Da muss man dann aber 2 Mal hinschauen.
PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KGHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20201. ALLGEMEINE ANGABEN Die PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg HRA 117952 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss der PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG (im Folgenden “Peter Möhrle Konzern“) zum 31. Dezember 2020 wurde entsprechend den Konzernrechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzernbilanz und die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der § 266 bzw. § 275 HGB gegliedert, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt wurde. Der Stichtag der in den Konzern einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2020. Im September 2020 wurde u.a. eine Mehrheitsbeteiligung an der bc GmbH & Co. KG, Würselen, und bc Verwaltungs GmbH, Würselen, („bike-components“) eingegangen. Die bike-components ist ein deutscher Fahrrad- und Fahrradteilehändler, der unter dem Markennamen bike-components einen international agierenden Online-Versandhandel betreibt. Darüber hinaus wurde im Dezember 2020 eine Mehrheitsbeteiligung an der Klumpp Coatings GmbH, Stuttgart, inklusive Ihrer Tochtergesellschaften („Klumpp Gruppe“) eingegangen. Die Klumpp Gruppe ist ein leistungsfähiger Entwickler und Hersteller hochwertiger Beschichtungssysteme für Holz- und Kunststoffoberflächen mit umfassenden Servicedienstleistungen. Die oben genannten Mehrheitsbeteiligungen werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr zwei Investments zweier börsennotierter Unternehmen eingegangen. Diese werden zum 31. Dezember 2020 als Wertpapiere in den Finanzanlagen ausgewiesen. Mit Wirkung zum 23. Dezember 2020 wurden zudem die Anteile an der Projektentwicklungsgesellschaft Neue Mitte am Hochschulcampus Garching GmbH & Co. KG, Garching, und deren Komplementärin Neue Mitte am Hochschulcampus Verwaltungs GmbH, Garching, verkauft. 2. ABGRENZUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES In den Konzernabschluss sind neben der PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG alle Gesellschaften einbezogen, bei denen die Voraussetzungen gemäß § 290 Abs. 2 bis 4 HGB erfüllt sind und die für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht von untergeordneter Bedeutung (§ 296 Abs. 2 HGB) sind. An den in den Konzernabschluss nach der Equity Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen hält der Peter Möhrle Konzern einen Beteiligungsanteil von mehr als 20 % und übt einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik dieser Beteiligungsunternehmen aus. Der Konsolidierungskreis umfasst 93 Gesellschaften. Hinsichtlich der in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen und assoziierten Unternehmen verweisen wir auf die Anlage zu diesem Anhang. Sofern eine untergeordnete Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorliegt, ist für assoziierte Unternehmen auf eine Bewertung nach § 312 HGB “at equity“ aufgrund der Inanspruchnahme von § 311 Abs. 2 HGB verzichtet worden. 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich in Anwendung der §§ 297 ff. HGB i.V.m. §§ 252 ff. HGB bewertet. Die Vermögens- und Schuldposten der einbezogenen ausländischen Gesellschaften wurden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs bewertet. Für die Währungsumrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung wurden Durchschnittskurse zugrunde gelegt. Das Eigenkapital wurde zu historischen Anschaffungskosten bewertet. Die Differenzen aus der Währungsumrechnung wurden erfolgsneutral behandelt und im Konzerneigenkapital im Posten „Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen. Die Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Gesellschaften erfolgte gemäß § 301 HGB nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der konsolidierten Unternehmen, bewertet zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Einbezugs in den Konzernabschluss (Zeitpunkt des Erwerbs oder Gründung). Die im Konzernabschluss des Vorjahres angewandten Konsolidierungsgrundsätze sind insoweit unverändert beibehalten worden. Die im Rahmen der erstmaligen Kapitalkonsolidierung entstandenen aktivierten Unterschiedsbeträge (§ 301 Abs. 3 HGB) wurden im Rahmen einer Purchase Price Allocation identifizierten immateriellen Vermögensgegenständen zugeordnet und über eine Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren abgeschrieben. Der verbleibende Betrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt und über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Die Einschätzung der Abschreibungsdauer erfolgt auf der Grundlage des zukünftigen Nutzens des Geschäfts- und Firmenwertes. Die aus der Erstkonsolidierung resultierenden passiven Unterschiedsbeträge wurden erfolgswirksam vereinnahmt bzw. infolge der Erstkonsolidierung auf den Konzernabschlussstichtag 31.12.2020 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Anteile an assoziierten Gesellschaften werden at-Equity bilanziert, wobei die Bewertung der Anteile zum Bilanzstichtag mit dem anteiligen Eigenkapital, erhöht oder vermindert um die anteiligen Ergebnisse und die Gewinnausschüttungen, erfolgt. Sofern assoziierte Gesellschaften einen Konzernabschluss aufstellen, wurde dieser der Konsolidierung zugrunde gelegt (§ 312 Abs. 6 HGB). Gemäß § 303 Abs. 1 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert. Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind die konzerninternen Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet worden. Zwischenergebnisse wurden gemäß § 304 HGB eliminiert. 4. ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS 4.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind einheitlich nach den bei der PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die auf die vorhergehenden Jahres- und Konzernabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden beibehalten. Die ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften bilanziert. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sind nach Maßgabe des § 253 HGB angesetzt und unter Beachtung der Bewertungsobergrenze des § 255 Abs. 2a HGB bewertet. Sie wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Die Entwicklungskosten beruhen auf dem Erfahrungswert von Einzelkalkulationen, die aus den Betriebsabrechnungen hergeleitet sind. Neben den zurechenbaren Gehältern und Sondereinzelkosten sind Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen berücksichtigt worden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Nach Fertigstellung der selbst geschaffenen Vermögensgegenstände wurden diese um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von sechs bis acht Jahren verringert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Hiervon ausgenommen sind Patente und Schutzmarken. Geschäfts- oder Firmenwerte werden über die jeweiligen Nutzungsdauern von zehn Jahren linear abgeschrieben, da die erworbenen Gesellschaften insbesondere über langfristige Absatz- bzw. Beschaffungsverträge verfügen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens wird linear vorgenommen. Die Finanzanlagen werden höchstens zu Anschaffungskosten bewertet. Bei Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten beinhalten neben den Einzelkosten die notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie anteilige Anschaffungsnebenkosten. Zum Bilanzstichtag wurden die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen offen vom Vorratsvermögen abgesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Pensionsrückstellungen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre und dem der vergangenen zehn Jahre TEUR 106. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die im Geschäftsjahr erhaltenen Zahlungen abgegrenzt, soweit sie auf das Folgejahr entfallen. Aktive und passive latente Steuern aus betreffenden Einzelabschlüssen der in der Anlage zu diesem Anhang genannten Gesellschaften gemäß § 274a i.V.m. § 274 HGB sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen gemäß § 306 HGB wurden im Geschäftsjahr 2020 unter der Bilanzposition E. Passive latente Steuern (§ 266 Abs. 3 lit. E HGB) ausgewiesen. Aktive latente Steuern wurden mit den passiven latenten Steuern verrechnet. Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen waren im Geschäftsjahr zu berücksichtigen. 4.2. Erläuterungen zur Konzernbilanz sowie zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gem. § 284 Abs. 3 HGB in den Anhang aufgenommen und aus der Anlage zum Anhang ersichtlich. Immaterielle Vermögensgegenstände Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden Marken, Vertriebsrechte, Software, Lizenzen sowie Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Die Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Im Zuge von Kundenprojekten anfallende Entwicklungskosten werden als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Der im Geschäftsjahr 2020 aktivierte Betrag beläuft sich auf TEUR 1.227 (i.V.: TEUR 1.897). Die aktivierten Herstellungskosten werden mit der handelsrechtlichen Untergrenze gemäß § 255 Abs.2 HGB bemessen. