Die interne Schlichtungsstelle der Ergo-Versicherung darf weiterhin nicht mit ihrem sogenannten Kundenanwalt werben. Das hat Anfang dieser Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) bestätigt und damit die Berufung der Ergo zurückgewiesen. Prima, ein Urteil im Interesse der Kunden.
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