In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über den Nachlass des Dr. Johannes Walter Erich Loest, geb. 24.02.1926, verst. 12.09.2013, zuletzt wohnhaft Kasseler Straße 23, 04155 Leipzig
– wurde am 06.02.2015 um 9.10 Uhr Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 21672 392, Email geschäftlich Bjoern.Frische@cms-hs.com, Telefax 0341 21672 332 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen des Erblassers über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Erblasser zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
401 IN 2905/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 06.02.2015
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