Anlegerschutz

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geralt (CC0), Pixabay
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Medard Fuchsgruber war in der Kapitalanlagebranche einmal ein großer Name. Ein Name, der so manchem krummen Hund früher dann „Schweissperlen“ auf die Stirn gebracht hat. Irgendwann geriet aber dann auch Medard Fuchsgruber auf den falschen Pfad und sah sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft Saarbrücken führte.

Eine Anklage, die in einem Urteil mündete. Die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken hatte den früheren Wirtschaftsdetektiven und Geschäftsführer Medard Fuchsgruber (56) vor einem Jahr zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Vorwurf lautete: Gewerbsmäßige Untreue. Obwohl das Urteil auf einer Verständigung im Strafprozess, also einem so genannten Deal zwischen den Prozessbeteiligten, basierte, legte Medard Fuchsgruber dann trotzdem Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dieser hat diese zwischenzeitlich verworfen. Ein weiteres Verfahren in Leipzig wurde wegen versuchter Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen Fuchsgruber nach mehreren Verhandlungstagen eingestellt.

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