alphainvesting.de: BaFin ermittelt gegen die Alpha Investment House GmbH, Neu-Isenburg
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Alpha Investment House GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.
Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Einlagen bei dem Unternehmen sind weder durch die gesetzliche Einlagensicherung noch durch die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken und der öffentlichen Banken abgesichert.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Die Inhalte der Webseite www.alphainvesting.de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
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