Mit dem sogenannten Kundenanwalt war die ERGO Versicherung auf „Kundenfang“ gegangen. Gegen die Bezeichnung hatte sich die Rechtsanwaltskammer gewehrt. Nun das Urteil die Ergo-Versicherungsgruppe darf nicht mehr mit ihren sogenannten Kundenanwalt werben. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und damit der Klage der Rechtsanwaltskammer Berlin statt gegeben. Sie hatte die Werbung angegriffen, weil diese den Eindruck vermittle, der ,Kundenanwalt’ vertrete wie ein Rechtsanwalt allein das Interesse der Versicherungsnehmer. So was nennt man dann „irreführende Werbung“.
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