindlichkeiten in einem Geschäft zwischen sachverständigen, unabhängigen und vertragswilligen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können. Die übrigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt. Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Aktiva Die Gesellschaft hält zum Abschlussstichtag eine Beteiligung an der WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG in Höhe von 3.405 Tsd. EUR (Vorjahr: 7 Tsd. EUR). Übersicht über die Beteiligungen zum 31. Dezember 2016 gemäß §§ 158 Satz 2 i.V.m. 148 Abs. 2 KAGB:
Die sonstigen Vermögensgegenstände (218 Tsd. EUR; Vorjahr: 38 Tsd. EUR) betreffen Erstattungsansprüche gegen die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (WealthCap KVG) aus dem Eigenkapitalvermittlungsvertrag in Höhe von 216 Tsd. EUR sowie Forderungen aus Gewerbesteuerguthaben in Höhe von 2 Tsd. EUR. Die WealthCap KVG bekommt im Rahmen der Eigenkapitalvermittlung u.a. zunächst das volle Agio (5 %) vergütet. Soweit Anleger das Agio jedoch nicht in voller Höhe zu leisten haben, hat die WealthCap KVG die Differenz zwischen dem ihr vergüteten Agio und dem von den Anlegern tatsächlich eingezahlten Agio an die Gesellschaft zurückzuerstatten. Die täglich verfügbaren Bankguthaben (7.738 Tsd. EUR; Vorjahr: 3.249 Tsd. EUR) betreffen das Guthaben auf den laufenden Konto bei der UniCredit Bank AG. Die Forderungen (283 Tsd. EUR; Vorjahr: 537 Tsd. EUR) betreffen insbesondere ausstehende eingeforderte Einlagen auf die Pflichteinlagen (248 Tsd. EUR) sowie das darauf entfallenden Agio (35 Tsd. EUR) und bestehen gegen Gesellschafter. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3.2 Passiva Das Eigenkapital in Höhe von 8.939.662,72 EUR (Vorjahr: 2.142.637,39 EUR) entfällt vollständig auf die Kommanditisten. Von den eingeworbenen Kapitalanteilen entfallen 42.384 Tsd. EUR (Vorjahr: 10.644 Tsd. EUR) auf die Anleger und 1 Tsd. EUR auf die Treuhand-kommanditistin WealthCap Investorenbetreuung GmbH. Von den Pflichteinlagen sind 100,00 EUR im Handelsregister als Haftsumme eingetragen. Die Eintragung der noch im Handelsregister einzutragenden Hafteinlagen in Höhe von 423.840,00 EUR wird noch erfolgen. Die sonstigen Rückstellungen (92 Tsd. EUR; Vorjahr: 78 Tsd. EUR) betreffen Aufwendungen für die Eigenkapitalvermittlungsprovision (35 Tsd. EUR; Vorjahr: 32 Tsd. EUR), die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (20 Tsd. EUR; Vorjahr: 20 Tsd. EUR), die Konzeptionsvergütung (23 Tsd. EUR; Vorjahr: 12 Tsd. EUR) und Aufwendungen für die Verwahrstellenvergütung (14 Tsd. EUR; Vorjahr: 6 Tsd. EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.613 Tsd. EUR; Vorjahr: 1.587 Tsd. EUR) betreffen im Wesentlichen Anlaufkosten (2.108 Tsd. EUR; Vorjahr: 1.088 Tsd. EUR) sowie laufende Vergütungen (505 Tsd. EUR; Vorjahr: 500 Tsd. EUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten betreffen die Aufwendungen aus der Bildung der Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016. Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
5. Angaben zu (Eigen-)Kapital und Ergebnisverwendung 5.1 Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV Die Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV werden in Anlage 2 des Anhangs dargestellt. 5.2 Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV Das Eigenkapital der Kommanditisten gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen (§ 25 Abs. 4 KARBV) stellt sich zum Abschlussstichtag wie folgt dar:
Die Komplementärin hat keine Kapitaleinlage geleistet und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. 5.3 Vergleichende Übersicht sowie umlaufende Anteile und Anteilswert gemäß § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KAGB
Ein Anteil entspricht 1.000,00 EUR am zum Abschlussstichtag ausgegebenen Kommanditkapital von 42.385.000,00 EUR. Alle Anteile haben die gleichen Ausstattungsmerkmale. Verschiedene Anteilsklassen gemäß §§ 149 Abs. 2 i.V.m. 96 Abs. 1 KAGB wurden nicht gebildet. 6. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen. 6.1 Vermögensaufstellung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB Die Vermögensaufstellung ist dem Anhang als Anlage 1 beigefügt. 6.2 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 KAGB 6.2.1 Angaben zur Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB Die Gesamtkostenquote gem. § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB beträgt im Geschäftsjahr 2016 rund 12,30 % und ermittelt sich aus der Summe der laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres (682 Tsd. EUR) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen. Die Initialkostenquote beträgt im Geschäftsjahr 2016 rund 79,65 % und setzt sich aus der Summe der einmaligen erfolgsunabhängigen Aufwendungen (4.412 Tsd. EUR) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen zusammen. Das durchschnittliche Fondsvermögen (5.541.150,06 EUR) wurde als Durchschnitt aus dem Fondsvermögen per 31. Dezember 2016 (8.939.662,72 EUR) und per 31. Dezember 2015 (2.142.637,39 EUR) ermittelt. 