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern bemessen sich an der mit dem Kunden vereinbarten Laufzeit. Sachanlagen Als Sachanlagen werden neben Bauten auf eigenen Grundstücken im Wesentlichen technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftseinrichtungen, Büromaschinen und Fahrzeuge ausgewiesen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben. Vorräte Geleistete Anzahlungen aus der Projektentwicklung werden in den Immobilienprojekten in Entwicklung ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 37.869 (i.V.: TEUR 21.763) vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung von Ausfallrisiken um entsprechende Einzelwertberichtigungen gekürzt ausgewiesen. Zur Abdeckung der Zins- und Einbringungskosten sowie des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Darüber hinaus war im Rahmen eines echten Factorings zum 31. Dezember 2020 ein Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.676 (i.V.: TEUR 4.697) an eine Factoringgesellschaft verkauft. Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 867 (i.V.: TEUR 669) Verfügungsbeschränkungen im Rahmen einer geschäftsüblichen Sicherheit zugunsten der Factoringgesellschaft. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von TEUR 4.953 (i.V.: TEUR 99) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 30.343 (i.V.: TEUR 22.820) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (i.V.: TEUR 1.250 über einem Jahr) und betreffen ausschließlich sonstige Forderungen (i.V.: TEUR 4 aus Lieferungen und Leistungen). Außerdem sind in den sonstigen Vermögensgegenständen Steuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 8.871 (i.V.: TEUR 9.376) enthalten. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Rückstellungen Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter der Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 2,30 % bzw. 2,41 p.a. auf Basis der Richttafeln 2018G mit Vollanpassung 2017 von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Bewertung der Rückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten auf den Stichtag 31. Dezember 2020 vor. Als Annahmen für den Rententrend wurden bis zu 2,00 %, für die Fluktuation bis zu 1,75 % zugrunde gelegt. Für arbeitnehmerfinanzierte Pensionsverpflichtungen (deferred compensation) erfolgt die Bewertung in Höhe des Aktivwertes, der für die kongruente Rückdeckungsversicherung zum 31. Dezember 2020 anzusetzen ist. Die Anschaffungskosten der mit den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen verrechneten Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 438 und entsprechen dem beizulegenden Zeitwert. Die Ermittlung des Zeitwerts erfolgte auf Basis des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zuzüglich eines Guthabens aus Überschussanteilen. Da die Rückdeckungsversicherungsverträge an die Pensionäre verpfändet sind, werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf TEUR 106. Die Steuerrückstellungen enthalten das Berichtsjahr sowie die Vorjahre betreffende, noch nicht veranlagte Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalverpflichtungen (insbesondere ausstehender Urlaub und Tantiemezahlungen), Rückstellungen für ausstehende Kundenboni, Jahresabschlusskosten, Restrukturierungskosten, Gewährleistungen sowie ausstehende Rechnungen und Belastungen. Verbindlichkeitenspiegel
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 9.313 (i.V.: TEUR 1.800) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 598 (i.V.: TEUR 469) enthalten. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von TEUR 197.292 mit den nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen verbunden:
Gemäß § 256a HGB werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Gewinne werden berücksichtigt, soweit sie Forderungen bzw. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Latente Steuern Die folgende Tabelle zeigt die latenten Steueransprüche und -schulden vor Saldierung für einzelne Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2020:
Die zugrunde gelegten Steuersätze liegen zwischen 16 % und 34 %. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
Immobilienprojektverkäufe (Asset und Share Deals) werden in einer Bruttodarstellung in den Umsatzerlösen und im Materialaufwand gezeigt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1.218 (i.V.: TEUR 878) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 2.773 (i.V.: TEUR 927) enthalten. In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von TEUR 304 (i.V.: TEUR 270) enthalten. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 51 (i.V.: TEUR 829). Die Ergebnisse der jährlich erfolgenden Anpassung des Diskontierungssatzes an die Marktentwicklungen werden wie auch die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen in der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Der für 2020 aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen entstandene Zinsaufwand beläuft sich auf TEUR 65 (i.V.: TEUR 49). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge im Zusammenhang mit latenten Steuern von TEUR 4.272 (i.V.: TEUR 2.885) enthalten. 5. