Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde 2021 als Reaktion auf die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook eingerichtet. Er dient dem Schutz von Reisenden bei Pauschalreisen und soll sicherstellen, dass Kunden im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Hier sind die wichtigsten Punkte zum DRSF:
1. Absicherung von Pauschalreisen: Der DRSF schützt Kunden, die eine Pauschalreise bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben, vor finanziellen Verlusten im Falle einer Insolvenz des Veranstalters.
2. Finanzierung: Der Fonds wird durch Beiträge der Reiseveranstalter finanziert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umsatz des jeweiligen Unternehmens.
3. Erstattung von Vorauszahlungen: Wenn ein Reiseveranstalter insolvent wird, erstattet der DRSF den Kunden ihre geleisteten Vorauszahlungen für die gebuchte Pauschalreise.
4. Organisation der Rückreise: Befinden sich Reisende zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits im Urlaub, organisiert der DRSF deren Rückreise zum ursprünglichen Abflugort.
5. Keine Absicherung von Einzelleistungen: Der DRSF schützt nur Pauschalreisen, nicht aber einzeln gebuchte Leistungen wie Flüge oder Hotelübernachtungen.
6. Staatliche Verwaltung: Der Fonds wird von der Bundesrepublik Deutschland verwaltet und beaufsichtigt.
7. Höhe der Absicherung: Die maximale Entschädigungssumme pro Reisenden beträgt 110 Millionen Euro.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds bietet somit einen umfassenden Schutz für Pauschalreisende und stärkt das Vertrauen in die Reisebranche. Er stellt sicher, dass Kunden im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben und ihre geplante Reise dennoch antreten oder sicher nach Hause zurückkehren können.
Kommentar hinterlassen