6.2.2 Angaben zu den vereinbarten Pauschalgebühren gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB sowie weitere vereinbarte Gebühren Von der Gesellschaft zu leistende Pauschalgebühren liegen nicht vor. Folgende Vergütungen an die WealthCap KVG, die Verwahrstelle oder an Dritte wurden vertraglich vereinbart: Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die laufende Geschäftsbesorgung eine Vergütung in Höhe von 0,833 % der Bemessungsgrundlage, für die Jahre 2015 bis 2017, jedoch mindestens 499.800,00 EUR. Als Bemessungsgrundlage gilt der durchschnittliche Nettoinventarwert des Geschäftsjahres zzgl. der an die Anleger geleisteten Ausschüttungen (maximal jedoch 100 % des gezeichneten Kapitals). Im Geschäftsjahr 2016 ist die Mindestvergütung angefallen. Daneben bestehen zwischen der Gesellschaft und der WealthCap KVG ein Eigenkapitalvermittlungsvertrag sowie ein Konzeptions- und Strukturierungsvertrag, wofür die WealthCap KVG eine Vergütung von 9 % bzw. 5,79 % abzüglich des Honorars für die Platzierungs- und Einzahlungsgarantie von 750 Tsd. EUR und abzüglich der einmaligen Haftungsvergütung von 30 Tsd. EUR des eingeworbenen Kommanditkapitals erhält. Im Geschäftsjahr 2016 sind Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlung von 2.574 Tsd. EUR sowie für die Konzeption und Strukturierung von 1.300 Tsd. EUR angefallen. Rückvergütungen i.S.v. § 101 Abs. 2 Nr. 3 KAGB hat die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 nicht erhalten. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,238 % der Bemessungsgrundlage, für die Jahre 2015 bis 2017 jedoch mindestens 142.800,00 EUR. Im Geschäftsjahr 2016 ist die Mindestvergütung angefallen. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,0476 % auf Basis des zuletzt veröffentlichten Nettoinventarwertes der Gesellschaft, mindestens jedoch 14.280 EUR jährlich. Im Geschäftsjahr 2016 ist die Mindestvergütung angefallen. Erfolgsabhängige Vergütung: Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10 % (Höchstbetrag) des Betrages, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Ausschüttungen die gezeichnete Kommanditeinlage zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 3 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 20 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage der Investmentgesellschaft und endet nach der Veräußerung der Vermögensgegenstände. Weitere Aufwendungen zulasten der Investmentgesellschaft a) Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zulasten der Investmentgesellschaft und werden nicht durch die bereits oben beschriebenen Kosten, Gebühren und Vergütungen gedeckt und auch nicht auf diese angerechnet: • Kosten für externe Bewerter für die Bewertung der Vermögensgegenstände gem. §§ 261, 271 KAGB, • bankübliche Depotbankgebühren, Kontoführungsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs außerhalb der Verwahrstelle, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland, • Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital, insbesondere an Dritte gezahlte Zinsen, • für die Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten), die von Dritten in Rechnung gestellt werden, • Kosten für die Prüfung der Investmentgesellschaft durch deren Abschlussprüfer, • von Dritten in Rechnung gestellte Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen der Investmentgesellschaft sowie der Abwehr von gegen die Investmentgesellschaft erhobenen Ansprüchen, • Gebühren und Kosten, die von staatlichen und anderen öffentlichen Stellen in Bezug auf die Investmentgesellschaft erhoben werden, • ab Zulassung der Investmentgesellschaft zum Vertrieb entstandene Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf die Investmentgesellschaft und ihre • Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Bescheinigungen), die von externen Rechts- und Steuerberatern in Rechnung gestellt werden, • Steuern und Abgaben, die die Investmentgesellschaft schuldet. b) Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden der Investmentgesellschaft die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten (sog. Transaktionskosten) belastet. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern können der Investmentgesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet werden. c) Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Zweckgesellschaft können entsprechende Kosten anfallen; sie werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft aus. Daneben besteht ein Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag zwischen der Gesellschaft und der WealthCap Investment Services GmbH. Die WealthCap Investment Services GmbH erhält für die Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie eine Vergütung in Höhe von 750 Tsd. EUR. Im Geschäftsjahr sind entsprechend dem Platzierungsfortschritt 546 Tsd. EUR als Vergütung angefallen. 