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 3a HGB beinhalten drei Avalkredite in Höhe von TEUR 2.221. Eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen schätzt die Geschäftsführung als gering ein. Außerdem bestehen zwei selbstschuldnerische Bürgschaften in Höhe von TEUR 2.025 (i.V.: TEUR 3.625), wobei eine Bürgschaft seitens der UniCredit Bank AG gegenüber der Hansestadt Hamburg in Höhe von TEUR 25 abgesichert ist. Die Inanspruchnahme schätzt die Geschäftsführung als überwiegend unwahrscheinlich ein. Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating-Leasingverträgen sowie aus Abnahmeverpflichtungen in Höhe von TEUR 45.690 (i.V.: TEUR 27.680). Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung von Risiken aus USD-Kursschwankungen werden Devisentermingeschäfte eingesetzt (antizipativer Hedge). Zum Bilanzstichtag bestanden Kurssicherungsgeschäfte für erwartete Zahlungen an Lieferanten mit einem Bezugsvolumen von TEUR 25.512 (i.V.: TEUR 19.397). Zum Bilanzstichtag belief sich der Zeitwert der Devisentermingeschäfte auf TEUR -1.746 (i.V.: TEUR 63). Aufgrund der Bewertungseinheit werden für negative Marktwerte grundsätzlich keine Rückstellungen gebildet. Der Zeitwert ist der Betrag, zu dem Finanzinstrumente am Bilanzstichtag zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Vertragsparteien getauscht, ver- und gekauft bzw. beglichen würden. Der Zeitwert wird nach der „Mark-to-Market“-Methode ermittelt. Die gegenläufigen Wertänderungen/Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich voraussichtlich in vollem Umfang im Sicherungszeitraum aus. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von variabel verzinsten Bankdarlehen werden Zinsswaps eingesetzt. Die Swap-Vereinbarungen und die variabel verzinslichen Darlehen bilden eine Bewertungseinheit (Mikro-Hedge) gem. § 254 HGB. Das Bezugsvolumen der zum Bilanzstichtag laufenden Zinssatzswaps beträgt TEUR 11.402 (Zeitwert: TEUR 11.589). Aufgrund der Bewertungseinheit werden für negative Marktwerte keine Rückstellungen gebildet. Der Buchwert der abgesicherten variablen Darlehen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 8.783. Der Sicherungszusammenhang beträgt ein bis drei Jahre. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten ist die Einfrierungsmethode angewandt worden. Die Zeitwerte der Swaps werden auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt; dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Der Konzern sichert Teile des Einkaufs von Vorräten durch Warentermingeschäfte ab. Hierzu werden die Warenterminkontrakte mit den Absatzgeschäften fortlaufend so abgestimmt, dass Gewinne bzw. Verluste aus den Warentermingeschäften den korrespondierenden Mehr- bzw. Minderaufwand bei den Saatbeschaffungsgeschäften ausgleichen. Risiken aus diesen Absicherungsgeschäften werden nicht erwartet. Zum Bilanzstichtag weist der Konzern keine sonstigen Vermögensgegenstände aus Sicherheitsleistungen und aus noch nicht geschlossenen Warenterminkontrakten aus (i.V.: TEUR 27). Nachtragsbericht Mit Wirkung zum 13. Januar 2021 wurden 60 % an der Gesellschaft Merci Maman Holding Ltd., London / Vereinigtes Königreich inklusive Ihrer Tochtergesellschaften „Merci Maman“ erworben. Merci Maman ist auf das Design und die Vermarktung von personalisierbarem Schmuck spezialisiert. Mit Wirkung zum 29. Januar 2021 wurden 100 % an der Ecoroll AG, Celle, und Ecoroll Corporation Tool Technology, Ohio / Vereinigte Staaten, verkauft. Aus dem Verkauf der Geschäftsanteile wurde ein Gewinn realisiert. Die entstandene Liquidität wird im Finanzmittelfonds erfasst. Mit Wirkung zum 18. März 2021 wurde aus dem Umlaufvermögen ein in Duisburg gelegenes Grundstück verkauft. Hieraus wurde ein Gewinn realisiert. Die entstandene Liquidität wird im Finanzmittelfonds erfasst. Darüber hinaus haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses keine weiteren Sachverhalte mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Geschäftsjahres 2021 ergeben. Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers Treuhansa GmbH Doctores Völschau Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt TEUR 156, welches vollumfänglich auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt. Definition Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung
Arbeitnehmer Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2.007 Arbeitnehmer (i.V.: 1.635). Geschäftsführung Bis zum 7. September 2020 erfolgte die Geschäftsführung der Muttergesellschaft durch die Beteiligungsgesellschaft Familie Peter Möhrle Vermögensverwaltungs GmbH, Hamburg, und ab dem 8. September 2020 durch die Beteiligungsgesellschaft PMF Vermögensverwaltungs Srl, Bozen/Italien. Geschäftsführer der Muttergesellschaft sind:
Die Bezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2020 betrugen TEUR 1.952.
