Ja, Herr Hackl ganz klar, das ist eine Meldung an das Bundesamt für Justiz wert, denn hier fehlen mindestens 2 Bilanzen, die Sie eigentlich schon im Unternehmensregister hätten veröffentlichen müssen, heißt hinterlegen müssen.
Sie wissen doch, das Bundesamt für Justiz überwacht diese Fristen und wenn man denen einen Hinweis gibt, dann reagieren die sehr schnell.
Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz ist die aus dem Jahre 2017. Eigentlich eine Bilanz, die man gar nicht mehr bewerten kann, man kann die nur anschauen. Denn was sich im Moment dort wirtschaftlich möglicherweise verändert hat, das wissen nur Sie.
Hier muss man klar die Frage stellen: „Ist die Genossenschaft möglicherweise schon insolvenzreif?“ Eine berechtigte Frage Herr Hackl aus unserer Sicht, wenn man sich die 2017 Bilanz anschaut.
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FireShot Capture 334 – Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de
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