Die BaFin, das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen, wird sicherlich von den Ermittlungsbehörden in den Vorgang einbezogen worden sein. Spätestens als die Darlehensverträge aufgetaucht waren.
Dann wird man sich diese Verträge, Nachrangdarlehensverträge und natürlich auch die normalen Darlehensverträge angeschaut haben und eben einen möglichen Verstoß bejaht haben. So kam es dann zu der heutigen Meldung auf der Seite der BaFin. Es handelt sich aus Sicht der Redaktion um einen klaren Verstoß gegen das Vermögensanlagegesetz.
Der nächste Schritt ist nun in den nächsten drei Wochen, unsere Einschätzung, dass es eine Rückabwicklungsverfügung von Seiten der BaFin geben wird. Hält das vorläufige Insolvenzverfahren, theoretisch könnte er ja auch die Forderung begleichen, die zur Insolvenz geführt hat, dann wird die BaFin keinen Abwickler bestellen.
Der bestellte Abwickler wird sich dann die Forderungen und das vorhandene Vermögen anschauen, entweder reicht das um alle Forderungen zurück zu bezahlen, oder das Spiel mit der Insolvenz geht von vorne los. Haben wir alles schon gehabt. Dass das Unternehmen nochmals auf die Beine kommen kann, haben wir dann noch nie erlebt.
Verbunden mit der dann folgenden Verbotsverfügung ist dann auch die Einleitung eines Strafverfahrens gegenüber dem Initiator.
Das wiederum bedeutet dann auch, dass die BaFin natürlich alle, wirklich alle Verträge auf den Tisch bekommt und auch die Provisionsabrechnungen, dann gegen die Vermittler auch Ermittlungen einleiten wird, die keine für den Vertrieb der Darlehensverträge erforderlich gewerberechtliche Erlaubnis haben.
Nicht schön, muss man ganz klar sagen, denn diese Vermittler machen sich dann auch persönlich haftbar gegenüber den Anlegern, denen sie dieses Darlehen vermittelt haben.
Damit dürfte auch der Vertrieb erledigt sein – wirtschaftlich und strafrechtlich.
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