Hamburg, den 31. März 2021 Beteiligungsgesellschaft PMF Vermögensverwaltungs Srl gez. Niklas Friedrichsen gez. Karsten Kühl Entwicklung des Anlagevermögens im Konzern zum 31. Dezember 2020
1. Abgrenzung des Konsolidierungskreises Der Konzern umfasst im Berichtsjahr folgende verbundene Unternehmen:
2. Nicht einbezogene Unternehmen
* in % zur Obergesellschaft Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzerneigenkapitalspiegel für 2020
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell des Konzerns Das Geschäftsmodell der PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG (PMFV Konzern) konzentriert sich auf langfristige und nachhaltige Unternehmensbeteiligungen, Immobilienprojektentwicklungsaktivitäten sowie auf Vermögensverwaltung und fungiert dabei als strategische Holding für diese Bereiche. Im Jahr 2020 wurden im Bereich der Immobilienprojektentwicklung und -finanzierung diverse Projekte verkauft sowie Finanzierungen abgeschlossen. Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen wurden die bestehenden Portfoliounternehmen kontinuierlich organisch und anorganisch weiterentwickelt sowie weitere Beteiligungen in den Bereichen Bike, Lacke und Schmuck erworben. Aufgrund der zum Teil international agierenden Beteiligungen agiert der PMFV Konzern in mehreren Absatzmärkten. 1.2 Ziele und Strategien Die PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG ist Teil einer Familien-Holding, die es sich zum Ziel gesetzt hat, den Wert des verwalteten Vermögens langfristig und nachhaltig zu sichern bzw. zu steigern. 2. Wirtschaftsbericht Das Wachstum des realen weltweiten Bruttoinlandprodukts (BIP) liegt infolge der weltweiten Corona-Pandemie im Jahr 2020 mit -3,5% deutlich unter dem Vorjahreswert von 3,0% (Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook). Innerhalb der Europäischen Union (EU-27) sank das reale BIP im Jahr 2020 um -6,2 % und lag damit deutlich unter der Wachstumsrate von 1,6 % im Vorjahr (Quelle: Eurostat). In Deutschland war das preisbereinigte Wachstum des BIP im Jahr 2020 mit einem Wert von -5,3 % (Vorjahr: 0,6 %) ebenfalls deutlich rückläufig. Das Wachstum durch private Konsumausgaben brach preisbereinigt um -6,1 % gegenüber dem Vorjahr ein, während die staatlichen Konsumausgaben preisbereinigt um 3,3 % infolge von staatlichen Hilfsprogrammen zunahmen. Die Bruttoinvestitionen reduzierten sich im Jahr 2020 preisbereinigt um -6,8 % (Quelle: Statistisches Bundesamt). Das Wirtschaftswachstum in den USA reduzierte sich deutlich von 2,3 % im Jahr 2019 auf -3,4 % im Jahr 2020. Das auf einem hohen Niveau befindliche chinesische Wirtschaftswachstum verzeichnete ebenso einen deutlichen Rückgang von 6,3 % im Jahr 2019 auf 2,3 % im Jahr 2020. Auch die Rate des japanischen Wirtschaftswachstums sank von 0,9 % im Jahr 2019 auf -5,1 % im Jahr 2020. Ertragslage: Die gemäß HGB aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung für den PMFV Konzern weist für das Jahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 342,4 M€ (Vorjahr: 372,9 M€; -8,2 %), ein EBITDA von -65,3 M€ (Vorjahr: 79,2 M€) und ein Konzernergebnis von -129,7 M€ (Vorjahr: +11,3 M€) auf. Der Konzernjahresfehlbetrag resultiert nahezu ausschließlich aus Abschreibungen und laufenden Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Immobilienprojektentwicklung und dem im Zusammenhang mit der Veräußerung entstandenen Verlust. Im Bereich der Vermögensverwaltung konnten die Bestandsimmobilien wie schon im Vorjahr einen positiven EBITDA-Beitrag erbringen. Die Corona-Pandemie hat die Ertragslage der Unternehmensbeteiligungen -je nach Beteiligung- sowohl positiv als auch negativ beeinflusst. Ein Automobilzulieferer musste bei deutlichen Umsatzrückgängen, auch aufgrund von Aufwendungen im Zusammenhang mit Vorbereitungen zu Produktionsverlagerungen, ein gegenüber dem Vorjahr verschlechtertes, negatives EBITDA hinnehmen. Eine