Die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags hat grünes Licht erhalten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das entsprechende Gesetz unterzeichnet, wie das Bundespräsidialamt in Berlin heute mitteilte. Das Gesetz muss nun noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es steht jedoch bereits fest, dass es vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.
Die von der CSU geführte Landesregierung Bayerns hat bereits beschlossen, vor das Karlsruher Gericht zu ziehen. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion plant eine abstrakte Normenkontrollklage, um die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Sowohl die Union als auch die Linke fühlen sich durch die Reform benachteiligt und halten sie für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht begrenzt die Anzahl der Sitze nun auf 630. Die Wahl erfolgt weiterhin mit Erst- und Zweitstimme, allerdings entfallen Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Stärke einer Partei im Parlament hängt nun allein von ihrem Zweitstimmenergebnis ab.
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