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Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen McLeod Russel Mwenge 4,50 % 2022 2028“

IO-Images (CC0), Pixabay
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ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrrangdarlehen_​McLeod Russel_​Mwenge_​4,50 %_​2022_​2028“
der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021 wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 212149 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle. Berichtsstichtag ist der 15. Dezember 2022. Eine frühere Berichterstattung datiert auf dem 25. Oktober 2022 (Berichtsstichtag: 31. August 2022).

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen abzüglich der Liquiditätsreserve im Rahmen des Weiterleitungskredits an den zukünftigen Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der entsprechende Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau einer 450 kWp Solaranlage in für den Kunden McLeod Russel Uganda Ltd. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird am Boden auf dem Grundstück des Kunden in Mwenge Factory, Kyenjojo-Distict, Mwenge, Uganda (Koordinaten: 0°47’22.1″N 30°31’16.5″E) installiert und der entsprechende Projektinhaber zahlt an den Kunden keine Pacht für die Nutzung dieser Fläche.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 341.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 94.612,07 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 10.442,25 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 9.224,88 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 1.217,37 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 94.612,07 EUR (95.850,00 USD) betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). 94.612,07 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 235.945,68 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Mittelverwendung für Zahlungen an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist und die durch ein der Unternehmensgruppe der ecoligo GmbH zugehöriges Unternehmen vorfinanziert worden sind, werden erst im Zeitpunkt der Rückzahlung der Vorfinanzierung durch den Projektinhaber (MV 2. Ebene) in die obige Aufstellung aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 3. August 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher im geplanten Kostenrahmen erfolgt, jedoch verspätet sich die Inbetriebnahme der Solaranlage voraussichtlich um drei Monate. Grund für die weitere Verspätung ist die Umsetzung eines ungeplanten Kundenwunsches.

 

Leipzig, den 5. Juni 2023

 

Martin Jäschke
Steuerberater

ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​ Abyssinia Group I_​7,50 %_​2022_​2028“
der ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021 wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 227927 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle. Berichtsstichtag ist der 15. Dezember 2022.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit anteilig finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau und Betrieb einer 3.320 kWp Solaranlage in für den Kunden Abyssinia Iron and Steel Ltd. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird auf dem Dach eines Gebäudes des Kunden in Mariakani, Kwale County, Kenia (Koordinaten: 3°52’22.1″S 39°25’59.5″E) installiert.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 620.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 430.091,12 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 18.737,26 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 16.523,86 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 2.213,40 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 430.091,12 EUR betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). Weitere bis zum Berichtsstichtag zu leistende Meilensteinzahlungen in Höhe von 1.087.000,00 EUR wurden entsprechend der Ausführungen im Vermögensanlageninformationsblatt anderweitig finanziert. 430.091,12 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 171.171,62 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 13. Dezember 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen erhöhen sich die Kosten für die Errichtung der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage durch die nachträgliche, geringfügige Erhöhung der zu installierenden Leistung der Solaranlage. Die Mehrkosten wird der Projektinhaber tragen. Zudem verspätet sich die Inbetriebnahme der Solaranlage voraussichtlich um mehrere Monate. Grund für die Verspätung sind Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien und dem der Austausch von korrodierten Dachblechen.

 

Leipzig, den 8. Juni 2023

 

Martin Jäschke
Steuerberater

ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​McLeod Russel – Bugambe_​4,50 %_​2022_​2027“
der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021 wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 212149 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle. Berichtsstichtag ist der 15. Dezember 2022.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen abzüglich der Liquiditätsreserve im Rahmen des Weiterleitungskredits an den zukünftigen Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der entsprechende Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau einer 300 kWp Solaranlage in für den Kunden McLeod Russel Uganda Ltd. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird am Boden auf dem Grundstück des Kunden in Bugambe Tea Estate, Buhaguzi, Bugambe, Uganda (Koordinaten: 1°26’38.1″N 31°12’11.6″E) installiert und der entsprechende Projektinhaber zahlt an den Kunden keine Pacht für die Nutzung dieser Fläche.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 234.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 63.037,57 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 7.259,00 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 6.423,62 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 835,38 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 63.037,57 EUR (63.900,00 USD) betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). 63.037,57 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 163.703,43 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Mittelverwendung für Zahlungen an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist und die durch ein der Unternehmensgruppe der ecoligo GmbH zugehöriges Unternehmen vorfinanziert worden sind, werden erst im Zeitpunkt der Rückzahlung der Vorfinanzierung durch den Projektinhaber (MV 2. Ebene) in die obige Aufstellung aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 17. September 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher im geplanten Kostenrahmen erfolgt, jedoch verspätet sich die Inbetriebnahme der Solaranlage voraussichtlich um mehrere Monate. Grund für die Verspätung ist die Umsetzung eines ungeplanten Kundenwunsches.

 

Leipzig, den 5. Juni 2023

 

Martin Jäschke
Steuerberater

 

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