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ERGO und IDUNA verurteilt

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Wer mit seinem Versicherungsunternehmen vereinbart hat, die Prämie gegen Zuschlag monats- oder quartalsweise bzw. halbjährlich zu bezahlen, hat gute Aussichten, Geld von seinem Unternehmen zurück zu bekommen.

Denn die Versicherer müssen für die verlangten Teilzahlungszuschläge den echten Preis als effektiven Jahreszins angeben – was praktisch nie geschehen ist. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 (2 O 764/04), das durch ein sog. Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2009 (I ZR 22/07) rechtskräftig wurde. Der Bayerische Rundfunk berichtete am 12. Januar 2010 in seiner Sendung PlusMinus hierüber.

??Betroffen sind grundsätzlich alle Versicherungsverträge, deren
(Jahres-)Prämien in Raten – monatlich oder quartalsweise – gezahlt werden (außer Krankenversicherungen) und für die ein Teilzahlungszuschlag erhoben wird.

??Welche Folgen das hat, ist natürlich umstritten. Die Versicherungsseite bestreitet sowieso, dass irgendwelche Ansprüche bestehen. Inzwischen liegen uns vier (!) rechtswissenschaftliche Gutachten vor, die die folgende Einschätzung stützen.

Nach unserer Einschätzung gilt:

Die Verletzung der Formvorschriften (fehlende Effektivzinsangabe, fehlende Widerrufsbelehrung) führt zu einem Widerrufsrecht durch den Kunden bezüglich des Versicherungsvertrages. Das hätte überaus weitreichende Folgen – Versicherungskunden könnten ungeliebte Verträge auch noch nach Jahren widerrufen und Rückabwicklung verlangen.
Allerdings können wohl nur solche Verträge widerrufen werden, die nach der Schuldrechtsreform (Vertragsbeginn ab 1. Januar 2002) geschlossen wurden. Zuvor galt eine „absolute Widerrufsfrist“ von einem Jahr, gerechnet ab Vertragsschluss – gleich, ob unkorrekt oder sogar gar nicht belehrt wurde. Seit der Schuldrechtsreform gilt, dass die Widerrufsfrist ohne korrekte Belehrung nicht zu laufen beginnt und der Widerruf „bis in alle Ewigkeit“ erklärt werden kann.
Mindestens aber können die Versicherungskunden eine Anpassung ihres Zinses auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 % p.a. fordern – und zwar über Jahre rückwirkend. Das kann einige Hundert oder sogar Tausend Euro ausmachen! Dies gilt nach unserer Einschätzung für Verträge, die 1991 oder später abgeschlossen wurden. Damals trat nämlich das Verbraucherkreditgesetz in Kraft mit der Verpflichtung zur Angabe des Effektivzinssatzes.

Melden Sie Ihre Ansprüche beim Versicherer an! Hier unser Musterbrief Teilzahlungszuschläge. Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Schreibens per Post, Fax oder per Mail an versicherungen@vzhh.de.

Vermutlich werden Sie eine hinhaltende oder abschlägige Antwort vom Versicherer bekommen.

Da wir vorerst nicht alle Anfragen individuell beantworten können, haben wir ein (kostenpflichtiges) Info-Päckchen für Sie zusammen gestellt. Es hilft Ihnen, die ungefähre Höhe Ihres Anspruchs zu ermitteln und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir mahnen laufend Versicherer jeweils nach Sparten ab, damit die Argumente „betrifft uns nicht“ oder „war bloß ein Riester-Vertrag“ oder „ist eine Einzelfallentscheidung“ nicht mehr ziehen.

Hier unsere Übersicht über den Stand unserer Abmahnungen.

Unsere Prozesse sind teuer. Auch, wenn wir überzeugt sind, sie letzlich zu gewinnen, müssen wir mit Anwalts- und Gerichtskosten in Vorleistung gehen. Helfen Sie uns mit einer Spende, damit wir möglichst schnell möglichst viele Klagen starten können!

Hier unsere Übersicht über Urteile in Einzelfällen.

?Alle Versicherer mauern.
Daher möchten die meisten wissen. Was soll ich jetzt tun?

Wieso? Weshalb? Warum?
Ihre Fragen – unsere Antworten

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Nachrichten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
11. Mai 2011
Prozesserfolge gegen ERGO und Iduna
Das LG Hamburg hat in seinen Entscheidungen vom 10. Mai 2011 die Ratenzahlungs­klauseln der ERGO (vorm. Hamburg-Mannheimer, 312 O 390/10, nicht rechtskr.) und der Iduna (312 O 389/10, nicht rechtskr.) für unwirksam erklärt.