Unternehmensbeteiligung aus der nahrungsmittelverarbeitenden Industrie konnte sowohl Umsatz als auch EBITDA gegenüber dem Vorjahr signifikant steigern. Durch eine Straffung des Produktsortiments und beschränkte Warenverfügbarkeit musste ein Distributor von Freizeitprodukten zwar einen Umsatzrückgang hinnehmen, konnte aber das EBITDA steigern. Eine erworbene, vollkonsolidierte Beteiligung an einem Fahrradzubehörhändler hat nicht nur einen positiven Umsatzbeitrag im zweistelligen Millionenbereich geliefert, sondern auch das Konzern-EBITDA positiv beeinflusst. Eine Unternehmensbeteiligung im Bereich Industrielacke konnte unter anderem durch einen komplementären Zukauf eines Produktsegments den Umsatz und das EBITDA weiter steigern. Das EBIT ist ferner durch planmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert und auf nahezu ausschließlich im Rahmen von Kaufpreisallokationen aktivierte immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 15,3 M€ beeinflusst. Vermögenslage: Die Bilanzsumme des PMFV Konzerns ist im Vorjahresvergleich um 131,1 M€ von 873,3 M€ auf 742,1 M€ gesunken. Wesentliche Ursache für den Rückgang ist die Veräußerung eines in Entwicklung befindlichen Immobilienprojektes. Die Eigenkapitalquote ist trotz des deutlichen Konzernjahresfehlbetrages aufgrund der gesunkenen Bilanzsumme nur leicht von 51,8 % auf 51,3 % gesunken. Das Nettoumlaufvermögen ist insbesondere aufgrund der Veräußerung des in Entwicklung befindlichen Immobilienprojektes im Vorjahresvergleich um 167,5 M€ von 282,5 M€ auf 115,0 M€ gesunken. Finanzlage: Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften waren jederzeit mit ausreichend Liquidität ausgestattet. Ferner kam der Konzern im Geschäftsjahr seinen finanziellen Verpflichtungen stets nach. Forschung und Entwicklung: Angaben zu Forschung und Entwicklungsaktivitäten sind für den PMFV Konzern nicht zu machen, da keine wesentlichen Forschungen und Entwicklungen im Sinne des HGB durchgeführt wurden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Das Ziel für das Jahr 2020, in den Umsatzerlösen, EBITDA und Konzernergebnis nur moderate Rückgänge zu verzeichnen, konnte insbesondere durch den hohen Verlust im Zusammenhang mit dem veräußerten Immobilienprojekt nicht erreicht werden. Durch die für das neue Geschäftsjahr geplanten Akquisitionen und Weiterentwicklung von Unternehmen sowie der Entwicklung von Immobilienobjekten ergeben sich für den PMFV Konzern fortwährend neue Chancen und Risiken. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie rechnet der Internationale Währungsfonds aufgrund von positiven Wirkungen aus Impfkampagnen und weiteren Konjunkturspritzen in einigen größeren Industriestaaten mit einem Wirtschaftswachstum von 5,5 %. Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel erwartet zum Erstellungsdatum für das Jahr 2021 einen Anstieg des deutschen BIP um 3,7 %. Demzufolge dürfte mit dem Fortschreiten der Impfkampagne die wirtschaftliche Belastung durch die Pandemie nachlassen und die Erholung sich mit hohem Tempo fortsetzen. Die Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft im Allgemeinen sowie die Wachstumsprognosen für Deutschland im Speziellen werden größtenteils positive Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Unternehmensbeteiligungen haben. Soweit Unternehmensbeteiligungen von der derzeitig anhaltenden Stresssituation negativ betroffen sind, wurden bereits umfangreiche Kostensenkungsmaßnahmen getroffen, um die Auswirkungen auch in Zukunft abzumildern. Eine durch Engpässe bei Transportkapazitäten und gestörten Logistikketten bedingten mangelnden Versorgung mit Rohstoffen oder Waren könnte nicht kompensierbare negative Konsequenzen haben. Unmittelbare Auswirkungen auf die in Entwicklung befindlichen Immobilienprojekte sind weiterhin nicht erkennbar. Gleichzeitig können sich durch die aktuelle Stresssituation Chancen für