6.2.3 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 KAGB Die KVG hat im Geschäftsjahr keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt und keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleistete Vergütungen und Aufwendungserstattungen erhalten. Des Weiteren hat die WealthCap KVG keinen wesentlichen Teil der von dem AIF an die WealthCap KVG geleisteten Vergütungen für Zahlungen an Vermittler von Anteilen des AIF auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Weiterhin sind keine Vergütungen der WealthCap KVG selbst oder einer anderen KVG oder einer Gesellschaft, mit der die KVG eine wesentliche mittelbare/unmittelbare Beteiligung eingegangen ist für die gehaltenen Anteile berechnet worden. Der Ausgabepreis der Anteile ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags zzgl. des Ausgabeaufschlags. Die Summe der in Form des Ausgabeaufschlags und der Initialkosten anfallenden Kosten beträgt bis zu 13,13 % des Ausgabepreises. Der Ausgabeaufschlag der Anteile beträgt bis zu 5 % des Zeichnungsbetrags. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. Im Geschäftsjahr 2016 sind Ausgabeaufschläge in Höhe von 1.587 Tsd. EUR angefallen. Der Anleger hat kein Recht auf ordentliche Kündigung und damit kein Recht auf Rückgabe der Anteile. Daher wird ein Rücknahmepreis nicht fortlaufend berechnet und ein Rücknahmeabschlag nicht erhoben. 6.3 Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB Die Vergütungsangaben (Mitarbeitervergütungen der KVG) werden im Lagebericht in Abschnitt 5 „Vergütungen“ dargestellt. 6.4 Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB Im Geschäftsjahr ist es zu keinen wesentlichen Änderungen gekommen. 6.5 Angaben gemäß § 300 KAGB 6.5.1 Angaben zu schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen Die schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände bestehen aus der gehaltenen Beteiligung an der WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG mit einem Wert zum Abschlussstichtag von 3.405 Tsd. EUR. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 38,08 % des NAV. 6.5.2 Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben. 6.5.3 Risikoprofil der Gesellschaft Mit der Anlage in den AIF sind neben der Chance auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Verlustrisiken verbunden. Der AIF ist darauf ausgerichtet ein Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds mit europäischer Fokussierung aufzubauen, die direkt oder indirekt in die Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) und dabei im Segment Buy-out investieren. Buy-Out ist ein Teilbereich von Private Equity und bezeichnet eine bestimmte Form des Unternehmenskaufs. Im Regelfall erwerben Investoren eine Mehrheitsbeteiligung eines nicht börsennotierten Unternehmens, um diese nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Es ist geplant, die Ziel-fondsbeteiligungen nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine Zweckgesellschaft zu halten. Die konkreten Investitionsgegenstände in Gestalt von Zielfondsbeteiligungen stehen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest („Blind Pool“). Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Der AIF ist somit geeignet für Anleger mit folgendem Risikoprofil: Um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, werden bewusst entsprechende Risiken eingegangen; für die Ertragschancen werden entsprechende Wertschwankungen in Kauf genommen. Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals und des Ausgabeaufschlags erleidet. Anlagerisiken/Blind Pool Das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft ist insbesondere davon abhängig, dass die Zielfonds die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte gewinnbringend auswählen, verwalten und veräußern. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die Gesellschaft aus ihrer Investitionstätigkeit Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere deshalb, weil i.d.R. weder die konkreten Investitionen der Gesellschaft noch die Investitionen der Zielfonds zum Zeitpunkt der Beteiligung der Anleger feststanden (Blind Pool). Insolvenzrisiko/keine Einlagensicherung Die Gesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, wenn sie geringere Einnahmen erzielt und/oder höhere Ausgaben tätigt als erwartet. Eine daraus folgende Insolvenz der Gesellschaft kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da die Gesellschaft keinem Einlagensicherungssystem angehört. Fremdwährungsrisiko Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Einnahmen