9. Mai 2010
Prozesserfolg gegen „neue leben“
Das LG Hamburg (312 O 334/10, nicht rechtskr.) hat in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2011 die Ratenzahlungsklausel der „neue leben“ für unwirksam erklärt.

27.04.2011
Positive Entscheidung

Im Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ist am 26.04.2011 in Stuttgart am Landgericht eine Entscheidung zugunsten der Verbraucher ergangen (AZ.: 20 O 211/10). Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ist verurteilt worden, die von ihr verwendeten Klauseln zu Teilzahlungszuschlägen zukünftig nicht mehr zu verwenden und darf sich auch nicht auf diese Klausel zu berufen. Das Gericht ist der Ansicht, dass es sich um einen Verstoß gegen das Transparenzgebot handelt. Das Transparenzgebot ist verletzt, weil der Verbraucher – die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt unterstellt – nicht erkennen kann, wie hoch der Zuschlag ist. Nach dem Transparenzgebot ist jeder Verwender verpflichtet dem Vertragspartner seine Rechte und Pflichten möglichst klar, einfach und präzise darzustellen. Dagegen hat die Stuttgarter Versicherung nach Ansicht des Gerichtes verstoßen.

Neue Termine in Sachen TZZ

Termin in dem Rechtsstreit gegen die R+V Lebensversicherung Ag wegen Teilzahlungszuschlägen auf Mittwoch den 14.09.2011 anberaumt. Auch gegen Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG gibt es einen Termin: Freitag, der 12.08.2011.

22.03.2011

Auch am Landgericht Hamburg Termin verschoben

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Verfahren gegen ERGO, Neue Leben und Signal Induna wurde auf den 03.05.2011verschoben.

14.03.2011

Terminverschiebung in Stuttgart

In dem Rechtstreit gegen die Stuttgarter Lebensversicherung wurde der Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch das Landgericht Stuttgart auf den 19. April 2011 verlegt.

22.02.2011

Nochmal gute Aussichten…

Auch das Landgericht Stuttgart teilt im Termin vom 01.02.2011 gegen die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mit, dass es in den Klauseln zu den Zahlungsmodalitäten einen Verstoß gegen das Transparenzgebot sieht. Die Kammer des Landgerichts ist geneigt der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg stattzugeben.

18. Januar 2011

Die Aussichten für ein für die Verbraucher postives Urteil sind sehr gut.

Das Landgericht Hamburg ist bei dem heutigen Verhandlungstermin in unserer Klage gegen ERGO (Hamburg-Mannheimer), Neue Leben und Signal Iduna bei seiner Ansicht aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren aus Juni 2010 geblieben: Der Verbraucher hätte über die tatsächlichen Kosten mit einer Effektivzinsangabe informiert werden müssen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird auf den 22. März 2011 bestimmt.

Dezember 2010/ Januar 2011

Der Versicherungsombudsmann hilft Verbrauchern nicht weiter!

Der Versicherungsombudsmann bezieht auf Anfrage von Verbrauchern zum Effektivzins keine Stellung. Er ist der Ansicht, dass diese Frage erst der BGH entscheiden muss. Daher sind unsere Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren für die Verbraucher so wichtig.

12. Oktober 2010

Das Landgericht Hamburg hat in unserer Klage gegen die ERGO (Hamburg-Mannheimer), 312 O 390/10 den Termin zur Verhandlung auf den 25. Januar 2011 anberaumt.

20. Juli 2010 DEVK – der dümmste Versicherer?
Verbraucher bekommen viele Abwimmelbriefe mit teilweise abenteuerlichen Argumenten. Den Vogel hat nun die DEVK abgeschossen. Offenbar hat sie nicht kapiert (oder will es nicht kapieren?), dass der von ihr verlangte Ratenzahlungszuschlag von 3 % eben gerade nicht 3 % ist, sondern 11, 12 oder 13 % effektiv beträgt. Unser Vorschlag an die DEVK: Informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Rechtslage oder fragen Sie einmal einen Mathematiker in Ihrem Haus, bevor Sie solche Briefe in die Welt senden.