die Investitionen in Unternehmensbeteiligungen zu attraktiven Konditionen ergeben. Der Markt wird fortwährend auf solche Beteiligungsmöglichkeiten geprüft. Das im Konzern konzentrierte Wissen und die Motivation der Mitarbeiter bleiben entscheidender Faktor, um die richtigen Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen und somit weitere erfolgreiche Projekte zu bestreiten. Hieraus können sich mittelfristig wie auch langfristig positive Effekte auf die Umsatz- und Ertragslage sowie die Cashflows ergeben. Veränderungen im Konsolidierungskreis werden sich auch zukünftig auf die Konzernentwicklung auswirken. Zusammenfassend erwartet das Management durch die im Geschäftsjahr 2020 neu erworbenen Beteiligungsunternehmen und der nachlassenden wirtschaftlichen Belastung durch die Corona-Pandemie einen deutlichen Anstieg bei Umsatz, EBITDA und Konzernergebnis. Das Risikomanagement des PMFV Konzerns hat den Zweck, sämtliche mit der Geschäftstätigkeit verbundene Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu überwachen, um negative Abweichungen bei Erfolg, Eigenkapital und Liquidität zu vermeiden. Zur Steuerung des PMFV Konzerns werden die relevanten Geschäftszahlen jährlich geplant und kontinuierlich (i.d.R. monatlich) mit den tatsächlichen Kennzahlen verglichen, um mögliche Abweichungen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Durch die diversen Unternehmensbeteiligungen ist der PMFV Konzern Beteiligungsrisiken ausgesetzt. Diese werden durch ein zielgerichtetes Beteiligungscontrolling unserer Portfoliounternehmen adressiert. Auf Ebene der operativen Gesellschaften bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung der Nachfrage, der Veräußerungs- sowie Bezugspreise. Außerdem bestehen Wettbewerbsrisiken. Daraus können sich Umsatz- und Ertragsrisiken ergeben. Die operativen Gesellschaften haben jeweils ein eigenes Controlling, welches diese Risiken überwacht. Unternehmensspezifische Risiken werden dabei durch Diversifikation und nachhaltige Markt- und Branchenfokussierung reduziert. Innerhalb der Immobilienprojektentwicklungen findet ein kontinuierlicher Abgleich der Ist- und Planzahlen auf Projektebene statt. Abweichungen werden erfasst und analysiert. Zusammengefasst ist die Risikolage aufgrund starker Diversifikation über Assetklassen, Branchen und Regionen gut steuerbar. Im Bereich von Immobilienprojekten wurde das Risikomanagement infolge der Verluste des Geschäftsjahres überarbeitet und angepasst. Ein signifikantes und bestandsgefährdendes Risiko für den Konzern besteht nach heutiger Einschätzung nicht. Zur Reduzierung der Zinsänderungsrisiken im Bereich der Fremdfinanzierung bestanden auch im Jahr 2020 Absicherungsinstrumente. Mit Hilfe von Swaps wird der Tausch zukünftiger Zahlungsströme sichergestellt. Der Wert dieser derivativen Finanzinstrumente wird dabei maßgeblich durch das aktuelle Zinsniveau bestimmt. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus in 2020 (Leitzins der EZB: 0,0 %) war in Summe ein negativer Wert bzw. nicht-realisierter Verlust für diese Finanzinstrumente zu verzeichnen. Der Aufbau weiterer nichtrealisierter Verluste im Swap-Markt wäre durch erneut fallende Zinsen an den Kapitalmärkten möglich. Da das Zinsniveau historisch niedrig ist und der Leitzins der Europäischen Zentralbank bei derzeit 0,0 % liegt, ist ein signifikanter Rückgang des Zinsniveaus rein technisch möglich, aber unwahrscheinlich. Das sich daraus ableitbare Risiko ist daher als gering einzustufen.
Hamburg, den 31. März 2021 Beteiligungsgesellschaft PMF Vermögensverwaltungs Sri gez. Niklas Friedrichsen gez. Karsten Kühl Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 wurde am 19. Mai 2021 gebilligt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 1. April 2021 TREUHANSA GmbH Doctores Völschau Rolf Rosenkranz, Wirtschaftsprüfer Bert Schiersmann, Wirtschaftsprüfer |
Kommentar hinterlassen