der Zielfonds, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an die Gesellschaft und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Auch bei Investitionen in einen in einer Fremdwährung geführten Zielfonds können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Kosten für den Umtausch der Fremdwährung entstehen. Spezifische Risiken der Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) Mit der Investition der Gesellschaft in die Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) sind besondere Risiken verbunden. Die Rentabilität der Beteiligung an einem Zielfonds, der direkt oder indirekt in Unternehmensbeteiligungen investiert, hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der von dem Zielfonds gehaltenen Portfoliounternehmen und damit auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens und des Marktes, in dem es tätig ist, lässt sich mitunter nur schwer abschätzen. Dies gilt umso mehr, als dass Zielfonds unter Umständen auch in weniger etablierte Unternehmen investieren, die auf sich in der Entwicklung befindlichen Märkten tätig sind. Treten hierbei nicht die Erwartungen des Zielfondsmanagements ein, führen Minderungen des erzielbaren Veräußerungserlöses auf Ebene des Zielfonds zu einer Verschlechterung des Ergebnisses der Gesellschaft. Die Zielfonds erhalten für das von ihnen in die Portfoliounternehmen investierte Kapital i. d. R. weder Sicherheiten noch regelmäßige Zahlungen, wie etwa Zinszahlungen oder Dividenden. Sie sind deshalb in besonderem Maße von den Veräußerungserlösen abhängig. Liquidität und beschränkte Handelbarkeit Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sog. Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und des Erfordernisses einer Zustimmung durch die Verwaltungsgesellschaft kann ein Verkauf jedoch ggf. auch gar nicht oder nur mit großen Abschlägen oder unter starken Einschränkungen möglich sein. 6.5.4 Risikomanagement der WealthCap KVG Zur Wahrung der organisatorischen Grundlagen zum Risikomanagement für die von der WealthCap KVG verwalteten AIF wurden Richtlinien im Hinblick auf die Anforderungen nach KAGB erstellt. Die AIF-spezifischen Risikoprozesse werden von der WealthCap KVG durch die Risikostrategie sowie durch die „Risiko-Richtlinie für die Steuerung von AIF“ geregelt. Die vom Risikomanagement der WealthCap KVG eingerichteten Risikosteuerungs- und – controllingprozesse berücksichtigen im Wesentlichen die Identifikation, Bewertung und Überwachung, Steuerung und Kommunikation/Reporting der Risiken und auch die Überwachung des Leverage. Stresstests werden als Teil der quantitativen Risikobewertung vorgenommen. Die Überwachung der Risiken eines AIF erfolgt mithilfe eines Limitsystems, welches am jeweiligen Risikoprofil des AIF ausgerichtet ist. Risikolimits wurden im Berichtsjahr nicht überschritten. Änderungen im Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben. 6.5.5 Änderungen des maximalen Umfangs von Leverage Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage gegeben. 6.5.6 Gesamthöhe des Leverage Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Bruttomethode: 0,71 Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Commitmentmethode: 1,61 Die WealthCap KVG hat keine das Investmentvermögen betreffende Hedging- oder Nettinginstrumente eingesetzt. Zum 31.12.2016 betrug das platzierte Eigenkapital 42.384 Tsd. EUR. Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein NAV in Höhe von 8.940 Tsd. EUR. 6.6 Organe Persönlich haftende Gesellschafterin sowie Geschäftsführerin ist die WealthCap Private Equity 19 Komplementär GmbH, Grünwald (Komplementärin), mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 EUR. Deren Geschäftsführer sind:
Grünwald, den 22. Juni 2017 Die persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin gez. Alfred Gangkofner gez. Christian Kümmerling Vermögensaufstellung gemäß §§ 158, 135 Abs. 5, 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB zum 31.12.2016
Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Verwendungsrechnung gem. § 24 Abs. 1 KARBV
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre gem. § 24 Abs. 2 KARBV
Vermerk des AbschlussprüfersAn die WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.
München, den 22. Juni 2017 Deloitte GmbH Koch, Wirtschaftsprüfer Vogel, Wirtschaftsprüfer Erklärung der gesetzlichen VertreterEntsprechend den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (§ 135 Abs. 1 Satz 3 KAGB) Wir versichern nach besten Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentkommanditgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Grünwald, den 22. Juni 2017 Die persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin gez. Alfred Gangkofner gez. Christian Kümmerling |
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