6. Juli 2010
Eilanträge zurückgewiesen. Versicherer haben Zeit gewonnen – aber nur das!
Das Landgericht Hamburg hat in den einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen die Versicherungsunternehmen Signal Iduna (312 O 89/10) und die Hamburg-Mannheimer (312 O 90/10) den Eilantrag der Verbraucherzentrale zurück gewiesen. Das ist sehr bedauerlich, weil die Versicherer somit wieder einmal Zeit gewonnen haben und ihre Strategie des Aussitzens wieder ein Stück mehr aufgeht. Aber: Damit wurde nur die Eilbedürftigkeit verneint, nicht aber der Anspruch an sich! Hier hat sich das Gericht deutlich für die Position der Verbraucherzentrale ausgesprochen. Für die bereits eingeleiteten Klagen sind die Erfolgsaussichten also sehr gut!

15. Juni 2010
Das Landgericht Hamburg verhandelt
Das Landgericht Hamburg hat in seiner heutigen Verhandlung in den einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen die Versicherungsunternehmen Signal Iduna (312 O 89/10) und die Hamburg-Mannheimer (312 O 90/10) zu erkennen gegeben:

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Eilbedürftigkeit und
in materieller Hinsicht sei der Anspruch der Verbraucherzentrale berechtigt.

Das bedeutet für die Verbraucher: Ihre Ansprüche bestehen zu Recht – aber die Durchsetzung dauert noch länger.

??Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Klageoffensive gestartet. Die beiden ersten Pilotverfahren, über die heute verhandelt wurde, werden womöglich vorerst verloren gehen, weil das Gericht die Eilbedürftigkeit verneint. Die Entscheidungen sollen am 6. Juli 2010 ergehen. In dem sog. Hauptsacheverfahren, das alsbald eingeleitet werden wird, werden wir jedoch aller Voraussicht nach beim LG Hamburg gewinnen.

??Folge für die Versicherten: Jetzt Ansprüche mit dem Musterbrief Teilzahlungszuschläge beim Versicherer anmelden! Damit wird auch der Anspruch auf Verzugszinsen gesichert.

????17. Mai 2010
Am 13. Mai 2010 hat die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Klage beim Landgericht Düsseldorf gegen die Victoria eingereicht.
Am 14. Mai 2010 hat die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Klage beim Landgericht Stuttgart gegen die Stuttgarter eingereicht.
Am 14. Mai 2010 hat die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Klage beim Landgericht Wiesbaden gegen die R+V eingereicht.

??Der Überblick über unsere Verbandsklagen.

30. April 2010
Mit dieser Zuschrift spricht Frau W. aus L. vielen aus dem Herzen.

27. April 2010
Der für heute vorgesehene Entscheidungstermin im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Hamburg-Mannheimer und Signal Iduna wurde vom Landgericht Hamburg verschoben auf den 15. Juni 2010. Dies ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich (und im Übrigen auch ungewöhnlich, weil wir uns im – an sich! – schnellen einstweiligen Verfügungsverfahren befinden). Auf die Terminierung des Gerichts haben wir leider keinen Einfluss. Trotz dieser Verzögerung gilt für alle Betroffenen: Ansprüche mit Musterbrief Teilzahlungszuschläge schon jetzt anmelden!

16. Februar 2010
Weitere Abmahnungen wurden am 13. Februar 2010 auf den Weg gebracht: Zürich Deutscher Herold, Nürnberger, R+V Lebensversicherung und DBV-Winterthur. Übersicht über den Stand unserer Verfahren.

11. Februar 2010
Die Signal Iduna und die Hamburg-Mannheimer haben die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert. Heute gehen die Vorgänge an unseren Rechtsanwalt.

5. Februar 2010
Weitere Abmahnung
Heute wurden zwei weitere Abmahnungen an einen Versicherer versendet:

Delta Lloyd für die Teilzahlungsklausel in ihren Bedingungen zur Lebensversicherung (Frist 01.03.2010),
Westfälische Provinzial für die Teilzahlungsklausel in ihren Bedingungen zur Lebensversicherung (Frist 01.03.2010)

3. Februar 2010
Falsche Auskunft vom Versicherer
Dass Ansprüche von den Versicherern bestritten werden, ist zu erwarten. Dabei werden jedoch leider auch offensichtlich falsche und irreführende Argumente ins Feld geführt. Hier einige Beispiele:

