Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. Juni 2015 die Erlaubnis des Unternehmens Rheinisch-Westfälische Leasing GmbH zum Erbringen des Finanzierungsleasings im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 Kreditwesengesetz (KWG) gemäß § 35 KWG aufgehoben. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG. Der Bescheid ist seit dem 25. April 2017 bestandskräftig.
Diese Veröffentlichung kann man bei der BaFin seit gestern lesen. Recherchiert man aber mal ein wenig nach dem Unternehmen, dann ist man über die Maßnahme der BaFin erst zum jetzigen Zeitpunkt doch sehr erstaunt. Laut einem Eintrag im Unternehmensregister ist das Unternehmen, dem man nun die Erlaubnis entzogen hat, seit einem Jahr in Insolvenz und von Amtswegen gelöscht, wie gesagt vor über einem Jahr. Da fragt man sich als Außenstehender dann schon, warum das so lange dauert, bis eine Verfügung bestandskräftig wird, wenn es die Gesellschaft nicht mehr gibt?
Amtsgericht Dortmund Aktenzeichen: HRB 20217 | Bekannt gemacht am: 25.02.2016 20:10 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Veränderungen | |
25.02.2016 | |
HRB 20217: Rheinisch-Westfälische Leasing GmbH, Dortmund, Stockholmer Allee 32 c, 44269 Dortmund. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (257 IN 113/15) vom 18.02.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Besondere Vertretungsbefugnisse gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. |
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