Das britische Parlament hat das Ratifizierungsgesetz für das Brexit-Abkommen verabschiedet. Nach dem Unterhaus passierte der Gesetzesentwurf gestern auch das Oberhaus. Mehrere Änderungen, die von den Lords an dem Gesetzesentwurf vorgenommen wurden, hatten die Abgeordneten im Unterhaus zuvor wieder rückgängig gemacht. Die Lords gaben schließlich nach.
In Großbritannien müssen internationale Verträge im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens in nationales Recht übertragen werden, um Gültigkeit zu erlangen. Dafür fehlt nun nur noch die Billigung von Queen Elizabeth II., doch das ist eine reine Formalie.
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