Öffentliche Landesbrandkasse: „Zudem ist der Ratenzahlungszuschlag kein ausschließlicher Zinsaufschlag, sondern deckt auch die durch die erhöhte Anzahl von Zahlungen entstehenden, zusätzlichen Kosten (Inkassokosten, Rücklastschriften, Mahnverkehr usw.) ab.“ Richtig ist: Der effektive Jahreszins ist deshalb anzugeben, weil er eine Kennzahl für alle Kosten eines Kredits darstellen soll. Nur dann sind nämlich Kreditkosten untereinander vergleichbar.
Provinzial Nord: „Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass Dauerschuldverhältnisse mit laufender Zahlung wie Versicherungsverträge nicht als Teilzahlungsgeschäfte anzusehen.“ Richtig ist: Hier wird so getan, als sei das, was in „Materialien“ steht, gültig. Tatsächlich kommt es aber darauf an, was im Gesetz steht.
Barmenia: „Sie sind mit der Zahlung von Ratenzuschlägen nicht einverstanden und bitten um Rückerstattung der bisher gezahlten Beträge.“
Generali: „Wir kommen mit der Möglichkeit der verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten den Wünschen unserer Kunden nach…. Daher werden für alle nicht jährlichen Zahlungsweisen Zuschläge berechnet.“ Richtig ist: Niemand hat gesagt, dass Kunden nicht einen Ratenzuschlag zahlen sollen. Die Forderung ist, den korrekten Peis für diese Ratenzahlung anzugeben!
Nürnberger: Wir halten uns „bei der Vertragsgestaltung streng an die geltenden gesetzlichen Regelungen. Außerdem sind Ratenzahlungszuschläge im Rahmen von Versicherungsverträgen keine Kreditgeschäfte, bei denen ein Effektivzins anzugeben wäre.“ Kein Kommentar.
HUK-Coburg: Die Verbraucherkreditrichtlinie sieht allerdings ausdrücklich vor, dass Versicherungsverträge mit Teilzahlungen nicht als Kredit anzusehen sind“ Falsch. Ein solcher Hinweis steht lediglich in den Erläuterungen zum Richtlinientext, also weder in der Richtlinie selbst, noch im – allein gültigen – deutschen Gesetz. Erstaunlich übrigens, dass sogar die HUK-Coburg, die Beklagte in dem BGH-Verfahren, behauptet, es sei nur der Riester- Vertrag betroffen, nicht aber ein regulärer Lebensversicherungsvertrag!

1. Februar 2010
Weitere Abmahnungen
Heute wurden weitere Abmahnungen an Versicherer versendet:

Hamburg-Mannheimer für die Teilzahlungsklausel in ihren Bedingungen zur Rentenversicherung (Frist 17.02.2010),
Deutscher Ring für die Teilzahlungsklausel in ihren Bedingungen zur Rentenversicherung (Frist 17.02.2010),

26. Januar 2010
Vier Versicherungsunternehmen abgemahnt!
„Das Urteil des BGH betrifft uns nicht!“ und „Es gibt gar kein (Sach-)Urteil des BGH!“ und „Das betrifft nur einen Riester-Vertrag!“ – das sind die Standard-Abwimmel-Antworten, die die Verbraucher jetzt zu Tausenden von den Unternehmen erhalten.

Nun gut – dann müssen wir eben erneut die Gerichte bemühen und alle Versicherer wegen aller Sparten erneut verklagen – ein sinnloses Arbeitsprogramm für Gerichte, denn es geht immer um die gleiche oder fast gleiche Klausel im Kleingedruckten.

Am 22. Januar 2010 fiel der Startschuss für unsere Abmahnungen. Blaue Briefe erhielten die

Hamburg-Mannheimer für die Teilzahlungsklausel in ihren Bedingungen zur Lebensversicherung (Frist 10.02.2010),
die Signal Iduna für die Teilzahlungsklausel in ihren Bedingungen zur Rentenversicherung (Frist 10.02.2010),
die Volksfürsorge für die Teilzahlungsklausel in ihren Bedingungen zur Rentenversicherung (Frist 10.02.2010) und die
neue leben für die Teilzahlungsklausel in ihren Bedingungen zur Rentenversicherung (Frist 12.02.2010).

15. Januar 2010
Seit die Entscheidungen in der breiten Öffentlichkeit bekannt wurden (vor allem durch die Sendung PlusMinus vom 12. Januar 2010, Infos zur Sendung hier), werden wir mit Post, Faxen und E-Mails überschüttet. Bislang sind mehrere Zigtausend (!) Anfragen eingegangen. Darüber freuen wir uns, denn es zeigt uns, dass die Verbraucher sich nicht mehr alles von den Versicherern gefallen lassen. Unsere heutige Botschaft an die Verbraucher: Wir tun alles, um auf alle Anfragen einzugehen – das schaffen wir aber nicht immer sofort. Wir werden nach und nach alle Fragen, die die Verbraucher haben, und unsere Antworten dazu hier an dieser Stelle veröffentlichen.

Stand vom Freitag, 13. Mai 2011

Quelle.VBZ Hamburg

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